Wenn du über langjährige Berufserfahrung, aber nicht über einen formalen Berufsabschluss verfügst, gibt es die Möglichkeit, diesen nachträglich zu erwerben. Du kannst durch eine sogenannte Externenprüfung Zugang zur Abschlussprüfung erhalten und so einen offiziell anerkannten Berufsabschluss erlangen.
Die Voraussetzung für die Externenprüfung ist, dass du mindestens eineinhalbmal so lang wie die Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf tätig warst. Beispielsweise bei einer Ausbildungsdauer von drei Jahren müsstest du mindestens 4,5 Jahre in dem Beruf tätig sein, bevor du die Prüfung ablegen kannst. Eine weitere Voraussetzung ist, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hast und glaubhaft nachweisen kannst.
Darüber hinaus kann Berufserfahrung die Dauer einer noch bevorstehenden Ausbildung verkürzen. Wenn du also bereits einen Beruf ausgeübt und eine berufliche Grundbildung erlangt hast, kannst du dir diese in manchen Fällen anrechnen lassen.