In den meisten Ländern benötigt man eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um ein Beschäftigungsverhältnis eingehen und einen Wohnsitz anmelden zu können. Wie aufwendig die Beantragung dieser Genehmigungen ist, hängt davon ab, aus welchem Land man kommt, in welches Land man geht und wie der aktuelle berufliche Status lautet. Ein entscheidender Vorteil als EU-Bürger ist die Tatsache, dass man das Recht besitzt, sich in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union uneingeschränkt aufhalten und einen Beruf dort uneingeschränkt ausüben zu können.
Die einzige Ausnahme entsteht, wenn du arbeitslos bist. Bei einer Arbeitslosigkeit von über 6 Monaten darf die Regierung deiner Wahlheimat eine Prüfung der Aufenthaltsgenehmigung vornehmen. Außerdem ist es wichtig, dass du dich sowohl bei deiner einheimischen als auch bei deiner neuen Regierung meldest.
Dahingegen ist der Aufenthalt in vielen außereuropäischen Ländern, wie z.B. den USA, Australien, Neuseeland, China oder Kanada beschränkt und erfordert verhältnismäßig viel Aufwand. Häufig werden Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sogar nur dann erteilt, wenn du bereits einen neuen Arbeitgeber gefunden hast und einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen kannst.
In jedem Fall ist die Genehmigung jedoch an strikte Bedingungen geknüpft und bei Nicht-Einhaltung kannst du direkt des Landes verwiesen werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich vorab zu erkundigen, welche Anforderungen gelten. Der neue Arbeitgeber kann da eine gute Anlaufstation sein, weil ihm die landestypischen Gegebenheiten bekannt sind.
Um eine valide Auskunft für das jeweilige Land zu erhalten, ist es zusätzlich zwingend notwendig, sich an die entsprechende Ländervertretung in Deutschland, also das Konsulat oder die Botschaft, zu wenden.