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Kündigungsschreiben
- [Video] Das Wichtigste zum Kündigungsschreiben
- Inhalt des Kündigungsschreibens
- Kündigungsschreiben für verschiedene Anlässe
- Kostenlose Kündigungsschreiben Vorlagen
- Rechtliche Aspekte & Vorschriften
- Kündigungsarten in Deutschland
- Die Kündigungsfrist
- Was muss ich nach der Kündigung beachten?
- Weitere häufig gestellte Fragen zur Kündigung
[Video] Das Wichtigste zum Kündigungsschreiben
Inhalt des Kündigungsschreibens
Wer eine Kündigung schreibt, muss klar verdeutlichen, dass es sich um eine Vertragskündigung handelt. Darüber hinaus gibt es keine inhaltlichen Vorschriften für das Schreiben – Allerdings sind die meisten sehr ähnlich aufgebaut.
Der Aufbau einer Kündigung sollte wie folgt aussehen:
1. Absendende und adressierte Person
2. Ort und Datum
3. Betreffzeile
4. Persönliche Anrede
5. Kündigungserklärung
6. Optionale Bitten
7. Danksagung & Grußformel
8. Unterschrift
Briefkopf des Kündigungsschreibens
Bevor es an die inhaltliche Ausformulierung der Kündigung geht, müssen in Bezug auf den formalen Aufbau einige Formvorschriften berücksichtigt werden, damit das Kündigungsschreiben rechtskräftig ist.
Folgende Inhalte müssen im Briefkopf des Kündigungsschreibens vorhanden sein:
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Eigene Anschrift und Adresse des Empfängers: Da es sich um ein offizielles Dokument handelt, müssen deine Kontaktdaten und die Anschrift des Empfängers bzw. der Empfängerin angegeben werden. Am besten adressierst du das Kündigungsschreiben direkt an die zuständige Ansprechperson, um die Gültigkeit zu garantieren.
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Ort und Datum: Rechtsbündig im Dokument folgt der Ausstellungsort sowie das Ausstellungsdatum des Schreibens. Das Datum sagt an dieser Stelle nur aus, an welchem Tag du dein Kündigungsschreiben verfasst hast. Der Zeitpunkt, zu dem du deinen Vertrag kündigen möchtest, musst du im Textteil des Schreibens verdeutlichen.
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Betreffzeile: Nutze die Betreffzeile des Kündigungsschreibens, um deutlich zu kommunizieren, dass es sich um eine Kündigung handelt. Außerdem kannst du Folgendes im Betreff nennen: Personalnummer, Vertragsbeginn, Vertragsende, Begründung (z. B. Kündigung in der Probezeit, gesundheitliche Gründe, etc.).
Kündigungserklärung
Du beginnst wie bei einem Bewerbungsschreiben mit einer persönlichen Anrede. Darauf folgt der Teil, in dem du dem Empfänger oder der Empfängerin mitteilst, dass du mit diesem Schreiben den Vertrag kündigst. Wichtig ist, dass dies unmissverständlich formuliert wird. Bringe außerdem die Kündigungsfrist in deinem Schreiben unter, indem du das Datum nennst, zu dem der Vertrag beendet wird.
Die Angabe eines Kündigungsgrunds ist bei einer ordentlichen Kündigung nicht erforderlich. Bei einer außerordentlichen Kündigung, also im Fall von Mobbing, Diskriminierung, etc., kann es sein, dass du deiner vorgesetzten Person den Grund nennen musst.
Beispielformulierungen für die Kündigungserklärung:
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„Sehr geehrter Herr Beispiel,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum TT.MM.JJJJ.“ -
„Sehr geehrte Frau Beispiel,
hiermit kündige ich meinen Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum TT.MM.JJJJ.“ -
„Sehr geehrter Herr Beispiel,
hiermit kündige ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum.“
Um die Kündigungsfrist zu umgehen, kannst du um einen Aufhebungsvertrag bitten. Die arbeitgebende Person ist jedoch nicht dazu verpflichtet, dem Vertrag zuzustimmen. Für eine angemessene Bitte muss kein Grund genannt werden und auch eine bestimmte Form existiert hier nicht.
Bitte um eine Empfangsbestätigung
Um mögliche Komplikationen im Nachhinein zu verhindern, kannst du in deinem Kündigungsschreiben um eine schriftliche Empfangsbestätigung bitten.
Beispielformulierungen für die Bitte um eine Empfangsbestätigung:
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„Ich bitte Sie, mir eine Empfangsbestätigung an die obige Adresse zu schicken.“
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„Bitte bestätigen Sie den Empfang meiner Kündigung schriftlich.“
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„Ich bitte Sie, mir den Erhalt meiner Kündigung sowie das Datum, zu dem der Arbeitsvertrag endet, zu bestätigen.“
Ben DehnFachautor von Bewerbung.net„Grundsätzlich gilt ein Kündigungsschreiben bei formgerechter Verfassung und Empfangsbestätigung einseitig. Somit ist kein Einverständnis der anderen Partei notwendig, allerdings ist die schriftliche Anerkennung hilfreich, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.“
Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Nach einer Kündigung folgt in den meisten Fällen die Jobsuche. Trifft das auch auf dich zu, solltest du in deinem Kündigungsschreiben um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten. Es legt deine Schlüsselqualifikationen, Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben der Tätigkeit offen und kann dir einen Vorteil im zukünftigen Bewerbungsprozess verschaffen.
Beispielformulierungen für die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis:
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„Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und mir dies an die obige Adresse zu schicken.“
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„Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes, berufsförderndes Arbeitszeugnis aus.“
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„Ich bitte Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.“
Danksagung, Grußformel und Unterschrift
Ein weiterer Bestandteil des Schreibens ist eine kurze und formale Danksagung. Mit ihr sowie einer freundlichen Grußformel und deiner persönlichen Unterschrift beendest du das Kündigungsschreiben.
Beispiele für den Schlussteil:
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„Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit. Ich konnte mich auf fachlicher und persönlicher Ebene weiterentwickeln und neue Eindrücke gewinnen.
Mit freundlichen Grüßen
(Name und Unterschrift)“ -
„Ich habe in Ihrem Unternehmen viel für meine berufliche Zukunft gelernt. Dafür bedanke ich mich und wünsche Ihnen und dem Unternehmen weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
(Name und Unterschrift)“ -
„Ich bedanke mich für die ausgesprochen gute und kollegiale Zusammenarbeit. Ich konnte in Ihrem Unternehmen viel lernen und bin für die entgegengebrachte Unterstützung sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
(Name und Unterschrift)“ -
Bei einer weniger reibungslosen Trennung vom Unternehmen:
„Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
(Name und Unterschrift)“
Kündigungsschreiben für verschiedene Anlässe
Nicht nur ein bestehendes Arbeitsverhältnis, sondern auch Verträge aller Art bedürfen eines fristgerechten Kündigungsschreibens. Im Folgenden haben wir die gängigsten Bereiche einmal aufgegriffen und bieten dir auch unsere dazu passenden, kostenlosen Vorlagen zum Download an.
Kündigung der Mitgliedschaft im Fitnessstudio
Um eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio zu kündigen, muss eine Frist von drei Monaten eingehalten werden. Hier ist es möglich, die Kündigung per E-Mail an das Studio zu schicken, jedoch solltest du unbedingt um eine unverzügliche Empfangsbestätigung bitten. Eine Unterschrift ist bei dieser Kündigung nicht zwingend notwendig, der volle Name und die richtige Anschrift sind völlig ausreichend.
Eine Sonderkündigung aus gesundheitlichen Gründen kann bestätigt durch ein ärztliches Attest auch kurzfristig erfolgen. Solltest du umziehen, besteht darauf leider kein Recht. Viele Fitnessstudios genehmigen jedoch ein Kündigungsschreiben aus Kulanz. Darum lohnt es sich häufig, dort persönlich nachzufragen.
Kündigung von Versicherungs- und Handyverträgen
Versicherungs- und Handyverträge werden meist für eine gewisse Laufzeit abgeschlossen. Kündigst du deinen Vertrag nicht rechtzeitig, wird die Vertragslaufzeit automatisch um eine vertraglich festgelegte Zeit verlängert. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Bei Handyverträgen reicht mittlerweile eine E-Mail zur Kündigung aus, bei Versicherungsverträgen solltest du auf eine postalische Kündigung zurückgreifen. Bitte auch hier um eine Empfangsbestätigung, um sicherzustellen, dass die Kündigung fristgerecht bei der zuständigen Stelle angekommen ist.
Kündigung eines Mietvertrags
Die Kündigungsfrist eines Mietvertrags ist unabhängig davon, wie lange du schon in der Wohnung lebst. Der Mietvertrag wird grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten spätestens zum dritten Werktag des Monats gekündigt. Deine Kündigung muss auf jeden Fall in Schriftform erfolgen, da sie nur dann rechtskräftig ist.
Um auf Nummer sicher zu gehen und Streitigkeiten vorzubeugen, solltest du die Kündigung unbedingt per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Sollte die Kündigung nicht von dir ausgehen, richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer des Mietverhältnisses.
Um dir die Erstellung deines Kündigungsschreibens weiter zu vereinfachen, haben wir dir eine übersichtliche Checkliste erstellt, welche die wichtigsten Inhalte dieser Seite in Kürze wiedergibt. Lade dir die PDF-Datei jetzt kostenlos herunter!
Rechtliche Aspekte & Vorschriften
Um einen Vertrag zu beenden, ist ein Kündigungsschreiben notwendig. Im Arbeitsrecht ist eine Kündigung eine „einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung“ mit dem Ziel, ein bestehendes Rechtsverhältnis aufzuheben. Somit ist ein Kündigungsschreiben bei Einhaltung bestimmter Fristen und Bedingungen gültig, ohne dass die Gegenseite des Vertrags zugestimmt hat.
Damit die Kündigung rechtskräftig und somit gültig ist, muss …
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… das Schreiben schriftlich erfolgen (nicht elektronisch / mündlich).
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… sie handschriftlich und mit vollem Namen unterschrieben werden.
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… die Kündigungsfrist eingehalten werden (fristgerechte Zustellung zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt).
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… die Aussage des Schreibens eindeutig sein.
Für eine rechtskräftige Zustellung des Kündigungsschreibens müssen Angestellte und Arbeitgebende wissen, an wen und vor allem wann das Schreiben verschickt wird.
Kündigungsarten in Deutschland
Hierzulande wird zwischen verschiedenen Kündigungsformen unterschieden. Zunächst ist es entscheidend, wer ein Arbeitsverhältnis beendet. Kündigst du als angestellte Person deine Stelle, wird von einer Eigenkündigung gesprochen. Wirst du allerdings gekündigt, so handelt es sich um eine Fremdkündigung.
Darüber hinaus wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Die Voraussetzung für ein ordentliches Kündigungsschreiben ist die Einhaltung der Kündigungsfrist, wohingegen bei dem außerordentlichen Kündigungsschreiben – auch fristlose Kündigung genannt – auf diese Frist verzichtet wird.
Mirko BettenhausenFachautor von Bewerbung.net„Damit eine fristlose Kündigung wirksam ist, benötigt sie einen wichtigen Grund (z. B. Arbeitszeitenbetrug oder Beleidigung des Arbeitgebers). Diese kann erst dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber vorher eine Abmahnung ausgesprochen und eine zweiwöchige Frist eingehalten hat sowie eine Prüfung eines milderen Mittels in Betracht gezogen wurde.“
Eine ordentliche Fremdkündigung erfolgt unter Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes aus einem der folgenden drei Gründe:
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Betriebsbedingt (Problematische Umstände im Unternehmen wie z. B. Insolvenz)
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Verhaltensbedingt (Fehlverhalten des Arbeitnehmers wie z. B. Diebstahl)
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Personenbedingt (Arbeitnehmer kann Aufgaben nicht mehr erfüllen z. B. durch Erkrankung)
Ein Grund muss von der arbeitgebenden Person erst genannt werden, wenn der oder die Beschäftigte mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen gearbeitet hat und mehr als zehn Angestellte beschäftigt sind. Gilt für die Angestellten dieser Kündigungsschutz nicht, kann auch ohne Grund gekündigt werden. Vor 2004 musste ein Betrieb mindestens fünf Angestellte beschäftigen, um Angestellten den Kündigungsschutz zu gewähren. Angestellte, die vorher eingestellt wurden, haben also weiterhin einen Schutz, wenn der Betrieb seither mindestens fünf Angestellte beschäftigt.
Eine ordentliche Eigenkündigung hingegen hat meistens private Gründe, wie z. B.:
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Möglichkeit für bessere Aufstiegschancen / höheres Einkommen
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Umzug in eine andere Stadt
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Der Wunsch nach neuen Herausforderungen / Abwechslung
Die Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Eintreffen des Kündigungsschreibens und dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Bei einem Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer gilt die sogenannte Grundkündigungsfrist, welche vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beträgt (§622 BGB Abs. 1) und unabhängig von der Beschäftigungsdauer ist.
Diese sind die Kündigungsfristen bei Fremdkündigung in Bezug auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses:
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Ab 2 Jahren: 1 Monat Kündigungsfrist
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Ab 5 Jahren: 2 Monate Kündigungsfrist
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Ab 8 Jahren: 3 Monate Kündigungsfrist
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Ab 10 Jahren: 4 Monate Kündigungsfrist
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Ab 12 Jahren: 5 Monate Kündigungsfrist
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Ab 15 Jahren: 6 Monate Kündigungsfrist
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Ab 20 Jahren: 7 Monate Kündigungsfrist
Wenn du dein Arbeitsverhältnis kündigen möchtest, solltest du dir nicht zu viel Zeit lassen. Errechne dir anhand der geltenden Fristen das Datum aus, an dem das Schreiben spätestens zugestellt sein muss. Natürlich kannst du im Vorfeld ein Gespräch mit deinem Chef oder deiner Chefin ausmachen, in dem du den bevorstehenden Abtritt ankündigst. Bei einem Kündigungsschreiben des Arbeitgebers variiert die Kündigungsfrist mit der Anstellungsdauer der Angestellten in dem Unternehmen (§ 622 BGB Abs. 2).
Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen die Kündigungsfrist abweicht:
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Außerordentliches Kündigungsschreiben (Kündigungsfrist verfällt)
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Abweichende, im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag festgelegte Kündigungsfrist
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Erhalt des Kündigungsschreibens in der Probezeit (bei einer Probezeit von sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist ca. zwei Wochen)
Der richtige Empfänger
Das Kündigungsschreiben muss an die richtige Stelle adressiert sein. In den meisten Fällen ist das die dir vorgesetzte Person oder die Personalabteilung. Erreicht dein Schreiben nicht die rechtmäßig zuständige Person, ist sie unter Umständen nicht gültig.
Als zugestellt gilt das Kündigungsschreiben, sobald es im Machtbereich der adressierten Person ist. Das können zum Beispiel Briefkästen oder die Schreibtische der zuständigen Personalverantwortlichen sein. Eine persönliche Zustellung unter Zeugen ist hierbei auf jeden Fall zu empfehlen, um Komplikationen zu vermeiden. Ist das Kündigungsschreiben schriftlich und den formalen Anforderungen entsprechend zugestellt, dann ist es gültig und kann rechtlich nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Arbeitsrechte bestimmter Arbeitsgruppen
Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern können aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes nur erschwert entlassen werden. Diese sind beispielsweise folgende Personengruppen:
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Betriebsratsmitglieder
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Menschen mit Behinderung
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Azubis nach der Probezeit
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Frauen in der Schwangerschaft (bis zu 4 Monate nach der Entbindung)
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Arbeitnehmer in Eltern- und Pflegezeit
Teilzeitkräfte, Minijobber sowie Praktikanten haben nach der Probezeit dieselben Kündigungsrechte wie Vollzeit-Angestellte. Führungskräfte sind je nach Funktion meistens nicht durch einen Kündigungsschutz abgesichert und werden auch nicht vom Betriebsrat vertreten. Da die Führungsposition das Unternehmen angemessen repräsentieren soll und somit einer strengeren Verhaltenspflicht unterliegt, ist eine verhaltensbedingte Kündigung schneller möglich. Wird eine leitende Kraft jedoch grundlos gekündigt, kann das Gericht eine Abfindung festlegen.
Was muss ich nach der Kündigung beachten?
Hast du deine aktuelle Arbeitsstelle gekündigt, ist es wichtig, dass du folgende Dinge beachtest:
Plane deine Zukunft
Im Idealfall hast du bereits vor der Einreichung deiner Kündigung eine neue Anstellung gefunden. Da viele Kündigungen jedoch kurzfristig erfolgen und nicht selten mit Stress verbunden sind, ist eine erneute Jobsuche oft erst im Nachhinein möglich. In unserem Fachartikel „Neuen Job finden“ haben wir dir sieben hilfreiche Tipps zusammengestellt, die dir zu einer erfolgreichen Jobsuche verhelfen können.
Melde dich arbeitssuchend bzw. arbeitslos
Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend meldest. Dies sollte spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses geschehen, bei einer kurzfristigeren Kündigung so schnell wie möglich. Wenn du Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchtest, musst du dich darüber hinaus arbeitslos melden. Die Beantragung solltest du spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit durchführen.
Erfülle deine Pflichten bis zum Kündigungsdatum ordnungsgemäß
Auch wenn dein Ausscheiden aus dem Unternehmen bereits feststeht, ist es wichtig, dass du deine vertraglichen Pflichten bis zum Kündigungsdatum erfüllst. Eine gewissenhafte Bearbeitung deiner Aufgaben zeugt von Professionalität. Lässt du es im letzten Monat dagegen locker angehen, kann das zu bösen Überraschungen führen. Da Unternehmen einer Branche oft gut vernetzt sind, kann eine wahrgenommene Arbeitsverweigerung deinen Ruf schädigen und sich negativ auf zukünftige Bewerbungen auswirken.
Überarbeite deine Bewerbungsunterlagen
Du solltest deine Zeit nutzen, um deine Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand zu bringen. Die Kündigung sollte kurz im Lebenslauf erwähnt werden. Gerade bei einer Eigenkündigung aus plausiblen Gründen oder einer unverschuldeten Fremdkündigung können auch die Gründe angeführt werden. Vermeide jedoch Rechtfertigungen und konzentriere dich stattdessen auf deine Eignung für die neue Stelle. Neben dem Kündigungsgrund solltest du auch die möglicherweise folgende Arbeitslosigkeit im Lebenslauf angeben. So vermeidest du unschöne Lücken im Lebenslauf.
Für die professionelle Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen empfehlen wir dir „Die Bewerbungsschreiber“. Lasse dir dort einfach und unkompliziert deine hochwertige und individuelle Bewerbung erstellen!
Weitere häufig gestellte Fragen zur Kündigung
Kann ich kündigen, bevor ich den Job überhaupt angetreten habe?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich der Bewerber plötzlich gegen einen Job entscheidet, obwohl der Vertrag längst unterzeichnet wurde. Manchmal ist ein Angebot eines anderen Arbeitgebers einfach attraktiver oder nach längerer Überlegung überschneidet sich die Stelle nicht mit seinen Zukunftsplänen. Wurde ein unbefristeter Arbeitsvertrag ausgemacht, können Arbeitnehmer vor dem vereinbarten Dienstbeginn vorzeitig kündigen und müssen nicht antreten. Achte darauf, dass dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Ist es möglich, früher aus dem Vertrag zu kommen?
Die Kündigung ist bereits eingereicht – Kann ich diese noch widerrufen?
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage und wer trägt die Kosten?
Kann eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen?
Was passiert mit dem Resturlaub nach Eingang des Kündigungsschreibens?
Wie reiche ich meine Kündigung ein, wenn der Chef im Urlaub ist?
Verliere ich nach einer Kündigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Autor: Stefan Gerth
Stefan hat sich während seines Studiums der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum intensiv mit dem Thema Bewerbung beschäftigt. So entstand die Idee, ein Unternehmen zu gründen. Eine Idee, die er in 2011 realisiert hat. Stefan ist Gründer und Geschäftsführer der webschmiede GmbH (Die-Bewerbungsschreiber.de & Bewerbung.net), schreibt seit Jahren Fachbeiträge und gibt Interviews zum Thema professionelle Bewerbungsunterlagen.