Früher wurden im Lebenslauf beginnend mit der Grundschule alle Stationen des Werdegangs eines Bewerbers chronologisch aufgelistet. Mit der heute üblichen antichronologischen Darstellung (aktuellste Stelle zuerst), welche in der Regel zusätzlich noch in Kategorien (Berufserfahrung, Ausbildung, etc.) gegliedert ist, haben sich die enthaltenen Informationen ebenfalls etwas geändert. Wo seinerzeit selbst in Lebensläufen erfahrener Fachkräfte noch die Eltern samt ihrer Berufe angegeben wurden, wird diese Auskunft heute nur noch bei Schulabgängern empfohlen, die sich für eine Berufsausbildung bewerben.
Angaben in der Bewerbung verschweigen
Angaben im Lebenslauf
Name und Anschrift
Dein Name sowie deine Adresse und Kontaktdaten (Handynummer und E-Mail Adresse) dürfen in der Bewerbung natürlich nicht fehlen. Diese musst du aber nicht zwangsläufig unter den persönlichen Daten im Lebenslauf auflisten. Stattdessen empfehlen wir dir, für diese Angaben eine Kopfzeile zu erstellen. Somit kann der Empfänger deiner Bewerbungsunterlagen auf jeder Seite direkt sehen, zu welchem Bewerber die Dokumente gehören.
Geburtsdatum
Viele dürften jetzt der Meinung sein, dass das Geburtsdatum definitiv zu den Pflichtangaben im Lebenslauf gehört. Allerdings gilt der Grundsatz, dass kein Bewerber aufgrund seines Alters diskriminiert werden darf, weshalb man das Geburtsdatum theoretisch weglassen kann.
Da diese Information in deutschen Lebensläufen aber quasi zum Standard zählt, lautet unsere Empfehlung, das Geburtsdatum im Lebenslauf auf jeden Fall anzugeben. Einerseits findet sich diese Information in den allermeisten Fällen sowieso in den mitgesendeten Zeugnissen, andererseits geht ihr damit direkt dem Problem aus dem Weg, dass ein Personaler eure Unterlagen wegen (angeblicher) Unvollständigkeit aussortiert.
Familienstand
Die Erwähnung von Familienstand und Kindern zählt grundsätzlich zu den freiwilligen Angaben in einer Bewerbung. Auch hier gelten wieder die oben genannten Gründe zur Diskriminierung. Außerdem liest man immer wieder, dass Personaler den Familienstand „geschieden“ als persönliches Scheitern deuten könnten und Kinder häufig zu kurzfristigen Ausfällen der Arbeitnehmer führten. Da diese Angaben aber spätestens wenn es um den Arbeitsvertrag geht – und damit auch die nötigen Daten für das Finanzamt gemacht werden müssen – auf den Tisch kommen, empfehlen wir euch, diese Informationen der Vollständigkeit halber direkt im Lebenslauf preiszugeben. Es sei denn, ihr habt hier wirklich ernstzunehmende Bedenken.
Nationalität und Religionszugehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit gehört bei Bewerbungen in Deutschland ebenfalls zum Standard, auch wenn sie nicht verpflichtend ist. Bei einem Wohnsitz im Ausland sollte sie aber in jedem Fall angegeben werden.
Anders sieht es bei der Religionszugehörigkeit aus. Diese ist für die wenigsten Berufe relevant. Ausnahmen bilden hier lediglich einer Religionsgemeinschaft zugehörige Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser oder Kindertagesstätten, die zu einem kirchlichen Träger gehören. Hier greift oft das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. In solchen Fällen wird meist in der Stellenausschreibung darauf hingewiesen, dass ihr eure Religion bzw. Konfession in der Bewerbung angeben sollt.
Angaben im Bewerbungsschreiben
Aus dem Bewerbungsschreiben sollten deine Motivation, in genau diesem Unternehmen zu arbeiten, und natürlich deine Qualifikationen für die zu besetzende Stelle hervorgehen. Viele Bewerber haben das Gefühl, eventuell unklare Angaben aus ihrem Lebenslauf oder bestimmte Situationen ihres Werdegangs unbedingt ganz genau erklären zu müssen. Doch diese Vorgehensweise bringt oftmals mehr Schaden als Nutzen.
Schreibe nicht, was du nicht kannst
Wie du sicherlich weißt, solltest du in deinem Bewerbungsschreiben gezielt auf die Anforderungen aus der Stellenausschreibung eingehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass du jeden einzelnen Punkt in deinem Anschreiben auch explizit aufgreifen musst. Wenn in der Ausschreibung beispielsweise EDV-Kenntnisse gefordert sind, welche du aktuell noch nicht hast, schreibe nicht, dass du dich mit dem Programm XY noch nicht auskennst, aber es schnell lernen wirst. Umschreibe dies stattdessen besser mit deiner großen Begeisterung für verschiedene Softwarelösungen oder deiner hohen IT-Affinität und arbeite dich vor deinem Bewerbungsgespräch schon einmal selbstständig ein wenig in die Materie ein.
Behalte deine Probleme für dich
Wenn du dich aufgrund von Problemen mit deinem aktuellen Arbeitgeber oder auch einfach aus Unzufriedenheit mit deinem aktuellen Job auf eine neue Stelle bewirbst, solltest du dies keinesfalls in deinem Bewerbungsschreiben erwähnen. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man als Bewerber erklären muss, warum man einen neuen Job sucht. Stattdessen solltest du einfach gezielt auf das Unternehmen eingehen und schildern, was du dir von dieser neuen Stelle für deine berufliche Zukunft erhoffst. Wenn du in deiner Bewerbung über deinen alten Arbeitgeber herziehst, rückst du dich damit nicht gerade ins beste Licht. Schlimmstenfalls wird dir das Ganze sogar als üble Nachrede ausgelegt.
Angaben im Vorstellungsgespäch
Personaler wollen Ihren Interviewpartnern stets ganz genau auf den Zahn fühlen. Doch nicht alle Fragen müssen zwangsläufig beantwortet werden. Unter „Vorstellungsgespräch Fragen“ findest du Tipps, wie du auf solche Fragen reagieren kannst oder ihnen geschickt ausweichst.
Schwangerschaft
Die Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft muss aus Diskriminierungsgründen ebenfalls nicht beantwortet werden. Allerdings wird es bei späteren Bewerbungen keinen guten Eindruck machen, wenn der Personaler erkennt, dass eine Bewerberin sich nach ein paar Monaten in ihrer neuen Stelle erst einmal in den Mutterschaftsurlaub verabschiedet hat.
Behinderung
Der Gesundheitszustand eines Bewerbers zählt ebenso zu den unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch. Sollte dieser jedoch ansteckend sein oder andere Mitarbeiter*innen und Kund*innen gefährden, sollte die Krankheit im Lebenslauf kurze Erwähnung finden. Eine HIV-Infektion zählt allerdings nicht dazu, solange die Arbeitsleistung des Bewerbers dadurch nicht beeinträchtigt ist. Eine Schwerbehinderung muss auch nicht zwingend angegeben werden. Natürlich sollte die Eignung für den jeweiligen Job dadurch aber ebenfalls nicht beeinträchtigt sein.
Vorstrafen
Die Frage nach Vorstrafen ist nur dann zulässig, wenn es sich um berufsrelevante Vorstrafenhandelt. Berufskraftfahrer dürfen beispielsweise im Vorstellungsgespräch nach Verkehrsdelikten befragt werden und sollten dies auch ehrlich beantworten. Es ist allerdings nicht verpflichtend, bereits in der Bewerbung darauf hinzuweisen.
Wann sollte ich auf keinen Fall lügen?
Auch wenn es in einigen Fällen durchaus vorteilhaft sein kann, nicht gleich die ganze Wahrheit auf den Tisch zu legen, raten wir euch, in eurer Bewerbung nicht zu lügen und keine Angaben im Lebenslauf zu fälschen. Wenn ihr beispielsweise in eurer Bewerbung mit verhandlungssicherem Spanisch glänzt, es in Wirklichkeit aber nicht einmal schafft, im Mallorca Urlaub einen Einheimischen fehlerfrei nach der Uhrzeit zu fragen, werdet ihr im Job schnell auffliegen. Gefälschte Abschlüsse im Lebenslauf können sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Überlegt euch vor dem Verfassen eurer Bewerbungsunterlagen, welche Informationen wirklich relevant sind. Wie ihr seht, muss nicht immer alles haarklein erklärt werden und so manches Detail solltet ihr besser gänzlich in eurer Bewerbung verschweigen.
Autor: Mirko Bettenhausen
Nach seinem Studium der Medienwissenschaften und Anglistik hat Mirko als Texter im „Die Bewerbungsschreiber“ Team Bewerbungen für Personen aus verschiedenen Berufszweigen und mit diversen Bildungshintergründen verfasst. Durch den engen Kundenkontakt in der telefonischen Beratung lernte er die Probleme und Bedürfnisse der Bewerber kennen. Dieses Wissen verarbeitet er nun in Artikeln für unsere Webseiten sowie in den Videos für den YouTube Kanal von Bewerbung.net.