Egal ob Eigen- oder Fremdkündigung, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bietet stets die Möglichkeit für etwas Neues. Für einen optimalen Neuanfang sorgen professionelle Bewerbungsunterlagen des Bewerbungsservices „Die Bewerbungsschreiber“. Frage jetzt unverbindlich an und überzeuge mit hochwertigen Unterlagen!
Sich kündigen lassen
Kündigungsgründe - Deshalb darf dir gekündigt werden
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Willenserklärung. Sie ist also rechtswirksam, ohne dass die Zustimmung der anderen Vertragspartei vorliegt. In Deutschland greift bei vielen Kündigungen durch den Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz. Dieses schützt Arbeitnehmende, die länger als sechs Monate im jeweiligen Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten angestellt sind.
Damit die Kündigung dennoch wirksam ist, muss einer von den in §1 KSchG genannten Kündigungsgründen zutreffen. Um gegen diese rechtlich vorzugehen, ist es für Beschäftigte erforderlich, diese spätestens drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung anzufechten. Dazu müssen sie eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Die möglichen Kündigungsgründe für Arbeitgeber sind:
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Verhaltensbedingte Kündigung: Bei wiederholt schlechtem Verhalten, nicht ordnungsgemäßem Erfüllen der Arbeitsaufgaben oder Missachten der Ethik- oder Arbeitsregeln des Betriebs durch die Arbeitnehmenden
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Personenbedingte Kündigung: Arbeitnehmende sind wegen persönlicher Eigenschaften oder Fähigkeiten nicht länger befähigt, ihre erforderlichen Aufgaben zu erfüllen
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Betriebsbedingte Kündigung: Der Betrieb steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, verlegt sich an einen anderen Ort oder führt Umstrukturierungen durch
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Sollte ich mich kündigen lassen?
Wenn du das Ende deiner Beschäftigung bei einem Arbeitgeber anstrebst, ist das gängige Mittel im Normalfall die Eigenkündigung. Diese bringt jedoch gewisse Nachteile mit sich, die bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht entstehen würden. Es kann für dich als Arbeitnehmer*in also sinnvoll sein, dich durch den Arbeitgeber kündigen zu lassen.
Vorteile, sich kündigen zu lassen
Das Bewirken einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann für dich viele Vorteile bieten. Beispielsweise kann sich durch eine Fremdkündigung die Kündigungsfrist umgehen lassen. Dein Arbeitgeber kann dich beispielsweise früher von der Arbeit freistellen oder mit dir einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Gesetzlich sind die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer in einer Grundkündigungsfrist von vier Wochen geregelt. Das Umgehen der Kündigungsfrist ist besonders dann sinnvoll, wenn du bereits eine weitere Stelle in Aussicht hast, deren Eintrittstermin du anders nicht wahrnehmen könntest.
Außerdem hast du bei der Fremdkündigung im Gegensatz zu einer Eigenkündigung vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei letzterer verhängt das Arbeitsamt eine Sperre, in der du nach §159 des Sozialgesetzbuches keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) hast. Im Falle einer Eigenkündigung sieht das Arbeitsamt die Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes als selbst verschuldet an. Dennoch kannst du diese Regelung umgehen, wenn du für deine Kündigung einen triftigen Grund hast. Dieser besteht unter anderem dann, wenn das Weiterführen des Arbeitsverhältnisses für dich unzumutbar wäre.
Des Weiteren bietet die Fremdkündigung die Option auf eine Abfindung. Eine solche Zahlung kann dich erheblich in der folgenden beschäftigungslosen Bewerbungszeit unterstützen. Abschließend ermöglicht eine Kündigung durch den Arbeitgeber die Inanspruchnahme des Kündigungsschutzgesetzes. Dieses bietet dir Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung. Dein Arbeitgeber muss also einen triftigen Grund für das Beendigen des Arbeitsverhältnisses vorweisen. Dieser Schutz besteht nicht, wenn du selbst kündigst.
Diese Vorteile hat die Kündigung durch den Arbeitgeber für dich:
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Umgehen oder Verkürzen der Kündigungsfrist
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Voller Anspruch auf Arbeitslosengeld und Umgehen der Sperrzeit
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Möglicher Anspruch auf Abfindung
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Möglicher Anspruch auf Kündigungsschutz
Argumente, die für eine Eigenkündigung sprechen
Eine Eigenkündigung ist immer dann sinnvoll, wenn du unzufrieden mit der aktuellen Stelle oder dem Arbeitsverhältnis bist. Aber auch bei dem generellen Wunsch der beruflichen Neuorientierung kann es sinnig sein, selbst zu kündigen. Allerdings solltest du deine nahe berufliche Zukunft weitestgehend absichern, schließlich hast du bei einer Eigenkündigung keinen vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Stelle also sicher, dass zum Zeitpunkt deiner Eigenkündigung bereits ein neues Jobangebot vorliegt oder du zumindest eine vielversprechende Stelle in Aussicht hast.
Durch eine Eigenkündigung vermeidest du außerdem, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber beispielsweise aus leistungsbezogenen oder verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen wird. Du kommst dieser somit zuvor und verhinderst, dass sie sich negativ auf zukünftige Beschäftigungschancen auswirken würde. Dieses eigeninitiierte Handeln kann in kommenden Vorstellungsgesprächen positiv ausgelegt werden.
Das sind mögliche Vorteile der Eigenkündigung:
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Schutz der eigenen Gesundheit durch Beendigung toxischer Arbeitsverhältnisse
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Eigeninitiierte berufliche Neuorientierung
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Vermeidung negativer Folgen von Fremdkündigung auf weitere Bewerbungschancen
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Positive Wahrnehmung der Eigeninitiative bei künftigen Bewerbungen
Was muss ich bei der Kündigung beachten?
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - ob eigeninitiiert oder durch den Arbeitgeber - gibt es einiges zu beachten. Dokumentiere zunächst deine Probleme. Hast du Konflikte am Arbeitsplatz, musst du sie beweisen können. Stelle also Nachweise sicher. Sie sind nicht nur als Beweis wichtig - eine solche detaillierte Auflistung kann dir auch helfen, deine Probleme zu veranschaulichen.
Suche anschließend die Kommunikation mit deinem Arbeitgeber. Vielleicht lassen sich die Probleme schnell aus der Welt schaffen. Bleibe dabei stets sachlich und professionell. Außerdem ist es sinnvoll, deinen Arbeitsvertrag eingehend zu prüfen. Dort findest du unter anderem Angaben zur Kündigungsfrist, die du bei der Eigenkündigung unbedingt einhalten musst. Wenn existent, sind in diesem Dokument ebenfalls Abfindungsvereinbarungen aufgeführt. Bist du unsicher wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen, bietet es sich an, dir dahingehend rechtzeitig spezialisierten Beistand zu suchen.
Wie kann ich mich kündigen lassen?
Während sich die Eigenkündigung für Arbeitnehmer*innen sehr einfach gestaltet, ist das beim sich kündigen lassen nicht ganz so. Hier muss der Arbeitgeber dazu gebracht werden, dass er dich kündigt.
Dafür stehen dir drei grundverschiedene Wege zur Verfügung:
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Offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber: In einer offenen Konversation mit dem Arbeitgeber kannst du professionell und transparent deine Situation schildern und so deinen Wunsch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären. Doch nicht jeder Arbeitgeber reagiert darauf gleich. Vor dem Gespräch solltest du unbedingt versuchen, deinen Vorgesetzten dahingehend einzuschätzen. Gute Indikatoren dafür sind frühere Gespräche und euer allgemeines Verhältnis zueinander.
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Aufhebungsvertrag: Alternativ zur Kündigung durch den Arbeitgeber kannst du einen sogenannten Aufhebungsvertrag vorschlagen. Bei einem solchen lösen beide Seiten einvernehmlich den Arbeitsvertrag auf. Diese Methode ermöglicht meist eine schnellere Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da sich die Beteiligten nicht an etwaige Kündigungsfristen halten müssen.
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Provozieren der Kündigung: Es ist möglich, durch eigenes Fehlverhalten eine Kündigung durch den Arbeitgeber herbeizuführen. Ein solches Verhalten können unzureichende Arbeitsleistungen oder grobe Verfehlungen am Arbeitsplatz sein. In der Regel folgt darauf zunächst zu einer Abmahnung. Bei ausbleibender Besserung kann der Arbeitgeber dann eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Dies zieht oft eine Sperrzeit beim Arbeitsamt nach sich, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Ben DehnBewerbungsexperte für Bewerbung.net„Wichtig zu bedenken ist, dass absichtliches Fehlverhalten am Arbeitsplatz langfristige negative Konsequenzen für deine berufliche Laufbahn haben kann. Unter anderem die Schwierigkeit, eine verhaltensbedingte Kündigung gegenüber zukünftigen Arbeitgebern rechtfertigen zu müssen.“
Was kommt nach meiner Kündigung
Die Planung für die Zeit nach der Kündigung sollte idealerweise bereits vor oder unmittelbar nach ihrer Rechtswirksamkeit beginnen, unabhängig davon, ob diese selbst initiiert wurde oder nicht. Der zeitliche Rahmen mag variieren, jedoch bleibt der erste Schritt stets der gleiche: Die Analyse der eigenen finanziellen Situation, um darauf basierend weitere Schritte zu planen. Dies umfasst die Überprüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld und dessen fristgerechte Beantragung.
Nachdem die finanzielle Lage geklärt ist, sollte der Fokus auf die berufliche Zukunft gelegt werden. Es gilt zu überlegen, welche beruflichen Perspektiven und Ziele angestrebt werden und welche Positionen diesen Zielen näherkommen. Die Bewerbungsphase bietet zudem die Gelegenheit, sich durch Fortbildungen zusätzliche Qualifikationen anzueignen, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können.
Bei der Jobsuche sollten alle verfügbaren Ressourcen genutzt werden: aktive Bewerbungen, passive Jobsuche über Jobportale zur Kontaktaufnahme durch Recruiter*innen sowie das eigene Netzwerk, um Freunde und Bekannte über die Jobsuche zu informieren. Bevor mit dem Bewerbungsprozess begonnen wird, ist es essenziell, die Bewerbungsunterlagen, insbesondere den Lebenslauf, zu aktualisieren und an die angestrebte Position anzupassen. Der Lebenslauf sollte speziell auf die gewünschte neue berufliche Richtung zugeschnitten sein, indem relevante Erfahrungen hervorgehoben werden.
Sobald der Lebenslauf aktualisiert ist und eine passende Stelle gefunden wurde, kann mit dem Verfassen des Bewerbungsschreibens begonnen werden. Sollten dabei Schwierigkeiten auftreten oder die Zeit für die Erstellung fehlen, beispielsweise durch Teilnahme an Fortbildungen, bietet sich die Inanspruchnahme eines professionellen Bewerbungsservices an. Dieser Service hilft nicht nur bei der Erstellung der Unterlagen, sondern informiert auch über aktuelle Bewerbungsrichtlinien, was Zeit und Mühe spart.
So strukturierst du die Zeit nach der Kündigung:
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Finanzielle Situation analysieren und ggf. Arbeitslosengeld fristgerecht beantragen
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Berufliche Ziele und Perspektive klar definieren
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Bewerbungsunterlagen anfertigen
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Aktiv und passiv bewerben
Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema sich kündigen lassen
Wie kann ich mich fristlos kündigen lassen?
Eine fristlose Kündigung ist ein drastischer Schritt, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende. Sie erfolgt ohne die Einhaltung der ansonsten üblichen Kündigungsfristen und ist in der Regel an schwerwiegende Gründe gebunden. Für Arbeitnehmer*innen, die sich selbst fristlos kündigen lassen möchten, bedeutet das, dass sie in der Regel ein Verhalten an den Tag legen müssen, das eine solche Reaktion des Arbeitgebers rechtfertigt.
Ich möchte jedoch betonen, dass es ethisch und rechtlich problematisch ist, sich absichtlich so zu verhalten, dass eine fristlose Kündigung provoziert wird. Außerdem kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben, wie z.B. eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Stellung.
Ist ein Aufhebungsvertrag besser als sich kündigen zu lassen?
Die Entscheidung zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung hängt stark von den individuellen Umständen, den persönlichen Zielen und den verhandelbaren Bedingungen ab. Ein Aufhebungsvertrag bietet eine höhere Flexibilität, da die Bedingungen, wie das Enddatum des Arbeitsverhältnisses und eine mögliche Abfindung, verhandelbar sind. Diese Option ermöglicht es, schnell und ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen vorzugehen, und kann helfen, eine konfliktreiche Trennung zu vermeiden.
Zudem wird ein Aufhebungsvertrag im Lebenslauf oft neutraler bewertet als eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Allerdings kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen, da die Arbeitslosigkeit als selbst verschuldet betrachtet werden könnte. Zudem verzichtet du mit einem Aufhebungsvertrag auf den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Kann ich mich während der Elternzeit kündigen lassen?
Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmende in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber unter normalen Umständen nicht zulässig ist. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Arbeitnehmende, die von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen, nicht aufgrund ihrer Abwesenheit vom Arbeitsplatz benachteiligt werden.
Dir steht allerdings die Option eines Aufhebungsvertrags zur Verfügung. Nach dessen Abschluss erlischt jedoch der Mutterschutz und damit auch dein Anspruch auf Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld.
Kann ich mich rückwirkend kündigen lassen?
Autor: Ben Dehn
Ben entschied sich nach seinem Lehramtsstudium dazu, seinen Weg zunächst im Journalismus zu bestreiten. Nach sieben Jahren bei Print, Online und Radio heuerte er 2013 bei der webschmiede GmbH an und betreute im „Die Bewerbungsschreiber“ Team Personen auf sämtlichen Hierarchieebenen. Durch seine Tätigkeit konnte er sein Know-how im Karrierebereich stetig vertiefen. Heute schreibt Ben Dehn hilfreiche Fachartikel, hält Vorträge und gibt Interviews, Workshops & Seminare.