Mithilfe bestimmter, auf den ersten Blick oft harmlos erscheinender Formulierungen, können im Arbeitszeugnis versteckte Aussagen über einen Arbeitnehmer getroffen werden. Diese sogenannten Geheimcodes sind unter vielen Personalern bekannt, für Laien jedoch oft nicht ersichtlich.
Obwohl § 109 GewO die Verwendung von Geheimcodes explizit verbietet, finden sie in der Praxis noch immer Anwendung. Doch nicht hinter jeder problematischen Formulierung steckt auch eine böse Absicht. Ist der Verfasser eines Arbeitszeugnisses nicht mit der Zeugnissprache vertraut, können leicht Fehler begangen und ungewollt negative Aussagen eingebaut werden.
Als Arbeitnehmer ist es empfehlenswert, diese Codes zu kennen oder sein Zeugnis von Experten überprüfen zu lassen, um später böse Überraschungen zu vermeiden.
Im Folgenden findest du eine Auswahl beliebter Zeugniscodes. Diese beziehen sich auf die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers und auf sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten.