Der allererste Schritt nach Erhalt eines Kündigungsschreibens sollte dich zur Arbeitsagentur führen. Meldest du dich nicht mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend, droht dir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Findest du innerhalb dieser 3 Monate keinen neuen Job, musst du dich außerdem spätestens am ersten Tag nach Ablauf der Frist arbeitslos melden. Diese Regeln gelten auch, wenn die Kündigung deinerseits erfolgte.
Alle wichtigen Informationen zum Thema „Anstehende Arbeitslosigkeit“ findest du auf der Webseite der Arbeitsagentur.