Dass du im Laufe deiner Berufslaufbahn einmal krank wirst, ist absolut normal und unvermeidbar. Jede*r Arbeitnehmer*in wird früher oder später mit der sogenannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU) in Berührung kommen. Ein einwöchiger Ausfall aufgrund einer Grippe ist demnach noch lange kein Grund zur Sorge. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Zeitraum größere Dimensionen annimmt oder die Krankheit nicht nur temporär existiert.
An sich hat dein*e Arbeitgeber*in kein Recht auf Auskunft über deine Beschwerden. Ausnahmen stellen jedoch spezielle Fälle wie die der Alkoholsucht dar. Sollte dein Defizit in derartiger Erkrankung liegen, musst du dies vor Antritt einer Stelle als beispielweise Taxifahrer*in offenlegen. Auch ansteckende Krankheiten oder Allergien dürfen nicht verschwiegen werden. Es gilt: Wer sich oder andere durch seine/ihre Erkrankung in Gefahr bringen könnte, muss dies kommunizieren.
Die Angabe einer Erkrankung im Lebenslauf empfiehlt sich jedoch, da sie Spekulationen vorbeugt. Dein*e potenzielle*r Arbeitgeber*in kann ohne diese Erwähnung nicht wissen, ob du gekündigt wurdest oder aufgrund eines Handicaps gezwungen warst, deinen Job zu pausieren.
Jede Lücke gibt Anlass, auf unschöne Szenarien zu schließen. Dies solltest du dringend vermeiden. Unternehmen möchten sich absichern, mit dir eine*n geeignete*n Mitarbeiter*in zu erlangen. Unerklärte Leerstellen fördern lediglich die Skepsis der Personaler*innen. Eine kurze Erklärung ist daher hilfreich, dem entgegenzuwirken.