Der Sinn einer Wohnungsbewerbung
Selbst in kleineren Städten bist du wahrscheinlich nicht der einzige Bewerber auf eine Wohnung.
Selbst in kleineren Städten bist du wahrscheinlich nicht der einzige Bewerber auf eine Wohnung.
Mit einer kurzen Wohnungsbewerbung, welche alle wichtigen Informationen zu deiner Person enthält, machst du es dir und dem Vermieter direkt um einiges leichter. Er kann sich bereits vor der ersten Besichtigung ein Bild von dir machen und dich bestenfalls sofort anderen Wohnungsbewerbern vorziehen.
Auch beim Erstellen einer Wohnungsbewerbung gibt es – wie auch bei einer Jobbewerbung – einige Dokumente, die du in deine Mappe inkludieren solltest.
Beim Zusammenstellen deiner Bewerbung solltest du in der Regel an folgende Unterlagen denken:
In der Selbstauskunft gibst du deine persönlichen Daten an. Dazu gehören dein Vor- und Nachname und Geburtstag, deine Staatsangehörigkeit, deine derzeitige Anschrift sowie Festnetz- und Mobilfunk-Nummern und E-Mail Adresse. Ebenfalls solltest du den künftigen Vermieter über deine aktuelle berufliche Tätigkeit sowie dein monatliches Nettoeinkommen informieren. Wollt ihr die Wohnung mit mehreren Personen anmieten (z.B. als Paar oder WG) mieten, so müssen alle an der Mietpartei beteiligten Bewohner diese Selbstauskunft ausfüllen. Von Rechtswegen ist eine solche Selbstauskunft freiwillig. Jedoch ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, an dich zu vermieten, weshalb du deiner Bewerbung trotzdem eine Selbstauskunft beifügen solltest.
In deinem Anschreiben für die Wohnungsbewerbung solltest du dich zuerst vorstellen. Eine ausführliche Erläuterung ist hier nicht nötig, da die umfangreichen Informationen ja bereits in deiner Selbstauskunft stehen. In deinem Anschreiben solltest du den Fokus auf deine Motive für die Wohnungssuche legen und verdeutlichen, was dir gerade an dieser Wohnung bzw. der Wohngegend besonders gut gefällt. Beschreibe bei der Gelegenheit auch direkt deine berufliche Tätigkeit und verweise auf deine beigelegten Anlagen. Eine Checkliste dafür und ein Musteranschreiben findest du weiter unten.
Mit einer SCHUFA-Auskunft bestätigst du deine allgemeine Zahlungsfähigkeit und ebenso deine generelle finanzielle Zuverlässigkeit. Du solltest diese Auskunft bereits einige Tage vor deiner tatsächlichen Wohnungsbesichtigung oder Bewerbungsabgabe beantragen, da die Bonitätsprüfung durchaus einige Tage dauern kann.
Bei Studierenden oder Personen mit geringem bzw. keinem geregelten Einkommen (bspw. Auszubildende) verlangen Mieter häufig eine Bürgschaft der Eltern oder einer anderen Person.
Bestimmte Informationen aus deinem Personalausweis dürfen durch den Vermieter oder Makler erfragt werden. Dabei handelt es sich um deinen Vornamen und Namen, dein Geburtsdatum und deine Anschrift. Zur Überprüfung dieser Daten kann von dir verlangt werden, deinen Personalausweis vorzulegen. Eine Kopie deines Personalausweises zu verlangen, ist hingegen rechtswidrig, weshalb du dieser Forderung nicht nachkommen musst. Es ist zudem davon abzuraten deine personenbezogenen Daten in Form einer Kopie deines Personalausweises über das Internet zu versenden.
Zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen, solltest du deiner Bewerbung einen Einkommensnachweis über die vergangenen drei Monate anhängen. Bist du selbstständig tätig, so genügen meist die Steuererklärung des Vorjahres sowie aktuelle Auszüge des Geschäftskontos als Beleg.
Damit dein neuer Vermieter sicher sein kann, dass du in der Lage bist, die Miete zeitgerecht zu überweisen, solltest du deiner Bewerbungsmappe eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beifügen. Diese ist vom aktuellen Vermieter auszustellen. Bei der Gelegenheit kannst du deinen Vermieter auch gleich um ein Empfehlungsschreiben oder ein Referenzschreiben bitten. Ist die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht möglich, so reichen auch Kontoauszüge der letzten 12 Monate aus, welche deine regelmäßige Mietzahlung bestätigen.
Wie auch bei einer Bewerbung für einen Job solltest du bei deiner Wohnungsbewerbung auf eine korrekte Grammatik und Rechtschreibung achten.
Lasse deine Bewerbung im besten Fall noch einmal gegenlesen und hole dir Feedback ein. Auch über die Informationen, die der Vermieter von dir einfordern darf, solltest du dir im Vorhinein Gedanken machen.
Auch wenn im Grunde alle Fragen zur Selbstauskunft zulässig sind, hat der Vermieter möglicherweise ein großes Interesse an weiteren Informationen zu deiner Person. Er hat ein Anrecht darauf, zu wissen, wer und wie viele Personen in der Wohnung wohnen werden. Ebenso darf er fragen, welcher Arbeit du nachgehst und wie es um deine Zahlungsfähigkeit steht.
Doch auch das Fragerecht des Vermieters hat Grenzen. Zwar ist dieses nicht immer ganz einheitlich geregelt und kann nach Rechtsprechung unterschiedlich behandelt werden, jedoch gibt es Fragen, zu denen der Vermieter keine Auskunft anfordern darf. Dazu gehören beispielsweise solche zur sexuellen Orientierung, Religionsangehörigkeit, Mitgliedschaft in Verbänden oder Parteien. Nach Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren darf ebenfalls nicht gefragt werden.
Während die Frage nach Kindern durchaus legitim ist, darf der Vermieter sich nicht nach einer Schwangerschaft oder einem Kinderwunsch erkundigen. Bei solchen unzulässigen Fragen kann ansonsten auch getrost zur Notlüge gegriffen werden. Solltest du also die Frage nach einem (weiteren) Kinderwunsch vorerst verneinen, kann dir im Nachhinein nicht gekündigt werden, wenn sich dann doch Familienzuwachs ankündigt.
Eine komplette Bewerbungsmappe mit Anschreiben, Lebenslauf und Motivationsschreiben ist meistens nicht notwendig. Achte jedoch darauf, dass deine Unterlagen sorgfältig zusammengestellt sind, damit der Vermieter alle wichtigen Informationen auf den ersten Blick sichten kann.
Deine Unterlagen müssen sauber sein (d.h. keine Kaffeeflecken auf dem Papier und keine Eselsohren etc.). Der Vermieter wird sicher Rückschlüsse von deinen eingereichten Unterlagen auf den späteren Zustand der Wohnung ziehen.
Halte deine Bewerbung schlicht und übersichtlich. Ein ausgefallenes Layout oder eine verschnörkelte Schrift können bei einer Wohnungsbewerbung mehr hinderlich als hilfreich sein.