Grundsätzlich bist du nicht dazu verpflichtet, deiner Bewerbung ein Foto beizulegen. Rechtlich gesehen darf sich ein Unternehmen seit Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) nicht gegen dich entscheiden, nur weil deine Bewerbung kein Foto enthält.
Das AGG soll gewährleisten, dass Menschen nicht aufgrund von Religion, Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit diskriminiert werden. Dennoch ist die Verwendung eines Bewerbungsfotos in Deutschland üblich und beeinflusst häufig unterbewusst die Entscheidung der Personalverantwortlichen. Die Grafik zeigt die Vorteile und Nachteile, die das Einfügen eines Bewerbungsfotos mit sich bringen.