Ein Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) regelt die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Während eine Kündigung stets einseitig durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgt, müssen bei einem Aufhebungsvertrag beide Parteien zustimmen.
Zudem gibt es einen weiteren wichtigen Unterschied: Während vertragliche Fristen und Ansprüche bei einer Kündigung wenig Spielraum für individuelle Absprachen lassen, herrscht bei einem Aufhebungsvertrag weitgehende Gestaltungsfreiheit. Im Klartext bedeutet dies, dass (fast) beliebige Abmachungen getroffen werden können. Arbeitnehmer erhalten oft eine Abfindung und auch spezielle Regelungen, wie beispielsweise ein Wettbewerbsverbot, können Teil der Übereinkunft sein.
Gleichzeitig werden Kündigungsfrist, Kündigungsschutz und eine Beteiligung des Betriebsrats übergangen. Wer anschließend auf Sozialleistungen angewiesen ist, sollte besonders vorsichtig sein. Da der Aufhebungsvertrag zustimmungspflichtig ist, kann seine Unterzeichnung dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend verloren geht.