Grundsätzlich musst du die Behinderung nicht erwähnen, solange sie keine Einschränkung für die Ausübung deiner Tätigkeiten darstellt. Solltest du dich jedoch wohler fühlen oder diese Information für relevant halten, kannst du ganz offen mit deiner Behinderung umgehen. Diese Offenheit kann bei manchen potenziellen Arbeitgebern einen positiven Eindruck hinterlassen.
Solltest du durch die Behinderung für die Stelle relevante Tätigkeiten nicht oder nur eingeschränkt ausüben können, bist du dazu verpflichtet, darauf bereits im Bewerbungsprozess hinzuweisen. In manchen Fällen ist es durchaus empfehlenswert, deine Behinderung zu erwähnen. Dies gilt zum Beispiel, falls in der Stellenausschreibung bereits ein eigener Absatz zu Bewerber*innen mit Behinderung vorhanden ist.
Ein weiterer Grund kann sein, dass durch die Erwähnung die Bereitstellung von barrierefreien Räumlichkeiten gewährleistet werden kann oder sich Personalverantwortliche mit dem Wissen besser auf das anstehende Vorstellungsgespräch vorbereiten können.