Minijobs, auch 450€ Job oder geringfügige Beschäftigung genannt, sind vor allem bei Schülern, Studenten und Rentnern beliebt. Dies liegt vor allem an dem steuerlichen Vorteil: Wer unter (oder bis zu) 450€ monatlich verdient, muss keine Steuern zahlen. Sogar von der Rentenversicherungspflicht kann man sich mithilfe eines Antrags befreien lassen.
Solltest du einen Job antreten, bei dem die monatliche Zahlung schwankt, zählt die Jahreseinkommensgrenze. Diese liegt bei 5400€. Du darfst also am Ende jeden Jahres nicht über 5400€ bei deinem Minijob verdienen, um weiterhin von allen Sozialabgaben befreit zu sein. Solltest du diese Grenze überschreiten, wirst du nachträglich Steuern zahlen müssen.
Zudem gilt bei allen Nebenjobs: die 450€ monatlich darfst du nicht kontinuierlich übersteigen und dann zwei Monate nicht arbeiten, um die Jahreseinkommensgrenze zu unterschreiten. Der monatliche Verdienst muss durchschnittlich unter / bei 450€ liegen. Ein weiterer Grund, warum immer mehr Menschen eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, ist der zeitliche Aspekt. In der Regel umfasst ein Minijob circa 45 Stunden im Monat, er lässt sich also gut mit anderen Bereichen des Lebens verbinden.