Durch den AVGS können arbeitslose Personen Angebote von sogenannten „Maßnahmeträgern“ in Anspruch nehmen, ohne selbst für die Kosten aufkommen zu müssen. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt in dem Fall das Arbeitsamt. Ausgestellt wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, um Arbeitssuchende für die Teilnahme an „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ zu berechtigen.
Die Bundesagentur für Arbeit definiert die durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ermöglichten Maßnahmen als „Qualifizierungen, berufliche Weiterbildungen und andere Angebote, die dich dabei unterstützen, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.“ Dazu zählen unter anderem die Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen, Kompetenzermittlung sowie Bewerbungstrainings und -coachings. Oftmals finden diese Einzelcoachings oder Gruppencoachings sogar online statt, sodass du ortsunabhängig daran teilnehmen kannst.
Ziel des AVGS ist es, dir dabei zu helfen, deine Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der genaue Umfang der Maßnahmen hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab und wird in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und dem Maßnahmeträger festgelegt.
Häufig wird auch von den drei Säulen des AVGS (MPAV, MAG und MAT) gesprochen:
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MPAV: Maßnahmen bei einem Träger zur erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlung
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MAG: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für z.B. Probearbeiten oder ein Praktikum
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MAT: Maßnahmen bei einem Träger für z.B. Weiterbildungen, Umschulungen oder Coachings