Kündigung, was nun?

Ob mit oder ohne Vorahnung – eine Kündigung ist für den Betroffenen meist ein Schlag ins Gesicht, der ziemlich lange nachschallt. Ist der erste Schock überwunden, gilt es jedoch die nötigen Schritte einzuleiten, um möglichst schnell Schadensbegrenzung zu betreiben. In diesem Beitrag haben wir dir eine Checkliste zusammengestellt, welche 7 Schritte abdeckt, die dich zurück auf Erfolgskurs bringen.
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Ein Beitrag von Bewerbung.net

Melde dich arbeitssuchend

Der allererste Schritt nach Erhalt eines Kündigungsschreibens sollte dich zur Arbeitsagentur führen. Meldest du dich nicht mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend, droht dir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.


Findest du innerhalb dieser 3 Monate keinen neuen Job, musst du dich außerdem spätestens am ersten Tag nach Ablauf der Frist arbeitslos melden. Diese Regeln gelten auch, wenn die Kündigung deinerseits erfolgte.


Alle wichtigen Informationen zum Thema „Anstehende Arbeitslosigkeit“ findest du auf der Webseite der Arbeitsagentur.

Hole dir eine Bestätigung der Arbeitsagentur, welche beweist, dass du Anwesend warst, um dich arbeitssuchend bzw. arbeitslos zu melden. So besitzt du im Zweifelsfall immer einen Nachweis.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses besagt, dass Arbeitnehmer nach 6 Monaten Anstellung ohne Unterbrechung bei einem Unternehmen dem Kündigungsschutz unterliegen. Eine Kündigung ist somit nur noch mit einem gesetzlichen Kündigungsgrund möglich. Dabei ist egal, ob tatsächlich gearbeitet wurde oder nicht.


Ausgenommen sind jedoch Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und es bestehen Sonderregelungen für Schwerbehinderte, Schwangere und Betriebsräte.


Wichtig: Eine Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Häufige Fehlerquellen bei einer Kündigung sind:

  • Der Betriebsrat muss hinzugezogen worden sein

  • Die Kündigung muss bei dir in schriftlicher Form eingehen und handschriftlich von einem Befugten unterschrieben sein

  • Alle Kündigungsfristen müssen eingehalten werden

  • Weitere besondere Regeln gelten bei den unterschiedlichen Kündigungsformen (z.B. bei betriebsbedingter Kündigung: Das Unternehmen muss begründen, wo aus welchem Grund Arbeitskräfte überflüssig sind)

Zwar wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in ein Unternehmen zurückkehren, welches du zuvor verklagt hast, jedoch steigen deine Chancen auf eine (höhere) Abfindung oder einen anderen Ausgleich.

Ziehe eine Rechtsberatung hinzu, wenn du Zweifel daran hast, ob deine Kündigung rechtskräftig ist. Es wäre besonders ärgerlich, wenn du deine Klage am Ende verlierst – die Kosten vor dem Arbeitsgericht trägt nämlich jede Partei selbst.

Aufhebungsvertrag und Abfindung zur Diskussion stellen


Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt dazu, dass weder eine Kündigungsfrist, noch der Kündigungsschutz anfallen. Außerdem versagt er dem Betriebsrat das Mitspracherecht, da es ein einvernehmlicher Vertrag ist.

Allerdings kann ein Aufhebungsvertrag zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen. Das kann nur verhindert werden, wenn:

  • Der Arbeitgeber die Kündigung im Vorfeld bereits angekündigt hat

  • Die Kündigungsfrist trotzdem eingehalten wird

  • Die Höhe der Abfindung sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert

  • Kein besonderer Kündigungsschutz besteht (Elternzeit, Schwerbehinderung, etc.)

Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es gibt bestimmte Fälle, in denen eine Abfindung geregelt ist: In Sozialplänen, Tarifverträgen, Geschäftsführerverträgen, oder einzelnen Arbeitsverträgen. Darüber hinaus besteht im Allgemeinen jedoch kein Recht auf eine Abfindung.

Zwischenzeugnis und qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern

Da sich die Bearbeitung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses manchmal sehr in die Länge ziehen kann, solltest du ein solches unbedingt frühzeitig anfordern. Sie sind besonders wichtig, weil sie deine Leistung und Erfolge belegen und dich somit für den nächsten Job empfehlen können. Im Falle einer betrieblichen Kündigung fallen Arbeitszeugnisse häufig besonders gut aus.


Das Zwischenzeugnis bestätigt deine Leistungen vor dem Ende der Beschäftigung und ist nötig, wenn du dich innerhalb der Kündigungsfrist schon bei anderen Unternehmen bewerben möchtest. Außerdem kann es sich lohnen, deinen Vorgesetzten um ein Empfehlungsschreiben zu bitten. Solche Referenzen machen sich in der Bewerbung besonders gut.

Verliere nicht dein Gesicht!

Ja, Kündigungen verpassen dem Selbstbewusstsein einen Knick.


Nein, das bedeutet nicht, dass du dich schmollend in die Ecke setzen darfst. Vor allem nicht, weil innerhalb einer Branche Netzwerke entstehen und es für deine Jobsuche nicht sonderlich förderlich ist, wenn deine Vorgesetzten und Kollegen schlecht über dich und dein Verhalten reden. Kündigungen sind Extremsituationen und stellen dich vor neue Herausforderungen. Nutze sie, um charakterlich zu wachsen.

Folgende Dinge solltest du nach der Kündigung vermeiden

Emotionale Reaktionen

Egal ob Wutanfall oder Heulkrampf – spar dir das besser für vertraute Personen oder Zuhause auf. Heulkrämpfe werden dir im Nachhinein unangenehm sein und Wutanfälle führen in der Regel dazu, dass Dinge ausgesprochen werden, die kein Vorgesetzter oder Kollege mitbekommen sollte. Theatralische Abgänge und knallende Türen sind außerdem kein besonders reifes Verhalten.

Diskussionen und sinnfreie Fragen

Fragen nach dem „Warum ich?“ und Sätze die mit „aber“ beginnen bringen dich bei einem Kündigungsgespräch nicht weiter. Bei einem vernünftig geführten Gespräch wird dir der Grund mitgeteilt. Wenn es sich um eine verhaltensbedingte, fristlose oder personenbedingte Kündigung handelt, sollte dir bewusst sein, was der Kündigungsgrund ist. Außerdem bringt es nichts, eine Diskussion anzuzetteln, wenn die Entscheidung bereits gefallen ist.

Krankenschein für die nächsten 3 Monate

Der eine oder andere Gekündigte ist schon auf die Idee gekommen, sich am Tag nach der Kündigung krank zu melden und die restliche Zeit bis zum letzten Arbeitstag Zuhause zu verbringen. Dieses Verhalten zeugt ebenfalls nicht gerade von Reife und hinterlässt bei potentiellen zukünftigen Arbeitgebern ein äußerst schlechtes Bild.

Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährleistet werden kann, muss vom Arbeitgeber ausgeglichen werden. Du hast also ein Recht auf deine verbleibenden Urlaubstage. Je nach Kündigungszeitpunkt kann das anteilig sein oder der gesamte Mindesturlaub (bei Kündigung zum oder nach dem 1. Juli).

Überprüfe und überarbeite deine Bewerbungsunterlagen

Wenn du die Kündigung erhalten und dich arbeitssuchend gemeldet hast, die Richtigkeit der Kündigung und gegebenenfalls die Details für einen Aufhebungsvertrag geklärt sind, steht die Suche nach einem neuen Job an. Damit du dich, wenn du eine interessante Stellenausschreibung findest, so schnell wie möglich bewerben kannst, solltest du deine Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand bringen. In den vergangenen Jahren hat sich einiges im Bereich Bewerbungen getan und neue Trends konnten sich durchsetzen.


Der Lebenslauf wird mittlerweile antichronologisch sortiert, Bewerbungsfotos sind keine Pflicht mehr und ein elegantes Bewerbungsdesign kann auch nicht schaden, um nur einige Beispiele zu nennen. Setze dich also erstmal mit dem Thema Bewerbung auseinander. Das kann mitunter sehr zeitintensiv sein, die Mühe lohnt sich aber. Spätestens, wenn du die Einladung zum Vorstellungsgespräch für deinen neuen Job erhältst. Wenn die Jobsuche länger als drei Monate nicht erfolgreich ist, kennzeichne diese Phase der Arbeitssuche in deinem Lebenslauf.

Du hast dich jahrelang nicht beworben und fühlst dich jetzt erschlagen von allen Informationen, Regeln und Tipps? Bewerbungsservices wie Die Bewerbungsschreiber, also Unternehmen, die die Überarbeitung und Neuerstellung deiner Bewerbungsunterlagen übernehmen, werden in Deutschland immer populärer.

Gehe auf Jobsuche!

Die Jobsuche kann natürlich schon parallel zur Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen laufen. Trotzdem sollte es keine 4 Wochen dauern, bis du deine Bewerbung fertig hast, wenn du deinen Traumjob gefunden hast!


Wichtig ist, dass du nicht anfängst an dir selbst zu zweifeln und dich unterschätzt. Auch wenn eine Kündigung nicht gerade gut für dein Selbstbewusstsein ist, gibt es unterschiedliche Gründe für Entlassungen. Im Zuge eines Sozialplanes oder wenn du einfach nicht zum Unternehmen passt, muss das nichts mit deinen fachlichen Fähigkeiten zutun haben.


Eine sehr gute Anlaufstelle kann eine Plattform wie Workship sein. Dort kannst du einfach deinen Lebenslauf hochladen und für dich wird ein anonymisiertes Profil erstellt, mit dem du von Personalern für interessante, oft nicht ausgeschriebene Jobs gefunden werden kannst.


Bleib einfach dran, auch wenn du in den ersten Tagen und Wochen nicht das perfekte Angebot gefunden hast. Neben Jobbörsen, Jobsuchmaschinen und Karriereseiten kann dein berufliches Netzwerk auch sehr hilfreich sein. Hör dich mal bei deinen Kontakten um, ob sie von freien oder freiwerdenden Stellen gehört haben. Ein beachtlicher Teil freier Stellen wird in Deutschland ohne Ausschreibung, sondern direkt über den verdeckten Stellenmarkt neu besetzt.


Wir wünschen viel Erfolg bei der Suche nach deinem neuen Traumjob. Lass den Kopf nicht hängen!

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