Arbeitslos - Was nun?

Du bist arbeitslos und fragst dich, wie es jetzt weitergeht? Keine Sorge! Ich stelle dir in diesem Artikel relevante Informationen und hilfreiche Tipps zur Verfügung, damit du bestmöglich mit dieser besonderen Situation umgehen kannst.

Ein Beitrag von Kristin Bolz

Arbeitslos oder arbeitssuchend – Der Unterschied einfach erklärt

Arbeitslosigkeit bezieht sich auf den Zustand einer Person, die sich in einem arbeitsfähigen Alter befindet, eine Arbeit sucht, aber keine Beschäftigung hat. Arbeitslose Personen gehen vorübergehend keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und haben sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.


Arbeitslos ist jedoch nicht gleich arbeitssuchend. Eine arbeitslose Person kann arbeitssuchend sein, weil sie aktiv nach einer Beschäftigung sucht, indem sie zum Beispiel Bewerbungen schreibt und Vorstellungsgespräche führt. Eine Person, die arbeitssuchend ist, muss allerdings nicht zwangsläufig auch arbeitslos sein, da sie sich auch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und trotzdem bereits nach einem neuen Arbeitsplatz suchen kann.

Auch bei der Agentur für Arbeit und den einzureichenden Anträgen wird zwischen arbeitssuchend und arbeitslos unterschieden. Eine synonyme Verwendung der beiden Begriffe, wie sie im Alltag oft erfolgt, sollte also vermieden werden. 

Wann und wo muss ich mich arbeitssuchend melden?

Um sicherzustellen, dass du während einer Zeit der Arbeitslosigkeit Unterstützung erhältst, musst du deine Arbeitssuche aktiv vorantreiben. Du bist verpflichtet, dich spätestens 3 Monate vor dem Ende deines Beschäftigungsverhältnisses bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich zu melden, um dich arbeitssuchend zu registrieren. Wenn dir die Beendigung deiner Beschäftigung innerhalb von weniger als 3 Monaten mitgeteilt wird, musst du dies sofort innerhalb von 3 Tagen melden. Das Ganze kannst du auch telefonisch oder online machen und erst zu einem späteren Zeitpunkt einen persönlichen Termin wahrnehmen. 

Beachte: Die Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung.

Wann und wo muss ich mich arbeitslos melden?

Wenn dein Anstellungsverhältnis endet und du bisher noch keine neue Beschäftigung gefunden hast, musst du dich unbedingt an die zuständige Agentur für Arbeit wenden. Grundsätzlich wendest du dich immer an die Arbeitsverwaltung des Landes, in dem du zuletzt gearbeitet hast. Wenn du dich arbeitslos meldest, ist es genauso wichtig, die kommunizierte Frist einzuhalten. Du musst dich demnach spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit online oder persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Es ist wichtig, dass du die Fristen einhältst, da du sonst kein Arbeitslosengeld I erhältst. 

Du kannst deine Meldung als arbeitssuchend oder arbeitslos mittlerweile auch online einreichen. Dasselbe gilt auch für den Antrag auf Arbeitslosengeld. Hier gelangst du direkt zur Übersichtsseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen Online-Vorgängen. 

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Arbeitslosengeld beantragen

Wenn du deinen Job verlierst und dich beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos meldest, wirst du vom Arbeitsamt finanziell unterstützt, wenn du im nächsten Schritt Arbeitslosengeld beantragst. Das kannst du entweder online oder in Papierform machen. 

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn du in Deutschland tätig warst, hast du möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass du innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine bestimmte Arbeitsdauer nachweisen kannst.


In der Regel musst du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Wenn du jedoch hauptsächlich in befristeten Arbeitsverhältnissen gearbeitet hast, die von Anfang an auf maximal 14 Wochen begrenzt waren, kannst du in der Regel bereits nach einer Erwerbstätigkeit von 6 Monaten Arbeitslosengeld beantragen.


Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Das kann dazu führen, dass eine Sperrzeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) verhängt wird. Die Dauer der Sperrzeit beträgt bei einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund in der Regel 12 Wochen, in der du keinen Leistungsanspruch hast. Es ist jedoch möglich, dass diese verkürzt wird oder sogar ganz entfällt, wenn der*die Arbeitnehmer*in nachweisen kann, dass es einen triftigen Grund für die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages gibt. Ein Grund kann beispielsweise eine unzumutbare Arbeitsbelastung oder die Gefährdung der Gesundheit sein. 

Die Entscheidung über eine mögliche Sperrzeit wird von der Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall getroffen und hängt unter anderem von dem Alter der Arbeitnehmenden, der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitslosengeldes ab.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, musst du den dafür vorgesehenen Antrag ausfüllen. Dazu benötigst du einige Unterlagen, um deine persönlichen Daten und Leistungsbezüge nachzuweisen.


Folgende Unterlagen benötigst du in der Regel, um Arbeitslosengeld zu beantragen:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass

  • Deine Sozialversicherungsnummer

  • Die Arbeitsbescheinigung(en) von deinem / deinen letzten Arbeitgeber(n)

  • Deine Kündigungsunterlagen oder ein Nachweis darüber, warum dein Arbeitsverhältnis geendet hat (z.B. bei befristeten Verträgen)

  • Deine Bankverbindung

  • Nachweise über frühere Leistungsbezüge

Jobsuche und Bewerbung bei Arbeitslosigkeit

Die Jobsuche und Bewerbung während der Arbeitslosigkeit kann eine herausfordernde und frustrierende Erfahrung sein, deshalb möchte ich dir im Folgenden einige Tipps und Empfehlungen an die Hand geben, um dir diese Phase etwas zu erleichtern.


Folgende Dinge kannst du tun, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern: 

  • Erstelle ein professionelles Beweber*innenprofil: Du solltest ein Profil bei den gängigen Karrierenetzwerken XING und LinkedIn anlegen und ansprechend aufbereiten. Dort solltest du deine Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen hervorheben und branchenrelevante Schlagwörter verwenden, um von Recruiter*innen gefunden zu werden.

  • Nutze Online-Jobportale: Durchsuche Online-Jobportale, um Stellenausschreibungen zu finden, die zu deinen beruflichen Qualifikationen passen. Schaue regelmäßig nach, ob neue Stellen veröffentlicht wurden, um gegebenenfalls unter den ersten Bewerber*innen zu sein.

  • Netzwerke: Gegebenenfalls kannst du dein berufliches Netzwerk nutzen. Sprich mit ehemaligen Kolleg*innen und Bekannten und Freund*innen bezüglich deiner Jobsuche. So kannst du eventuell Beziehungen nutzen und um Empfehlungen bitten.

  • Nimm an Weiterbildungen und Schulungen teil: Vor allem während einer längeren Arbeitslosigkeit solltest du deine Zeit sinnvoll nutzen, um dich weiterzubilden. Du kannst dir branchenrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen oder bestehende weiter vertiefen. Außerdem kannst du beispielsweise durch Umschulungen einen Quereinstieg vorbereiten.

  • Investiere in professionelle Bewerbungsunterlagen: Das A und O bei der Jobsuche, sind überzeugende Bewerbungsunterlagen. Vor allem nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, kommt es darauf an, die vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen optimal zu präsentieren. Daher solltest du dich intensiv mit der Erstellung der Bewerbungsunterlagen beschäftigen oder diese sogar von einem professionellen Bewerbungsservice erstellen lassen.

  • Gehe offen mit deiner Arbeitslosigkeit um: Wenn du dich nach einer Phase der Arbeitslosigkeit bewirbst, ist es wichtig offen damit umzugehen und eventuelle Gründe wie Insolvenz des Unternehmens oder ähnliches im Lebenslauf aufzugreifen. Du solltest unbedingt davon absehen durch das Weglassen von Monatsangaben oder vagen Angaben zu versuchen, deine Lücken im Lebenslauf zu vertuschen. Für mehr Informationen schau dir gern unseren separaten Fachartikel zum Thema „Lebenslauf arbeitssuchend“ an.

Finanzielle und fachliche Unterstützung im Bewerbungsprozess

Wenn du deinen Arbeitsplatz verloren hast, aus persönlichen Gründen kündigen musstest oder dich beruflich neu orientieren möchtest, kann das erst einmal überfordernd sein. Viele Dinge müssen organisiert und Gedanken strukturiert werden. In dieser Phase bist du nicht auf dich allein gestellt. Es gibt verschiedene Förderungen bzw. Services, die du in Anspruch nehmen kannst und in vielen Fällen musst du die Kosten dafür nicht selbst tragen.


Wenn du beim Arbeitsamt arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet bist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Mit diesem AVGS kannst du Angebote von sogenannten „Maßnahmeträgern“ in Anspruch nehmen, ohne selbst für die Kosten aufzukommen.


Diese Maßnahmen umfassen zum Beispiel: 

  • Bewerbungstrainings: Eine persönliche Einzelmaßnahme mit einem Dozenten, der sich individuell um deine Bedürfnisse kümmert. Dazu zählt zum Beispiel die Analyse deiner bereits vorhandenen Bewerbungsunterlagen, ein Coaching beim Erstellen der Unterlagen und die Unterstützung bei der Stellensuche und der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch.

  • Bewerbung schreiben lassen: Du kannst dir mithilfe des AVGS auch vollständige Bewerbungsunterlagen von Profis erstellen lassen, die individuell auf deine Situation und die von dir anvisierte Stelle zugeschnitten sind. Die Expert*innen sind darauf spezialisiert, deine Stärken zu betonen und eventuell als Schwächen betrachtete Aspekte wie deine Arbeitslosigkeit in den Hintergrund zu rücken.

Weitere häufig gestellte Fragen zur Arbeitslosigkeit

Was bedeutet vorübergehend arbeitslos?

Vorübergehend arbeitslos bedeutet, dass du aktuell ohne Beschäftigung, aber noch nicht dauerhaft arbeitslos bist. Das kann beispielsweise aufgrund von saisonalen Schwankungen, betriebsbedingter Kurzarbeit oder einer vorübergehenden Erkrankung verursacht werden.

Kann ich eine Weiterbildung oder Umschulung machen?

Während du arbeitslos bist, darfst du Weiterbildungen oder Umschulungen absolvieren. Es ist sogar empfehlenswert, deine freie Zeit während der Arbeitslosigkeit sinnvoll zu nutzen, um dir zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen, die dir dabei helfen, deine Jobchancen zu erhöhen und dich gegen andere Bewerber*innen durchzusetzen. In manchen Fällen werden die Kosten dafür sogar vom Arbeitsamt übernommen. Ein Beispiel dafür ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, den du beantragen kannst, damit die Kosten für unterschiedliche Bewerbungsservices und Weiterbildungen vollständig übernommen werden.

Was ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende?

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende oder auch Bürgergeld ist eine Leistung für Personen, die arbeitslos sind oder nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist jedoch auch möglich, dass arbeitende Menschen Bürgergeld erhalten, wenn ihr Einkommen nicht ausreichend ist. Um Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV) zu haben, musst du mindestens 15 Jahre alt und erwerbsfähig sein, Unterstützung beim Bestreiten deines Lebensunterhaltes benötigen und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Für die Vergabe des Bürgergeldes sind die zuständigen Jobcenter verantwortlich.


Auch nicht erwerbstätige Personen können das Bürgergeld beantragen – das sogenannte „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II. Dafür müssen sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, in der eine Person in der Lage ist zu arbeiten und eine Person Anspruch auf Bürgergeld hat.

Was muss ich tun, wenn ich nach dem Studium arbeitslos bin?

Du solltest eine Meldung deiner Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit vornehmen, auch wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Denn Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du nur, wenn du zuvor mindestens 12 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig angestellt warst. Wenn du dich arbeitslos meldest, hast du als Absolvent*in trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld II als finanzielle Unterstützung.

Was muss ich tun, wenn ich während der Arbeitslosigkeit krank werde?

Wenn du während deiner Arbeitslosigkeit krank wirst, solltest du dies umgehend der Agentur für Arbeit mitteilen und die voraussichtliche Dauer deiner Krankheit angeben. Solltest du länger als drei Tage krank sein, musst du ein ärztliches Attest einholen, das nicht nur deine Erkrankung, sondern auch die voraussichtliche Dauer bestätigt. Dieses Attest solltest du dann an deine*n zuständige*n Sachbearbeiter*in bei der Agentur für Arbeit senden.


Hast du das erledigt, giltst du als kurzfristig arbeitsunfähig, weil du während deiner Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und krank wirst, bekommst du sechs Wochen lang weiter das volle Arbeitslosengeld ausgezahlt. Der Zeitraum, in dem du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, verlängert sich dabei nicht um die Zeit, in der du krankgeschrieben warst. Wenn deine Krankheit länger als sechs Wochen andauert, bekommst du in der Regel Krankengeld

Wie bin ich krankenversichert, wenn ich arbeitslos bin?

Wenn du vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert warst, bleibt alles so, wie es ist. Du musst die Kosten dann nicht selbst zahlen. In der Regel kommt das Arbeitsamt für die Kosten auf. Wenn du vor der Arbeitslosigkeit privat versichert warst, musst du in den meisten Fällen in eine gesetzliche Versicherung wechseln. Andernfalls kannst du einen Zuschuss zu deinem Krankenkassenbeitrag für deine private Krankenversicherung erhalten.

Worauf muss ich achten beim arbeitslos melden nach einer Kündigung?

Meldest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, musst du immer auch den Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses nennen. Das liegt daran, dass auf Basis dieser Informationen beispielsweise darüber entschieden wird, ob eine Sperrzeit verhängt wird oder nicht. Bei einer Entlassung muss deine Meldung der Arbeitslosigkeit bis spätestens drei Tage nach Erhalt des Kündigungsschreibens beim Arbeitsamt erfolgen. 


Wenn du selbst kündigst oder vorhast, zu kündigen, solltest du dich umgehend mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und musst mit einer Sperrzeit rechnen. Gegen diese kannst du jedoch Einspruch erheben, wenn du beispielsweise aufgrund von Mobbing oder ausbleibender Gehaltszahlung gekündigt hast.

Was passiert, wenn ich mich zu spät arbeitslos melde?

Du solltest die von der Bundesagentur für Arbeit festgesetzten Fristen unbedingt einhalten, da wenn du dich verspätet arbeitslos meldest, eine Sperrzeit von einer Woche eintritt, während der du kein Arbeitslosengeld erhältst, weil dein Leistungsanspruch ruht.

Erhalte ich nach meiner Selbstständigkeit Arbeitslosengeld?

Wenn du deine Selbstständigkeit beendest und als Folge dessen arbeitslos bist, hast du nicht automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du kannst aber unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem Arbeitslosengeld erhalten. Eine Möglichkeit ist, dass du dich als Selbstständige*r in der Arbeitslosenversicherung versichert hast oder dass du Anspruch aus vorherigen Beschäftigungen geltend machen kannst.

Was ist der Unterschied zwischen dem Arbeitsamt und dem Jobcenter?

Die Bundesagentur für Arbeit sorgt dafür, dass die Empfänger des Bürgergeldes genug Geld zum Leben haben. Für Menschen, die arbeitsfähig sind und Grundsicherungsleistungen erhalten, übernimmt sie die Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich stellt sie Mittel bereit, um die Eingliederung dieser Menschen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.


Die Jobcenter der Kommunen sind unter anderem dafür zuständig, die Miet- und Betriebskosten von bedürftigen Menschen zu übernehmen. Sie arbeiten auch mit Einrichtungen zusammen, um lokale Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Sie sorgen durch eine finanzielle Grundsicherung dafür, dass der Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden gewährleistet ist. 


Ein Foto von Kristin Bolz

Autor: Kristin Bolz

Kristin ist seit 2021 Teil des Marketing-Teams der webschmiede GmbH. Sie unterstützt das Team bei der Erstellung, Optimierung und beim Lektorieren von Fachartikeln für Bewerbung.net. Durch ausführliche Recherchen und den regelmäßigen Austausch mit den Bewerbungsexperten von „Die Bewerbungsschreiber“ erweitert sie kontinuierlich ihr Wissen in den Bereichen Bewerbung und Karriere. Dieses fasst sie für unsere Leser in Form von ansprechenden Artikeln zusammen, um ihnen relevante Informationen für den Bewerbungsprozess zur Verfügung zu stellen.


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