Was ist ein AVGS?
Durch den AVGS können arbeitslose Personen Angebote von sogenannten „Maßnahmeträgern“ in Anspruch nehmen, ohne selbst für die Kosten aufkommen zu müssen.
Durch den AVGS können arbeitslose Personen Angebote von sogenannten „Maßnahmeträgern“ in Anspruch nehmen, ohne selbst für die Kosten aufkommen zu müssen.
Die Kosten für diese Maßnahmen trägt in dem Fall das Arbeitsamt. Ausgestellt wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, um Arbeitssuchende für die Teilnahme an „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ zu berechtigen.
Die Bundesagentur für Arbeit definiert die durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ermöglichten Maßnahmen als „Qualifizierungen, berufliche Weiterbildungen und andere Angebote, die dich dabei unterstützen, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.“ Dazu zählen unter anderem die Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen, Kompetenzermittlung sowie Bewerbungstrainings und -coachings. Oftmals finden diese Einzelcoachings oder Gruppencoachings sogar online statt, sodass du ortsunabhängig daran teilnehmen kannst.
Ziel des AVGS ist es, dir dabei zu helfen, deine Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der genaue Umfang der Maßnahmen hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab und wird in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und dem Maßnahmeträger festgelegt.
Häufig wird auch von den drei Säulen des AVGS (MPAV, MAG und MAT) gesprochen:
MPAV: Maßnahmen bei einem Träger zur erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlung
MAG: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für z.B. Probearbeiten oder ein Praktikum
MAT: Maßnahmen bei einem Träger für z.B. Weiterbildungen, Umschulungen oder Coachings
Damit Dienstleister Maßnahmen anbieten dürfen, die durch den AVGS abgedeckt werden, müssen sie als Bildungsträger eine AZAV-Zertifizierung erhalten. AZAV steht dabei für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Dabei handelt es sich um ein Siegel, welches mehr Transparenz und Qualität schaffen soll.
Ein Bildungsgutschein wird genau wie der AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Beim Bildungsgutschein handelt es sich um ein Dokument, welches dir die Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung bescheinigt. Ein Bildungsgutschein wird dann ausgestellt, wenn davon ausgegangen wird, dass eine Umschulung bzw. Weiterbildung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich steigert.
Da eine Umschulung oder Weiterbildung auch Teil der Förderung durch einen AVGS sein kann, gibt es Programme, die sowohl über einen Bildungsgutschein als auch über einen AVGS abgerechnet werden können. Ein AVGS dient allerdings auch zur Förderung von Maßnahmen abseits von Weiterbildungen und Umschulungen.
Der Vermittlungsgutschein wurde durch den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) weiterentwickelt. Obwohl beide Begriffe heute oft synonym verwendet werden, ist der „alte“ Vermittlungsgutschein seit dem 31. März 2012 abgelaufen und durch den AVGS ersetzt worden. Während der frühere Vermittlungsgutschein hauptsächlich auf die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abzielte, setzt der heutige AVGS stärker auf Aktivierungsmaßnahmen wie Bewerbungstrainings oder Coachings.
In einem persönlichen Gespräch mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besprichst du, ob der Bedarf für eine Maßnahme besteht und wenn ja, welche sich am besten eignet.
Gemeinsam entscheidet ihr, ob dir eine Maßnahme bei der Jobsuche weiterhilft. Bevor die Agentur für Arbeit dir einen AVGS ausstellt, wird geprüft, ob sie selbst bereits eine solche Maßnahme anbietet. Falls nicht, wird dir ein AVGS ausgestellt.
Dieses Vorgehen ist vonnöten, da es sich beim AVGS um eine Ermessensleistung handelt. Das heißt, nicht jede*r hat einen Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS hast du, wenn du innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet warst.
Außerdem hast du Anspruch, wenn du Arbeitslosengeld (ALG) beziehst, noch keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat oder wenn du bereits gekündigt wurdest und noch keinen Anschlussjob in Aussicht hast. Aber auch Personen, die keine Leistungen beziehen, können je nach Situation einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen.
Demnach können auch Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, den AVGS nach Ermessen erhalten:
Personen, die arbeitssuchend gemeldet sind, aber keine Leistungen beziehen
Selbstständige und Berufsrückkehrer*innen
Soldat*innen nach Beendigung des Wehrdienstes
Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften
Hochschulabsolvent*innen und Auszubildende auf Jobsuche
Teilnehmende an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)
Deinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kannst du bei AZAV-zertifizierten Trägern verwenden.
Bei der Wahl des Anbieters kommt es vor allem darauf an, welche angebotenen Maßnahmen deinen Bedürfnissen entsprechen. Im Folgenden liste ich dir drei verschiedene AZAV-zertifizierte Anbieter mit unterschiedlichem Fokus auf, um dir die Suche zu erleichtern.
Der führende Bewerbungsservice-Anbieter in der DACH-Region „Die Bewerbungsschreiber“ überzeugt mit über 10 Jahren Erfahrung und Expertise aus mehr als 50.000 erstellten Bewerbungen. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten „Die Bewerbungsschreiber“ Arbeitssuchenden die Möglichkeit, durch professionell und individuell erstellte Bewerbungsunterlagen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt immens zu steigern. Über den Link gelangst du zur Webseite mit mehr Informationen zu den professionellen Bewerbungsunterlagen für Arbeitssuchende.
Neben der Erstellung der Bewerbungsunterlagen wird auch ein Bewerbungstraining angeboten, bei dem es sich um eine persönliche Einzelmaßnahme mit einem Dozenten handelt, der sich individuell um dich kümmert. Das Coaching findet entweder vor Ort in den Örtlichkeiten in Bochum oder online statt und beinhaltet eine Analyse deiner Unterlagen, ein Coaching beim Erstellen der Unterlagen und Unterstützung bei der Stellensuche und Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch. Gegen Vorlage des AVGS kannst du die Services kostenfrei in Anspruch nehmen. Erfahre über den Link mehr über das Bewerbungstraining für Arbeitssuchende.
Erfolgspfad ist ein Zusammenschluss von Beratern und Coaches, die sich auf die Beratung von Existenzgründern, bestehenden Unternehmen sowie Jobsuchenden spezialisiert haben. Unter anderem bieten sie Coaching zur Existenzgründung und Unternehmenskonzeption, Finanzierung von Gründungsvorhaben und Unternehmen oder die Beratung zu Personalfragen und zum Organisationsaufbau. Der Fokus liegt hier stärker auf Gründercoachings und Beratungstätigkeiten. Die Angebote können von verschiedenen Standorten bundesweit in Anspruch genommen werden und werden teilweise mit bis zu 100% Förderquote gefördert. Hier gelangst du zu allen angebotenen Maßnahmen.
Beim IBB Institut für Berufliche Bildung AG kannst du zwischen verschiedenen Coachings und Weiterbildungen wählen. Der Fokus liegt hier insbesondere auch auf fachlichen Weiterbildungen, Praktika und Arbeitsproben. Angeboten werden Coachings in verschiedenem Umfang von 4 bis 160 Einheiten, je nach Thema. Bei den Weiterbildungen hast du beispielsweise die Wahl zwischen sprachlichen, sozialen oder fachlichen Weiterbildungen wie beispielsweise PC-Grundlagen und MS Office. Die Kurse können ortsunabhängig wahrgenommen werden, weil sie live stattfinden. Über den Link gelangst du zu einer Übersicht der Kursangebote für Arbeitsuchende.
Sobald du eine passende Maßnahme gefunden hast, solltest du als Erstes den Maßnahmeträger kontaktieren.
Dieser wird die Bedingungen deines AVGS prüfen und dir eine Bestätigung senden. Danach musst du die Vermittlungsfachkraft deiner örtlichen Bundesagentur für Arbeit kontaktieren.
Diese wird überprüfen, ob alle Anforderungen des AVGS erfüllt sind und dir einen Bewilligungsbescheid zukommen lassen. Der Bewilligungsbescheid bestätigt dir und dem Maßnahmeträger, dass du berechtigt bist, an der Maßnahme teilzunehmen oder sie in Anspruch zu nehmen. Erst dann kann die Maßnahme beginnen.
§45 SGB III besagt, dass die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung folgende Zielsetzung haben:
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Es existiert keine gesetzliche Regelung bezüglich der Gültigkeitsdauer eines AVGS.
Diese Entscheidung obliegt der Vermittlungsfachkraft der Arbeitsagentur und in der Regel beträgt die Gültigkeitsdauer drei bis sechs Monate. Sobald du einen AVGS erhalten hast, solltest du ihn möglichst zeitnah einlösen, um sicherzustellen, dass er nicht ungültig wird, bevor du eine Maßnahme wahrnehmen kannst. Die Gültigkeitsdauer ist in der Regel auf dem AVGS vermerkt.
Beim Beantragen des AVGS entstehen für dich keine Kosten, wenn deine Vermittlungsfachkraft vor deiner Teilnahme an einer Maßnahme schriftlich zustimmt. In manchen Fällen können jedoch zusätzliche Kosten für die Anreise oder Kinderbetreuung anfallen, welche gegebenenfalls übernommen werden können, wenn du dies im Vorhinein mit deiner Ansprechperson absprichst.
Wenn du einen AVGS erhältst, sind darauf einige Informationen vermerkt, die du beachten musst, wenn du dich für eine Maßnahme entscheidest. Auf deinem Gutschein findest du Angaben zum Maßnahmeziel, zur Höchstdauer der Maßnahme, zur Gültigkeitsdauer des AVGS und zur Region, in der du die Maßnahme in Anspruch nehmen sollst.
Nicht jeder Weg aus der Arbeitslosigkeit führt zwangsläufig in ein Anstellungsverhältnis. Manchmal schwebt arbeitssuchenden Personen auch die Gründung eines eigenen Unternehmens vor. Im Rahmen eines AVGS-Gründercoachings unterstützen fachkundige Coaches bei der Existenzgründung, indem gemeinsam ein Businessplan ausgearbeitet und den Antragsteller*innen hilfreiches Know-how für den Einstieg in die selbstständige Tätigkeit an die Hand gegeben wird.
Dein Antrag auf den AVGS kann abgelehnt werden, wenn du zum Beispiel weder beim Jobcenter noch bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet bist oder wenn du dich bereits in einer Maßnahme befindest, für die dir eine Förderung zugesichert wurde. Sollte dein Antrag abgelehnt werden, muss dies in jedem Fall schriftlich begründet werden.
Wenn die zeitliche Befristung des Gutscheins abgelaufen ist, ohne dass du eine Maßnahme in Anspruch genommen hast, kannst du erneut einen AVGS beantragen. In diesem Zuge werden dann allerdings die Fördervoraussetzungen erneut geprüft.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird nicht nur genutzt, um direkte Bewerbungscoachings oder das Erstellen von Bewerbungsunterlagen in Anspruch zu nehmen. Der AVGS kann auch eingesetzt werden, um Kurse zu absolvieren, in denen Arbeitssuchende von Coaches branchenspezifische Fachkenntnisse oder beispielsweise die Anwendung relevanter Software erlernen.
Wenn du auf die Internetseite der Arbeitsagentur gehst, kannst du den AVGS für Maßnahmen der privaten Arbeitsvermittlung (MPAV) direkt online beantragen. Abgesehen davon findest du aber auch Informationen aus dem Kursnet, die dir einen detaillierten Einblick in die verschiedenen angebotenen Maßnahmen verschaffen. Dort erhältst du auch gleichzeitig Informationen zum Maßnahmeträger.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Sie kann aufwands- und erfolgsbezogen gestaltet sein. Bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung beträgt die Vergütung 2500 € und kann im Fall einer gegebenen Langzeitarbeitslosigkeit oder Behinderung auf 3000 € erhöht werden.