Aufhebungsvertrag

Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet. Im Gegensatz zur Kündigung müssen hier jedoch beide Parteien zustimmen. In diesem Beitrag erklären wir, was ein Aufhebungsvertrag ist und wann er zum Einsatz kommt. Wir erläutern die häufigsten Inhalte und klären über Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer auf. Du hast bereits einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und fragst dich nun, wie du damit in deiner nächsten Bewerbung umgehst? Auch dann bist du hier richtig.

Ein Beitrag von Stefan Gerth

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) regelt die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Während eine Kündigung stets einseitig durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgt, müssen bei einem Aufhebungsvertrag beide Parteien zustimmen. 


Zudem gibt es einen weiteren wichtigen Unterschied: Während vertragliche Fristen und Ansprüche bei einer Kündigung wenig Spielraum für individuelle Absprachen lassen, herrscht bei einem Aufhebungsvertrag weitgehende Gestaltungsfreiheit. Im Klartext bedeutet dies, dass (fast) beliebige Abmachungen getroffen werden können. Arbeitnehmer erhalten oft eine Abfindung und auch spezielle Regelungen, wie beispielsweise ein Wettbewerbsverbot, können Teil der Übereinkunft sein. 


Gleichzeitig werden Kündigungsfrist, Kündigungsschutz und eine Beteiligung des Betriebsrats übergangen. Wer anschließend auf Sozialleistungen angewiesen ist, sollte besonders vorsichtig sein. Da der Aufhebungsvertrag zustimmungspflichtig ist, kann seine Unterzeichnung dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend verloren geht.

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können in verschiedenen Situationen von einem Aufhebungsvertrag profitieren. Wenn dein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aus betrieblichen Gründen beenden möchte (z.B. aufgrund einer Umstrukturierung), kann er dir mit dem Aufhebungsvertrag ein Angebot unterbreiten, bei dem Kündigungsschutz und Kündigungsfristen umgangen werden. Dieses Angebot ist meist mit einer Abfindung verbunden.


Doch auch du als Arbeitnehmer kannst mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag die Initiative ergreifen. Steht ein Jobwechsel bevor und der neue Arbeitgeber wünscht eine sofortige Verfügbarkeit, kann das alte Arbeitsverhältnis auf diese Weise schnell und unkompliziert beendet werden.


Sind sich beide Parteien über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung im Unklaren, kann durch die Einigung in Form eines Aufhebungsvertrags der anschließende Gerichtsprozess vermieden werden. Gerade in diesem Fall ist Vorsicht geboten: Gegen eine unrechtmäßige Kündigung kann geklagt werden. Ein Aufhebungsvertrag, dem du selbst zugestimmt hast, ist dagegen nur in Ausnahmefällen anfechtbar.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer

Die Umgehung der bei Kündigungen üblichen Fristen kann auch für Arbeitnehmer von Vorteil sein. Wartet bereits der nächste Job oder das Arbeitsklima wirkt unzumutbar, ermöglicht ein Aufhebungsvertrag den schnellen Ausstieg aus einem Arbeitsverhältnis. Auch die Aussicht auf eine Abfindung oder ein positives Arbeitszeugnis kann einen Aufhebungsvertrag attraktiv erscheinen lassen. Die weitgehende Gestaltungsfreiheit lässt Raum für viele Regelungen, welche dir als Arbeitnehmer zugutekommen. Hier ist oft Verhandlungsgeschick gefragt.


Die wichtigsten Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Schnelle Trennung vom Unternehmen möglich

  • Oft mit einer Abfindung verbunden

  • Zusicherung eines positiven Arbeitszeugnisses üblich

Nachteile eines Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer

Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags verzichtet der Arbeitnehmer auf Rechte, wie den allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz. Nicht selten stellen Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht und bieten einen Aufhebungsvertrag als vermeintlich bessere Alternative an. Doch Vorsicht: Ist die geplante Kündigung unrechtmäßig, kann durch einen Aufhebungsvertrag die Beteiligung des Betriebsrats vermieden und einer Klage vorgebeugt werden. Denn ein freiwillig unterzeichneter Aufhebungsvertrag kann nur unter ganz bestimmten Umständen angefochten werden.


Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags wird gesetzlich als „freiwillige Arbeitsaufgabe“ durch den Arbeitnehmer behandelt. Wenn du anschließend auf Arbeitslosengeld angewiesen bist, kann die übliche Sperrzeit von 12 Wochen problematisch sein. Für diese Zeit verlierst du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


Wenn der Aufhebungsvertrag jedoch durch einen „wichtigen Grund“ gerechtfertigt war, entfällt die Sperrzeit und du kannst das Arbeitslosengeld normal beziehen. Ein solcher wichtiger Grund kann vorliegen, wenn der Vertrag als Alternative zu einer nicht verhaltensbedingten Kündigung geschlossen wurde.


Die wichtigsten Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Aufgabe grundlegender Rechte wie Kündigungsschutz

  • Mögliche Sperrzeit bei Arbeitslosen- oder Krankengeld

  • Nur in Ausnahmefällen anfechtbar

Inhalt eines Aufhebungsvertrags

Auch wenn ein Aufhebungsvertrag generell frei gestaltet werden kann, sind bestimmte Inhalte üblich. Diese stellen wir dir in diesem Abschnitt vor.

  • Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer: Arbeitgeber sind zwar nicht zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet, dennoch ist sie ein häufiger Bestandteil eines Aufhebungsvertrags. Die Höhe der Abfindung ist verhandelbar und von vielen Faktoren abhängig, darunter die Beschäftigungsdauer. Meist liegt die Höhe der Abfindung zwischen 0.25 und 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

  • Vereinbarungen zum Arbeitszeugnis: Im Aufhebungsvertrag kann vereinbart werden, dass dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis mit bestimmten Formulierungen bzw. Noten (oft „sehr gut“) ausgestellt wird.

  • Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Auch der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird, sollte im Aufhebungsvertrag konkretisiert werden. Fehlt die Angabe, wird angenommen, dass der Vertrag mit dem Zeitpunkt der beidseitigen Unterzeichnung in Kraft tritt.

  • Regelungen zu Freistellung, Lohnfortzahlung und Sonderzahlungen: Der Vertrag sollte zudem regeln, ob der Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Beendigung freigestellt wird und ob für diesen Zeitpunkt eine Lohnfortzahlung geleistet wird. Auch sollte ersichtlich sein, ob Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld in Anspruch genommen werden können.

  • Umgang mit Überstunden und Resturlaub: Da Überstunden und Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bestehen bleiben, werden diese üblicherweise bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgebaut oder, falls nicht möglich, ausgezahlt. Die genaue Vorgehensweise muss im Aufhebungsvertrag geregelt sein. Oft werden Resturlaub und Überstunden durch die oben erwähnte Freistellung abgegolten.

  • Wettbewerbsverbot: Ein über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wirkendes Wettbewerbsverbot kann als Teil des Aufhebungsvertrags vereinbart werden. Dieses kann auf verschiedene Weise ausgestaltet werden und ist mit einer regelmäßigen Entschädigungszahlung an den Arbeitnehmer verbunden.

  • Erstattungsansprüche: Damit nach Inkrafttreten des Aufhebungsvertrags im Idealfall keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen (siehe Ausgleichsklausel), müssen alle noch ausstehenden Forderungen in die Vereinbarung aufgenommen werden. Hierbei kann es sich z.B. um den Anspruch auf die Erstattung von Anwaltskosten für die Prüfung des Aufhebungsvertrags auf Arbeitnehmerseite oder den Anspruch auf die Erstattung von Ausbildungskosten auf Arbeitgeberseite handeln.

  • Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Die Angabe der Gründe kann für die Vermeidung einer anschließenden Sperrfrist für das Arbeitslosen- und Krankengeld relevant sein. Handelt es sich bei dem Aufhebungsvertrag um die Alternative zu einer anderenfalls unvermeidbaren betriebsbedingten Kündigung, wird diese Sperrfrist nicht verhängt. Ist ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers der Grund, greift diese Regelung nicht.

Eine Formulierung wie „... zur Vermeidung einer anderenfalls unabwendbaren betriebsbedingten Kündigung ...“ kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhindern. Letztendlich liegt die Entscheidung jedoch bei der Agentur für Arbeit.

Neben diesen Regelungen kann der Aufhebungsvertrag einige wichtige Klauseln enthalten:

  • Sprinterklausel (auch: Turboklausel): Die Sprinterklausel erlaubt einem Arbeitnehmer den Ausstieg aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis noch vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Dabei muss üblicherweise eine Frist gewahrt werden. Nutzt der Arbeitnehmer die Möglichkeit des früheren Ausstiegs erhält er zusätzlich eine höhere Abfindung, da die restlichen Monatsgehälter zumindest teilweise auf diese angerechnet werden („Sprinterprämie“).

  • Ausgleichsklausel (auch: Erledigungsklausel): Die Ausgleichsklausel bestätigt, dass alle Forderungen beider Vertragsparteien beglichen wurden. Damit sollen künftige Streitigkeiten vermieden werden. Als Arbeitgeber solltest du dir darüber bewusst sein, dass du mit der Zustimmung zu dieser Klausel sämtliche zukünftigen Ansprüche (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben) an deinen Arbeitgeber aufgibst.

  • Salvatorische Klausel: Die Salvatorische Klausel besagt, dass die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der restlichen Bestandteile bzw. des Gesamtvertrags hat. Als Ersatz für wegfallende Regelungen wird dann im Falle eines Aufhebungsvertrags auf gesetzliche Vorschriften zurückgegriffen.

Der Aufhebungsvertrag ist im Arbeitsrecht nicht geregelt, jedoch finden sich im BGB einige Regelungen. Dazu gehört, dass ein Aufhebungsvertrag immer schriftlich vorliegen und von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Ein elektronischer (z.B. per E-Mail) oder mündlicher Vertrag hat keine Gültigkeit.

Aufhebungsvertrag Vorlage - Kostenloses Muster

Unten findest du ein Muster eines einfachen Aufhebungsvertrags zum Download. Jedoch solltest du bedenken, dass es sich bei einem Aufhebungsvertrag immer um eine individuelle Vereinbarung handelt, die je nach Situation unterschiedlich ausgestaltet werden kann. Du kannst der Vorlage jederzeit weitere Regelungen hinzufügen oder Änderungen an den existierenden Paragrafen vornehmen.

Aufhebungsvertrag-Muster.png

Vorlage für den Aufhebungsvertrag – Das bieten wir:

Kostenloser Download
Vorlage für einen Aufhebungsvertrag
Bearbeitbare Microsoft Word-Datei (.docx)
Jetzt herunterladen

Wie bitte ich um einen Aufhebungsvertrag?

Du hast als Arbeitnehmer jederzeit das Recht, um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Dein Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, auf das Angebot einzugehen.


Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag kann formlos erfolgen, eine mündliche oder schriftliche Anfrage sind ebenso möglich wie eine Bitte per E-Mail. Bevor du jedoch eine entsprechende Anfrage stellst, ist es empfehlenswert, das Thema in einem persönlichen Gespräch mit deinem Vorgesetzten anzusprechen. Dabei musst du zwar keine Gründe angeben. Jedoch ist davon auszugehen, dass deine Erfolgschancen mit einer sinnvollen Begründung steigen. 


Bitte deinen Arbeitgeber außerdem um eine Rückmeldung und setze eine entsprechende Frist. Dies kann wichtig sein, wenn du planst, im Fall einer Ablehnung zu kündigen und dabei eine Kündigungsfrist beachten musst.


Deine Bitte um einen Aufhebungsvertrag per E-Mail kannst du folgendermaßen formulieren:


„Sehr geehrte Frau Mustermann,


hiermit bitte ich Sie, das seit dem TT.MM.JJJJ bestehende Arbeitsverhältnis zum TT.MM.JJJJ aufzulösen. Meinen derzeitigen Resturlaub von X Tagen würde ich vor dem Ende der Beschäftigung vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Bitte teilen Sie mir bis zum TT.MM.JJJJ mit, ob Sie meinem Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nachkommen.


Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift“

Im Gegensatz zu einer Kündigung ist der Aufhebungsvertrag einvernehmlich, basiert also auf beiderseitigem Einverständnis. Über die Umstände, die zur Schließung des Vertrags geführt haben, sagt dies jedoch nicht viel aus. Ähnlich wie bei einer Kündigung, die z.B. verhaltens- oder betriebsbedingt sein kann, gibt es auch für Aufhebungsverträge verschiedene Gründe.

Bewerbung nach einem Aufhebungsvertrag

Wenn du dich als Arbeitnehmer dazu entschlossen hast, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, endet damit dein Arbeitsverhältnis. Der nächste Schritt ist dann meist die erneute Jobsuche. Wie jedoch gehst du in deiner nächsten Bewerbung mit dem Aufhebungsvertrag um? Nur am Rande erwähnen? Erklärungen liefern? Oder einfach ganz weglassen? Wir liefern dir die passenden Antworten.


Ging die Initiative von dir aus, z. B. aufgrund von beruflichen Veränderungswünschen, kannst du das in der Regel auch so darstellen. Wenn es dann noch gelingt, den Aufhebungsvertrag gekonnt mit deiner Motivation für die neue Stelle zu verknüpfen, hast du alles richtig gemacht.


Wenn der Aufhebungsvertrag als Alternative zu einer Kündigung des Arbeitgebers unterzeichnet wurde, sollte zunächst nach den Gründen unterschieden werden. Fällt deine Stelle aufgrund einer Umstrukturierung oder Filialschließung weg, wirft das kein negatives Licht auf dich. Wenn dein Arbeitgeber dich jedoch verhaltensbedingt kündigen möchte und dir den Aufhebungsvertrag anbietet, um einen Gerichtsprozess zu vermeiden, solltest du mit dieser Information vorsichtig sein.


In jedem Fall solltest du dich darauf einstellen, dass spätestens im Vorstellungsgespräch ausführliche Fragen zu deinem früheren Arbeitsverhältnis gestellt werden. Natürlich möchte sich jeder Bewerber bestmöglich darstellen und das ist auch legitim. Lügen sollten im Bewerbungsprozess jedoch um jeden Preis vermieden werden. Fällt dem Personaler deine Unehrlichkeit auf, bist du als Kandidat sofort disqualifiziert. Werden falsche Informationen erst nach Jobantritt entdeckt, bedeutet das in der Regel eine fristlose Kündigung.

Aufhebungsvertrag im Lebenslauf angeben

Da ein Lebenslauf deinen beruflichen Werdegang darstellt, ist er der geeignetste Teil deiner Bewerbung, um den Wunscharbeitgeber über eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag zu informieren. Wurde das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen, wie z.B. aufgrund einer Umstrukturierung beendet, kannst du dies problemlos angeben. Das gleiche gilt, wenn du das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. Bei eigenem Fehlverhalten kannst du die Begründung allgemeiner ausdrücken. Im Folgenden findest du einige Beispielformulierungen.

Aufhebungsvertrag im Lebenslauf - Beispiel Betriebliche Gründe

Beispiel 1: Betriebliche Gründe

Aufhebungsvertrag im Lebenslauf - Beispiel Trennung auf eigenen Wunsch

Beispiel 2: Trennung auf eigenen Wunsch

Aufhebungsvertrag im Lebenslauf - Beispiel Eigenes Verschulden

Beispiel 3: Eigenes Verschulden


Aufhebungsvertrag im Bewerbungsschreiben

Im Bewerbungsanschreiben musst du den Aufhebungsvertrag in der Regel nicht erwähnen. Und für lange Erklärungen ist hier ohnehin kein Platz. Vielmehr sollten deine Motivation und Qualifikationen thematisiert werden. Ging die Initiative für einen Aufhebungsvertrag von dir aus, z.B. aus Gründen der beruflichen Neuorientierung, kannst du die Entscheidung im Anschreiben mit deiner Motivation für die angestrebte Stelle begründen. Verwende dabei jedoch nicht das Wort „Aufhebungsvertrag“ und fokussiere dich nicht auf die Defizite deiner vorherigen Position, sondern die Vorzüge des neuen Jobs oder der neuen Branche.

Aufhebungsvertrag im Vorstellungsgespräch erwähnen

Während in der Bewerbung eine kurze Erwähnung des Aufhebungsvertrags ausreicht, solltest du dich darauf einstellen, dass das Thema im Vorstellungsgespräch ausführlicher zur Sprache kommt. Die bei Personalern beliebte Frage nach den Gründen für eine Kündigung ist auch auf den Aufhebungsvertrag anwendbar.


Hier ist vor allem wichtig, dass du souverän antwortest. Grundsätzlich empfiehlt es sich, offen mit der Situation umzugehen. Falsche Angaben solltest du ebenso vermeiden wie emotionale Rechtfertigungen. Ein professioneller und reflektierter Umgang mit dem Aufhebungsvertrag sowie eine zukunftsorientierte Perspektive lassen dich bei Personalern punkten. In jedem Fall sollte der Eindruck entstehen, dass du dem neuen Unternehmen langfristig erhalten bleiben wirst.


Beispiele für die Begründung des Aufhebungsvertrags im Vorstellungsgespräch:

  • Nach 3 Jahren Berufstätigkeit in der Branche XY möchte ich nun mehr Verantwortung übernehmen und meine Fähigkeiten im Rahmen größerer Projekte gewinnbringend einsetzen.

  • Aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie kam es zu einem Stellenabbau, wovon auch meine Position betroffen war.

  • Infolge einer taktischen Neuausrichtung im Unternehmen hat sich auch das Aufgabenprofil meiner Stelle geändert und entspricht nun nicht mehr meinem fachlichen Hintergrund. Mein Vorgesetzter und ich waren uns darüber einig, dass eine Neubesetzung der Stelle für beide Seiten die beste Lösung darstellt.

Weitere häufig gestellte Fragen zum Aufhebungsvertrag

Welche Fristen gibt es bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten?

Der Zeitpunkt, an dem ein Arbeitsverhältnis endet, kann im Aufhebungsvertrag frei bestimmt werden. Jedoch sollte dir als Arbeitnehmer immer eine Bedenkzeit bei der Unterzeichnung des Vertrags eingeräumt werden. Diese kann sogar tariflich geregelt sein. In jedem Fall sollte sie dir ausreichend Zeit geben, um einen Anwalt mit der Prüfung des Aufhebungsvertrags zu beauftragen.

Gibt es ein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen?
Ein Widerrufsrecht kann entweder tariflich oder im Aufhebungsvertrag selbst geregelt sein. Letzteres ist jedoch nicht üblich. Bei tarifvertraglichen Regelungen gibt es meist eine Widerrufsfrist von wenigen Tagen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerruf nicht möglich.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag im Nachhinein anfechten?
Geht die Initiative vom Arbeitgeber aus, kann dieser in einigen Fällen verpflichtet sein, den Arbeitnehmer auf nachteilige Folgen eines Aufhebungsvertrags hinzuweisen. Zudem darf der Vertrag nicht auf Drängen oder gar durch Drohungen und Täuschungen des Arbeitgebers zustande kommen. Und nicht zuletzt ist die schriftliche Form Voraussetzung für die Gültigkeit. Ist ein Aufhebungsvertrag nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, kannst du ihn als Arbeitgeber möglicherweise anfechten oder Schadensersatz verlangen.
Was passiert nach Schließung eines Aufhebungsvertrags mit Resturlaub und Überstunden?
Der verbleibende Resturlaub muss im Aufhebungsvertrag geregelt werden, denn dein Urlaubsanspruch bleibt grundsätzlich bestehen. Üblicherweise werden die verbleibenden Urlaubstage im Zeitraum bis zum Ende der Beschäftigung als tatsächlicher Urlaub genommen. Ist dies nicht möglich, muss der Resturlaub ausgezahlt werden. Für Überstunden gelten die gleichen Regeln.
Bekomme ich nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags weiterhin Krankengeld?
Während einer Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags hast du generell keinen Anspruch auf Krankengeld. Diese Sperrzeit entfällt jedoch, wenn im Fall einer Nichtunterzeichnung des Aufhebungsvertrags eine nicht verhaltensbedingte Kündigung droht. Zudem enthalten viele Aufhebungsverträge eine Abfindung, welche auf das erhaltene Krankengeld angerechnet werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Abfindung aufgrund ihrer Höhe lediglich einen Lohnersatz darstellt.

Ein Foto von Stefan Gerth

Autor: Stefan Gerth

Stefan hat sich während seines Studiums der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum intensiv mit dem Thema Bewerbung beschäftigt. So entstand die Idee, ein Unternehmen zu gründen. Eine Idee, die er in 2011 realisiert hat. Stefan ist Gründer und Geschäftsführer der webschmiede GmbH (Die-Bewerbungsschreiber.de & Bewerbung.net), schreibt seit Jahren Fachbeiträge und gibt Interviews zum Thema professionelle Bewerbungsunterlagen.


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