Sperrvermerk in der Bewerbung

Beim Sperrvermerk einer Bewerbung handelt es sich um eine sogenannte Vertraulichkeitserklärung. Wenn du gerade noch in einem Arbeitsverhältnis stehst und dich bereits auf die Jobsuche begeben hast, solltest du deinem Bewerbungsschreiben einen solchen Vermerk hinzufügen. Wir erklären dir in diesem Artikel, was ein Sperrvermerk ist, welche gesetzliche Grundlage dafür besteht und bieten dir zusätzlich hilfreiche Tipps und Formulierungen.

Ein Beitrag von Jan Werk

Was ist ein Sperrvermerk in der Bewerbung?

In der Regel werden Bewerbungen vertraulich behandelt. Dennoch kannst du dich vor einer möglichen Indiskretion schützen, vor allem wenn noch ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht und du bereits auf der Jobsuche bist. Unternehmen, auch wenn sie in Konkurrenz zueinanderstehen, sind häufig im Kontakt miteinander und tauschen sich aus. Dies kann zur Folge haben, dass dein Vorgesetzter davon Wind bekommt und dein Handeln demzufolge als einen schwerwiegenden Vertrauensbruch bewertet.


Die Bitte um Diskretion hinterlässt keinen negativen Eindruck bei Personalern und ist sogar weit verbreitet. Deshalb ist ein kurzer Hinweis auf Vertraulichkeit oftmals hilfreich, um seinen Job so unkompliziert wie möglich wechseln zu können. Dazu reicht ein sogenannter Sperrvermerk im Anschreiben deiner Bewerbungsunterlagen, welcher als eine Art Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Bewerber und Unternehmer in Kraft tritt.

Gesetzliche Grundlage

Viele Arbeitnehmer stellen sich im Laufe ihrer Berufslaufbahn die Frage, ob eine heimliche Bewerbung rechtens ist. Laut § 12 des Grundgesetzes (GG) besitzt jeder Bürger in Deutschland die Freiheit der Berufswahl. Die Arbeitssuche ist also auch erlaubt, während du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst.


Was passiert jedoch, wenn dein Wunschunternehmen den Vermerk missachtet und die Information weitergibt? Gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB) ist durch den Sperrvermerk eine Verschwiegenheitspflicht in Kraft getreten, wodurch bei Verstoß ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Ein Nachweis ist in der Praxis jedoch eher schwer und kann kaum zurückverfolgt werden.

 Jan Werk
Jan Werk

Fachautor von Bewerbung.net

„Auch ohne einen Sperrvermerk halten sich viele Unternehmen an eine vertrauliche Behandlung und verfahren mit den Unterlagen ihrer Bewerber diskret. Es besteht also kein Grund zur Sorge.“

Die Frage zum Sperrvermerk im Bewerbungsgespräch

Wer den Sperrvermerk in sein Bewerbungsanschreiben aufnimmt, wird wahrscheinlich von seinem potenziellen Arbeitgeber darauf angesprochen.

An dieser Stelle solltest du diese Punkte auf keinen Fall erwähnen:

  • Ein schlechtes Verhältnis zu deinen Mitarbeitern und deinem Vorgesetzten

  • Lästern über Vorfälle, Mitarbeiter und Arbeitsweisen des Unternehmens

  • Die Entscheidung des Wechsels nur mit einer schlechten Begründung erklären

Optimalerweise solltest du dir gute Argumente überlegen, wieso du den Sprung in eine neue Stelle wagst. Begründe deinen Wechsel als eine neue berufliche Herausforderung, die deiner persönlichen Veränderung und Weiterentwicklung dienen soll.

Die richtige Platzierung und Formulierung des Sperrvermerks

Es existiert zwar keine feste Vorgabe für die Platzierung des Sperrvermerks, jedoch ist es üblich, die Sperrklausel in den Betreff oder den letzten Absatz des Bewerbungsanschreibens zu setzen. Wer eine Bewerbung per E-Mail versendet, kann diese in die erste Zeile des Mail-Textes schreiben. Wichtig ist, den Sperrvermerk nicht unfreundlich zu formulieren. Es muss lediglich wahrgenommen werden, jedoch nicht im Fließtext untergehen.

Beispielformulierungen für den Sperrvermerk im Betreff des Anschreibens:

  • „Ich bitte Sie, diese Bewerbung vertraulich zu behandeln.“

  • „Mit Bitte um Vertraulichkeit – Bewerbung als Grafikdesigner“

  • „Bitte vertraulich behandeln: Meine Bewerbung als Content Marketing Spezialist“

Beispielformulierungen für den Sperrvermerk im Schlussteil des Anschreibens:

  • „Ich befinde mich derzeit noch in einer ungekündigten Stellung und bitte Sie daher, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.“

  • „Diese Unterlagen sind als vertraulich zu behandeln. Ich danke für Ihr Verständnis“

  • „Wegen meiner derzeit ungekündigten Arbeitsstelle ist mir an einem vertraulichen Bewerbungsverfahren sehr gelegen.“

Beispielformulierungen für den Betreff der Bewerbung per E-Mail:

  • „Bitte vertraulich behandeln – Meine Bewerbung als Online-Redakteur“

  • „Vertraulich: Bewerbung als Versandmitarbeiter“

  • „Vertrauliche Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle als Postbote“


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Den Arbeitgeber anonymisieren

Wer auf Nummer sicher gehen will – denn die Diskretion kann trotz Klausel hintergangen werden – kann seine aktuelle Stelle im Anschreiben und Lebenslauf verschweigen. Statt den Arbeitgeber wie gewohnt namentlich zu nennen, erfolgt die Anonymisierung nun durch eine einfache Umschreibung. Diesen Vermerk setzt du ebenfalls in den Schlussteil deines Bewerbungsschreibens.

Beispiel für die Anonymisierung des Arbeitgebers

  • „Aus Gründen der Vertraulichkeit kann ich meinen derzeitigen Arbeitgeber nicht namentlich nennen. Darum bitte ich um Ihr Verständnis.“

Entscheidest du dich für diese Variante, achte darauf, deinen Arbeitgeber weder im Fließtext des Anschreibens noch im Lebenslauf namentlich zu erwähnen. Im Lebenslauf kann das Unternehmen als Tätigkeit verallgemeinert werden. Aus der Firma Bayer AG wird dann beispielsweise ein „international tätiges Pharmazieunternehmen“.

Verhalten während des Bewerbungsprozesses

Wer sich mitten in einem Bewerbungsprozess befindet, ist noch lange nicht eingestellt. Auch wenn eine mündliche Zusage der Fall war, kann eine Absage dennoch plötzlich eintreten. Um es sich mit seinem Vorgesetzten nicht zu verscherzen und einen angenehmen Jobwechsel zu durchlaufen, müssen einige Verhaltensweisen gemieden werden.

Jobsuche auf die Freizeit verlegen

Die Suche nach einer geeigneten Stelle ist privat und gehört in deine Freizeit. Nutze also nicht deine Arbeitszeit im Internet, um auf Jobportalen zu surfen. Auch die Telefonnummer, unter der du erreichbar bist, muss deine private sein. Gebe im besten Fall in deinem Anschreiben an, wann genau du erreichbar bist, damit dich nicht plötzlich ein Anruf während der Arbeitszeit erwartet.

Beispiel für den Vermerk der telefonischen Erreichbarkeit:

  • „Für Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit per E-Mail oder im Zeitraum von 15 bis 18 Uhr unter der oben angegebenen Telefonnummer.“

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Wenn du noch keine schriftliche Zusage hast, dich jedoch immer noch in einer ungekündigten Festanstellung befindest, darfst du vor allem eines nicht tun: Deinen Arbeitskollegen und vor allem deinem Vorgesetzten voller Tatendrang von deiner potenziellen neuen Stelle berichten. Gerüchte verbreiten sich wie ein Lauffeuer und können dir schaden, falls die Zusage deiner anvisierten Stelle nicht eintrifft. 


Nicht immer ist garantiert, dass ein befreundeter Mitarbeiter niemandem etwas erzählt. Schütze dich also, indem du schweigst, um nicht plötzlich in Verruf zu geraten. Vielleicht bist du längst nicht mehr zufrieden in deinem derzeitigen Job und hast dich aus diesem Grund für eine andere Stelle beworben. Das gibt dir jedoch nicht den Grund, dich anders als sonst zu verhalten. Wer immer unauffällig und freundlich war, sollte das bleiben. 


Auch andersherum solltest du nicht auf einmal Charakterzüge annehmen, die du sonst nicht an den Tag legst. Sowohl der Umgang mit deinen Kollegen als auch mit deinem derzeitigen Chef muss immer auf eine respektvolle Art geschehen, denn am Ende steht dir noch das Arbeitszeugnis bevor.

Was tun, wenn mein Arbeitgeber von der Jobsuche erfährt?

Du stehst mitten im Bewerbungsprozess und das auch noch bei der Konkurrenz. Dein Vorgesetzter hat davon Wind gekriegt und nun weißt du nicht, was du sagen sollst, um die Situation nicht noch schlimmer zu machen. 


Erst einmal gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zu überlegen, in welchem Verhältnis du zu deinem Chef stehst. Besteht ein freundschaftlicher Kontakt zu deinem Vorgesetzten, kann es bereits mit einer ehrlichen Erklärung getan sein. Eine neue Karriereoption zu wählen ist schließlich auch dein Recht.

Möchtest du mehr darüber erfahren, wie du deinen Jobwechsel begründen kannst? In unserem Artikel „Bewerbung: Jobwechsel begründen – So geht’s“ bekommst du gute Argumente mit Beispielformulierungen und Tipps damit der Übergang in deine neue Stelle nahtlos verlaufen kann.

Ist dein Verhältnis eher schlecht und es droht ein Vertrauensbruch, kannst du nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Denn wenn deine Option realistisch scheint, und du dich mit großer Wahrscheinlichkeit von deinem derzeitigen Unternehmen trennen möchtest, solltest du trotzdem versuchen, im Guten zu gehen.


Es gibt nun drei Möglichkeiten, deinen Chef zu besänftigen:

  • Wenn er nur von einer Jobsuche und nicht von einem Bewerbungsgespräch erfahren hat, kannst du ihm in einer halben Wahrheit erklären, dass du lediglich nach Qualifikationen der Konkurrenz gesucht hast, da du dich im Moment etwas unterfordert fühlst. Dies wolltest du sowieso in einem Jahresgespräch erzählen. Bei solchen Lügen ist jedoch Vorsicht geboten, da manche Chefs diese durchschauen können. Dein Ruf würde dadurch noch schlechter werden.

  • Finde heraus, woher dein Chef davon erfahren hat und was er genau weiß. Wenn es lediglich ein Gerücht aus dem Team war, kannst du es abstreiten und sagen, dass es eine Lüge war. So etwas kann im Arbeitskreis häufiger passieren und sollte abhängig davon gemacht werden, was über dich gesagt wurde.

  • Die hemmungslose Wahrheit ist zwar nicht immer von Vorteil, aber in einigen Fällen liegen vor deinem Chef schon alle Karten auf dem Tisch. Du kannst ihm nun erklären, was dich im Moment belastet und dass dir das Angebot der potenziellen Stelle einfach besser gefallen hat. Auch er ist nur ein Mensch und sollte verstehen, wenn du nicht ganz zufrieden bist.

Der Sperrvermerk in der Bachelor- und Masterarbeit

Ein Sperrvermerk ist nicht nur eine Vertraulichkeitserklärung in einer Bewerbung, sondern kann auch in deiner Bachelor- oder Masterarbeit als Student hilfreich sein. Immer dann, wenn ein Student seine Arbeit in Verbindung mit einem Unternehmen schreibt, wird ein Vermerk zu einem Pflichtbestandteil.


Da du in einem Unternehmen mit vertraulichen Daten in Berührung kommst, die für Unbefugte nicht zulässig sind, ist ein solcher Vermerk zwingend notwendig. Dieser gilt dann wie eine Sperrfrist, also ein Zeitraum, in dem deine wissenschaftliche Arbeit nicht zugänglich gemacht werden darf.


Einsicht in die Unterlagen dürfen dann nur noch Gutachter und einzelne Mitglieder des Prüfungsausschusses bekommen. Die Dauer der Frist kann in einer Zeit zwischen einigen Monaten und Jahren variieren und muss mit dem Unternehmen abgeklärt werden. Der Vermerk gehört zwischen Deckblatt und Inhaltsverzeichnis und ist formlos. Eventuell bietet deine Universität oder Hochschule eine Vorlage an, die du dann als Orientierung nutzen kannst.

Kostenloser Download: Beispielformulierungen

Hier findest du noch einmal diese und weitere Beispielformulierungen in einem Dokument übersichtlich dargestellt. Klicke auf den Button und lade die PDF kostenlos herunter.


Ein Foto von Jan Werk

Autor: Jan Werk

Jan ist seit Anfang 2018 für die webschmiede GmbH tätig und ständig auf der Suche nach aktuellen Trends und Informationen rund um die Themen Bewerbung und Karriere. Dadurch garantiert er, dass unsere Leser immer auf dem neuesten Stand sind. Als Teil des Marketing-Teams konzipiert, lektoriert, erstellt und optimiert er Fachartikel für Bewerbung.net, die-bewerbungsschreiber.de und weitere Bewerbungsportale und ist somit an jeder Phase der Content-Erstellung beteiligt.


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