Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Das qualitative Arbeitszeugnis wird dabei am häufigsten gewählt. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie das qualifizierte Arbeitszeugnis aufgebaut ist und wie du den Zeugniscode knackst. Darüber hinaus stellen wir dir hilfreiche Beispielformulierungen und ein kostenloses Muster zum Download zur Verfügung.

Ein Beitrag von Stefan Gerth

Unterschied: einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis ist nicht gleich Arbeitszeugnis. Grundsätzlich wird zwischen dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Das einfache Arbeitszeugnis beschreibt die Art und Dauer der Tätigkeit und ist mit einem Arbeitsnachweis gleichzusetzen. Häufig wird diese Form des Zeugnisses nach kurzzeitigen Beschäftigungen ausgestellt. 

Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Beispiel

Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen dient der Bestätigung wichtiger Fähigkeiten und damit der Unterstützung bei der Stellensuche. 


Hier bewertet der ehemalige Arbeitgeber nicht nur die geleistete Arbeit, sondern auch die sozialen Fähigkeiten (Soft Skills) und die Arbeitsweise des ehemaligen Arbeitnehmers bzw. der ehemaligen Arbeitnehmerin. 


Recruiter*innen können so mehr über das Verhalten der Arbeitnehmer*innen erfahren. 


Die Bewertung bringen die Vorgesetzten im Rahmen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses durch Zeugnissprache zum Ausdruck. 

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält:

  • Name und Geburtstag des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin

  • Name des Unternehmens

  • Art und Dauer der Beschäftigung

  • Aufgaben des Arbeitnehmers

Dein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis umfasst:

  • Ausführliche Beschreibung der Tätigkeit

  • Beurteilung aller Leistungen

  • Bewertung des Sozialverhaltens

  • Wohlwollenden, vollständigen und wahrheitsgemäßen Inhalt

  • Keine Rechtschreib- und Grammatikfehler sowie einwandfreies Papier

  • Physisches Dokument: Eine elektronische Version ist gesetzlich ausgeschlossen (vgl. § 109 Absatz 3 GewO)

Du musst dich für eine der beiden Zeugnisvarianten entscheiden und kannst nicht beide gleichzeitig beantragen. Hast du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert, besteht kein Anrecht mehr auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Beachte dabei, dass in den meisten Fällen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorzuziehen ist. 


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Viele Bewerber*innen unterschätzen die Wirkung schlechter Arbeitszeugnisse im Bewerbungsprozess.

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Laut einer aktuellen Studie von Indeed besitzt das letzte Arbeitszeugnis für 82 % der Personalverantwortlichen eine genauso hohe Relevanz wie das Anschreiben oder der Lebenslauf der Bewerbung.


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Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern

Mittlerweile entspricht das Erstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses der Norm, da es für deine Bewerbung weitaus aussagekräftiger als das einfache Arbeitszeugnis ist und dem Personaler dabei hilft, deine angegebenen Fähigkeiten besser einzuschätzen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss ausdrücklich verlangt werden. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dir unaufgefordert ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Beantrage es am besten unmittelbar nach Verlassen des Unternehmens.


Auch wenn Arbeitnehmer*innen bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern können, ist es empfehlenswert, dies direkt im Zuge der Kündigung zu tun. So sparst du dir Mehraufwand und stellst sicher, dass du alle Fristen einhältst. 


Eine Beispielformulierung zum Anfordern eines qualifizierten Arbeitszeugnisses:


„(...) aufgrund der Beendigung meiner Tätigkeit bei der Beispiel GmbH bitte ich hiermit um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom 01.04.2020 bis zum 01.12.2022. Vielen Dank im Voraus.“

Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

In Deutschland hat jede Person, die sein Arbeitsverhältnis beendet, Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in schriftlicher Form. Das gilt auch für Teilzeitkräfte, Praktikant*innen, Aushilfen sowie Beschäftigte mit einem befristeten Vertrag und ist unabhängig vom Kündigungsgrund oder der Beschäftigungsdauer. Dieser Anspruch leitet sich aus § 630 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab.

Kostenlose Vorlage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Häufig verlangen Arbeitgeber, dass du dein Arbeitszeugnis eigenständig vorschreibst, sodass diese es nur noch absegnen und unterschreiben müssen. Dazu habe ich dir hier eine kostenlose Vorlage im Microsoft Word Format (.docx) erstellt. Diese kannst du als Orientierungshilfe zum Erstellen deines eigenen Zeugnisses verwenden.

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Vorlage mit Mustertext – Das steckt drin:

Kostenloser Download
Vorlage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Bearbeitbare Microsoft Word-Datei (.docx)
Jederzeit wiederverwendbar
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Aufbau und Inhalt des qualifizierten Arbeitszeugnisses

Der Aufbau und Inhalt des qualifizierten Arbeitszeugnisses unterliegen dabei keinen gesetzlichen Vorgaben. 


In der Regel gehen Arbeitgeber jedoch nach dem folgenden Muster vor:

  1. Briefkopf und Überschrift

  2. Angaben zur Person

  3. Unternehmensbeschreibung

  4. Tätigkeitsbeschreibung

  5. Leistungsbeurteilung

  6. Bewertung des Führungsverhaltens (falls gegeben)

  7. Bewertung des Sozialverhaltens

  8. Schlussteil inklusive der Gründe für das Ausscheiden aus dem Job

1. Briefkopf und Überschrift

Da das qualifizierte Arbeitszeugnis dem Gesetz nach nicht in elektronischer Form ausgestellt werden darf, sollte das Arbeitszeugnis mit einem Briefkopf ausgestattet werden, der die vollständigen Angaben zum Arbeitgeber beinhaltet. Darunter fallen der Name (+Rechtsform) und die Anschrift des Unternehmens.


Diese Informationen entfallen, wenn das Zeugnis auf einem Firmenbogen gedruckt wird. Denn diese Briefbögen enthalten oftmals eine vorgedruckte Kopf- oder Fußzeile mit den wichtigsten Unternehmensdaten. Um das qualifizierte Arbeitszeugnis als solches erkenntlich zu machen, sollte eine Überschrift verwendet werden. Dabei kann zwischen den Bezeichnungen „Arbeitszeugnis“ und „Zeugnis“ gewählt werden.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Briefkopf & Überschrift

2. Informationen über Arbeitnehmer*in und aktuelle Tätigkeit 

Einleitend in das qualifizierte Arbeitszeugnis werden grundlegende Angaben zur betreffenden Person und der von ihr ausgeübten Tätigkeit sowie dessen Stellenbezeichnung gemacht. Das Tätigkeitsprofil dient hier nur der groben Übersicht und bietet keinesfalls Raum für eine genaue Bewertung des / der Arbeitnehmenden.

Es sollten folgende Angaben zu finden sein:

  • Name

  • Geburtsdatum und -ort

  • Dauer der Beschäftigung

  • Stellenbezeichnung und Aufgabenbereich

Hast du Schwierigkeiten beim Formulieren eines geeigneten Einleitungssatzes? Hier findest du einige Beispielformulierungen, an denen du dich orientieren kannst:

  • „Frau XY, geboren am 12.01.1979 in Bochum, war in der Zeit vom 17.04.2004 bis zum 20.04.2018 als Stellenname XY in unserem Unternehmen tätig. In diesem Rahmen war sie für unsere gesamte Marketingabteilung zuständig und organisierte so speziell großflächige Marketingkampagnen.“

  • „Herr XY, geboren am 17.12.1969 in Münster, war in dem Zeitraum vom 20.09.2015 bis zum 11.09.2022 in unserem Unternehmen als SEO-Manager tätig. Seine Tätigkeit in unserem Unternehmen bestand hauptsächlich in der Optimierung unserer Website und im Erstellen neuen Contents.“

Bei Erhalt deines qualifizierten Arbeitszeugnisses solltest du unbedingt auf die Richtigkeit der Angaben achten. Der Zeitraum deiner Beschäftigung, aber auch dein Geburtsdatum, dein Name, die Stellenbezeichnung und dein Aufgabenbereich müssen mit den Angaben in deinem Lebenslauf übereinstimmen.

3. Unternehmensbeschreibung

Nicht nur der/ die Arbeitnehmende muss beschrieben werden, nein, auch die Beschreibung des Unternehmens leistet einen wichtigen Teil für das Gesamtbild. Schließlich sollte aus dem qualifizierten Arbeitszeugnis auch das Arbeitsumfeld hervorgehen. 

Folgende Informationen können aus der Unternehmensbeschreibung hervorgehen:

  • Name des Unternehmens

  • Branche des Unternehmens

  • Das Tätigkeitsgebiet des Unternehmens

  • Unternehmensgröße

  • Rechtsform des Unternehmens

  • Standort

  • Anzahl der Mitarbeiter*innen

  • Dienstleistungen und Produkte des Unternehmens

Beispielformulierungen für die Unternehmensbeschreibung:

  • „Unser Unternehmen, die Muster GmbH & Co. KG, stellt seit 1930 Backwaren und andere schnell drehende Konsumgüter her. Zu unseren bekanntesten Marken gehören die Muster-Brötchen und das Beispiel-Brot.“

  • „Die Beispiel GmbH, gegründet 2010, spezialisiert sich auf Backend-Services im Online-Gaming-Bereich und hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einem führenden Dienstleister in diesem Segment etabliert. Mit unseren zwei Standorten in Musterstadt und Beispieldorf bedienen wir zahlreiche Kund*innen unterschiedlicher Größe.“

  • „Die Vorlage GmbH ist ein Automobilzulieferer mit Sitz in Musterstadt. Zu den Kernprodukten gehören vor allem Fahrwerklager. Unser Kund*innenkreis besteht insbesondere aus deutschen, aber auch anderen europäischen Automobilherstellern. Mit rund 300 Mitarbeiter*innen erzielte unser Unternehmen zuletzt rund 30 Millionen Euro Umsatz.“

4. Tätigkeitsbeschreibung

Aus dem qualifizierten Arbeitszeugnis sollten die relevantesten Tätigkeiten der Arbeitnehmer*innen hervorgehen. Diese relevanten Tätigkeiten sind meist die, die der Arbeitnehmer regelmäßig oder während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses ausführte.

Die Angaben sollten nach Relevanz geordnet sein, um die zentralen Tätigkeiten richtig in den Fokus zu rücken. Mit Zahlen und Fakten werden die Qualifikationen der Arbeitnehmer*innen glaubhaft untermauert.


Beispiele für die Auflistung verschiedener Tätigkeiten:

  • Beratung und Betreuung von 30 Bestandskunden bei Wartungs- und Reparaturaufträgen

  • Individuelle Angebotserstellung

  • (Neu-)Kundenberatungen bei Finanzierungs- und Versicherungsmöglichkeiten

  • Organisation und Umsetzung von Marketingstrategien

  • Kalkulation sowie Überwachung von Umsätzen, Kosten und Verkaufszahlen

  • Rechnungserstellung (Löhne, Prämien und Provisionen)

Du hast Probleme bei der Formulierung des Arbeitszeugnisses und möchtest sicherstellen, dass keine falschen Bewertungen vermittelt werden? Dann kannst du dir ein Arbeitszeugnis schreiben lassen. Professionelle Anbieter wie Die Bewerbungsschreiber erstellen rechtssichere Arbeitszeugnisse mit Wunschnoten.

5. Leistungsbeurteilung

Weil das qualifizierte Arbeitszeugnis von Rechts wegen wohlwollend formuliert werden muss, lesen sich manche Formulierungen positiver als sie tatsächlich gemeint sind. Es hat sich eine Art Codesprache, die komplizierte Zeugnissprache, entwickelt, die nicht nur Schulnoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“, sondern auch negative Erfahrungen mit dem / der Arbeitnehmer*in umschreibt und dazu dient, die Leistung der Arbeitnehmer*innen zu bewerten.

Diese Leistung lässt sich aufschlüsseln in:

  • Arbeitsbereitschaft: Wie engagiert oder motiviert wurde die Arbeit durchgeführt?

  • Arbeitsbefähigung: Welche fachlichen Voraussetzungen wurden erfüllt?

  • Fachwissen: Welches Fachwissen liegt vor und konnte es von der Theorie in die Praxis umgesetzt werden?

  • Arbeitsweise: Wie war die Art der Durchführung? War sie bspw. systematisch oder effizient?

  • Arbeitserfolg: Was sind die Auswirkungen der Arbeit? Gab es persönliche Erfolge?

  • Potenzielle Führungsleistung: Lassen sich Führungsleistungen nachweisen?

Beispielformulierungen für die Bewertung der Leistung in ihrer Gesamtheit sind:

  • „Herr Muster hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Er hat sich innerhalb kürzester Zeit in den ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet und verfolgte dabei durchweg die vereinbarten Ziele nachhaltig und mit höchstem Erfolg. Er verfügt über ein äußerst umfassendes und hervorragendes Fachwissen, das er zur Bewältigung seiner Aufgaben stets sehr sicher und erfolgreich einsetzte. Er war äußerst zuverlässig, und sein Arbeitsstil war durchweg geprägt durch sehr sorgfältige Planung und Systematik.“

  • „Frau Beispiel war eine stets äußerst motivierte Mitarbeiterin. Sie führte alle Aufgaben durchweg selbstständig, äußerst sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Mit ihrem umfangreichen und äußerst fundierten Fachwissen erzielte Frau Beispiel stets überdurchschnittliche Erfolge. Schwierige Aufgaben ging sie mit großem Elan an und fand dabei immer sinnvolle und praktikable Lösungen. In stressigen Situationen erwies sich Frau Beispiel als sehr belastbare Mitarbeiterin und ging jederzeit überlegt, ruhig und zielorientiert vor. Ihre Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen, durchweg von sehr guter Qualität.“

  • „Herr Mustermann beeindruckte stets durch qualitativ und quantitativ hervorragende Ergebnisse und hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht optimal entsprochen. Er war hoch motiviert und zeigte ein außerordentlich hohes Maß an Initiative und Leistungsbereitschaft. Herr Mustermann verfügt über ein äußerst umfassendes und sehr fundiertes Fachwissen, das er jederzeit hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Er arbeitete durchweg sehr effizient, zielstrebig und sorgfältig und bewies ein herausragendes Organisationsgeschick. Dabei war er auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand stets gewachsen.“

Durch die Auslassung bestimmter Inhalte im Arbeitszeugnis können Arbeitgeber ihre Unzufriedenheit über die entsprechenden Leistungen des Arbeitnehmers ausdrücken. Lassen sich im qualifizierten Arbeitszeugnis also keine Angaben zu z.B. der Arbeitsweise finden, kann es sein, dass der Arbeitgeber unzufrieden mit der Motivation des / der betreffenden Arbeitnehmer*in war. 

Arbeitsbereitschaft

Als Teil der Leistungsbewertung gibt die Bewertung der Arbeitsweise Aufschluss über die Motivation der Arbeitnehmer*innen. Die Bewertung bezieht sich also besonders auf die Motivation und das Engagement bei der Arbeit.


Beispielformulierungen für die Arbeitsbereitschaft sind:

  • „Frau Muster kam ihrer Tätigkeit stets außerordentlich motiviert nach.“

  • „Herr Beispiel war hoch motiviert und zeigte ein außerordentlich hohes Maß an Initiative und Leistungsbereitschaft.“

Arbeitsbefähigung

Zu einer vollständigen Leistungsbeurteilung gehört auch die Beurteilung des tatsächlichen Könnens der betreffenden Person, besonders die fachlichen Voraussetzungen für das Erfüllen der Aufgaben.


Beispielformulierungen für die Arbeitsbefähigung sind:

  • „Die Arbeitsergebnisse von Herrn Muster waren stets von sehr guter Qualität.“

  • „Frau Beispiel erledigte die ihr zugeteilten Aufgaben stets mit qualitativ und quantitativ herausragenden Resultaten.“

Arbeitsweise

Arbeitsweise ist nicht gleich Arbeitsbereitschaft. Der Arbeitsstil bezeichnet die Art, wie gearbeitet wurde, also systematisch, ergebnisorientiert oder dergleichen. Deine persönlichen Stärken finden hier Erwähnung.


Beispielformulierungen für die Arbeitsweise sind:

  • „Herr Muster arbeitete stets effizient und sorgfältig.“

  • „Frau Beispiel blieb stets, auch in besonders stressigen Situationen, ruhig und arbeitete zielorientiert.“

Spezielle Fähigkeiten und Kompetenzen 

Auch das Fachwissen wird bewertet. Bei dieser Bewertung ist es besonders relevant, ob das vorhandene Fachwissen auch aus der Theorie in die Praxis umgesetzt werden kann.


Beispielformulierungen für die Bewertung des Fachwissens sind:

  • „Frau Muster verfügt über ein äußerst umfassendes und hervorragendes Fachwissen, das er stets erfolgreich und außerordentlich sicher einsetzte.“

  • „Herr Beispiel konnte mit ihrem umfassenden und herausragenden Fachwissen stets (…).“

Arbeitserfolge

Verzeichneten Arbeitnehmer*innen besondere Erfolge bei ihrem Unternehmen, so wird dies ebenfalls im qualifizierten Arbeitszeugnis aufgeführt. Diese Erfolge sollten bestenfalls mit den Stärken der Arbeitnehmer*innen verknüpft werden, um so möglichst aussagekräftig zu sein.


Beispielformulierungen zur Nennung des Arbeitserfolgs sind:

  • „Durch ihre hohe Eigeninitiative und ihr logisches Denkvermögen entwickelte Frau Muster viele Konzepte, die zur Vereinfachung verschiedenster Arbeitsprozesse innerhalb des Unternehmens führten.“

  • „Durch Herrn Beispiels Marketingkampagnen konnte das Unternehmen den Gesamtumsatz vervierfachen und neue Märkte erschließen.“

6. Bewertung des Führungsverhaltens

Wurden darüber hinaus Erfahrungen im Bereich der disziplinarischen oder fachlichen Führung gesammelt, sind diese ebenfalls ein wichtiger Bestandteil in der Leistungsbewertung.


Beispiele für die Formulierung der Führungsleistung

  • „Herr Beispiel war für seine Mitarbeiter*innen stets ein geschätztes Vorbild. Er führte seine Mitarbeiter*innen zielorientiert und sachlich und erreichte eine außergewöhnliche Leistungssteigerung auf durchgängig hohem Niveau sowie eine sehr gute Teamatmosphäre.“

  • „Frau Muster war eine geradlinige sowie geachtete und fürsorgliche Vorgesetzte. Sie verstand es immer ausgezeichnet, ihr Team zu motivieren und so ihre Abteilung zu höchster Effektivität zu bewegen.“

  • „Herr Mustermann galt als hervorragende Führungskraft. Er förderte aktiv die Zusammenarbeit und informierte seine Mitarbeiter*innen jederzeit umfassend. So erreichte er stets ein hervorragendes Arbeitsergebnis.“

7. Bewertung des Sozialverhaltens

Die Beurteilung des sozialen Verhaltens bezieht sich in erster Linie auf den Umgang des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmer*in mit seinen Kollegen und Kolleginnen, Vorgesetzten sowie Kund*innen und Geschäftspartner*innen. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier besonders wichtig, um den Umgang ausführlich darzustellen.

Außerdem können in diesem Abschnitt die relevantesten Soft Skills benannt werden.

Beispiele hierfür sind:

  • Respektvolle und vorbildliche Art

  • Kollegialität

  • Kompromissbereitschaft

  • Kommunikationsstärke

  • Teamfähigkeit

Beispielformulierungen für die Bewertung des Sozialverhaltens sind:

  • „Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden verhielt Frau Muster sich stets vorbildlich und respektvoll. Sie trug zu einer hervorragenden sowie effizienten Teamarbeit bei und wurde aufgrund ihrer kooperativen Art sehr geschätzt. Unseren Kunden und Geschäftspartnern gegenüber trat Frau Muster immerzu höflich, zugleich sicher und gewandt auf.“

  • „Von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden wurde Herr Beispiel gleichermaßen geschätzt. Er verhielt sich jederzeit loyal gegenüber dem Unternehmen und überzeugte durch seine persönliche Integrität. Sein Verhalten war immer vorbildlich. Im Kontakt mit Kunden zeichnete Herr Beispiel sich durch sein äußerst professionelles Auftreten und seine kommunikative Art aus.“

  • „Frau Beispiels Verhalten gegenüber Vorgesetzten war jederzeit vorbildlich und von Respekt geprägt. Aufgrund ihrer kooperativen Haltung war sie ebenfalls bei Kollegen und Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern stets sehr anerkannt und beliebt. Ihr kommunikatives Geschick möchten wir an dieser Stelle besonders hervorheben.“

Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten

Besonders relevant in der Bewertung des Sozialverhaltens ist das Verhalten von Arbeitnehmer*innen gegenüber ihren Vorgesetzten. Dieser Bereich der Bewertung gibt Informationen darüber, ob der / die Betreffende Anweisungen befolgen kann und Respekt gegenüber den Führungskräften zeigt, indem er / sie sich unterordnet. Diese Angaben liefern besonders wichtige Hinweise für den potenziellen neuen Arbeitgeber.


Beispielformulierungen sind:

  • „Das Verhalten von Frau Muster gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich und von Respekt geprägt.“

  • „Frau Muster war wegen ihres freundlichen Wesens und ihrer überaus kollegialen Haltung bei Vorgesetzten gleichermaßen beliebt und geschätzt.“

Sozialverhalten gegenüber Kolleg*innen

Ob der / die Arbeitnehmer*in fähig ist, im Team zu arbeiten, lässt sich in diesem Teil des qualifizierten Arbeitszeugnisses erfahren. Diese Angabe ist besonders hilfreich, um Soft Skills zu überprüfen.


Beispielformulierungen sind:

  • „Aufgrund Frau Beispiels kooperativer Haltung war sie ebenfalls bei Kollegen und Kolleginnen stets äußerst anerkannt und beliebt.“

  • „Herr Beispiel trug zu einer hervorragenden sowie effizienten Teamarbeit bei und wurde aufgrund seiner kooperativen Art sehr geschätzt.“

Sozialverhalten gegenüber Kund*innen oder Partner*innen

Viele Berufe, mehrheitlich die mit Kontakt zu Externen, wie unter anderem Kund*innen oder Geschäftspartner*innen, benötigen oft ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl. Dieses wird in diesem Abschnitt bewertet.


Beispielformulierungen sind:

  • „Unseren Kunden und Geschäftspartnern gegenüber trat Herr Muster stets höflich, zugleich sicher und gewandt auf.“

  • „Frau Muster war aufgrund ihres vorbildlichen Verhaltens und ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei Geschäftspartnern und Kunden in hohem Maße anerkannt und respektiert.“

8. Schlussteil

Der Schlusssatz des qualifizierten Arbeitszeugnisses sollte den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin abschließend als guten Kandidaten darstellen. Somit stellt er eine zusammenfassende Bewertung dar.


Im Schlussteil sollten folgende Aspekte erwähnt werden:

  • Austrittsgrund nennen

  • Dankes und Bedauern bekunden

  • Wünsche für die Zukunft

Austrittsgrund nennen

Die Gründe für das Ende des Beschäftigungsverhältnisses können vielfältig sein und werden durch unterschiedliche Formulierungen ausgedrückt.


Beispielformulierungen sind:

  • „Betriebsbedingte Kündigung“ – Kündigung durch Arbeitgeber

  • „Kündigung auf eigenen Wunsch“ – Kündigung durch Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin

  • „Kündigung in beidseitigem Einvernehmen“ – Auslaufen eines befristeten Vertrages

Dank und Bedauern bekunden

Die Dankes- und Bedauernsbekundung dient dem Arbeitgeber, um noch einmal abschließend seine Wertschätzung gegenüber dem / der Arbeitnehmer*in auszudrücken. Durch den Ausdruck des Bedauerns wird abschließend unterstrichen, dass es sich bei dem Verlust des / der Arbeitnehmenden auch tatsächlich um einen Verlust für das Unternehmen handelt.


Beispielformulierungen sind:

  • „Das Ausscheiden Frau Beispiels bedauern wir sehr und möchten uns an dieser Stelle für die ausgezeichneten Leistungen und die überaus angenehme Zusammenarbeit bedanken.“

  • „Wir sprechen Frau Muster unseren Dank für eine stetige engagierte Mitarbeit und ausgezeichnete Leistungen aus und bedauern ihr Ausscheiden aus unserem Betrieb außerordentlich.“

Wünsche für die Zukunft 

Am Schluss des qualifizierten Arbeitszeugnisses wünscht der Arbeitgeber dem / der Arbeitnehmer*in eine erfolgreiche Zukunft und einen erfolgreichen weiteren Karriereweg. Dadurch wird die Einvernehmlichkeit zum Ausdruck gebracht.


Beispielformulierungen sind: 

  • „Wir wünschen Herrn Beispiel alles Gute und auch zukünftig viel Erfolg.“

  • „Auch in Zukunft wünschen wir Frau Muster alles Gute und viel Erfolg.“

Auch im Schlussteil gilt: Auslassungen bestimmter Floskeln können ebenfalls Hinweise auf die Arbeitnehmer*innen geben. Drückt ein Arbeitgeber bspw. nicht sein Bedauern, könnte eine mögliche Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit der betreffenden Person der Ursprung sein.

Noten / Zeugniscodes im qualifizierten Arbeitszeugnis

Da das qualifizierte Arbeitszeugnis unter der Prämisse des Wohlwollens erstellt werden muss, existiert mittlerweile eine standardisierte Zeugnissprache, die mit Codes arbeitet, welche eigentlich negativ gemeinte Äußerungen, aber auch Schulnoten gezielt umschreiben.


Da das mitunter schwer zu entschlüsseln sein kann, findest du anbei eine Liste von möglichen Beispielformulierungen geordnet nach den entsprechenden Schulnoten:

Sehr gut:

  • „Er/Sie erledigte seine/ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.“

  • „Er/Sie überzeugte stets mit herausragenden Fachkenntnissen und fundiertem Wissen.“

  • „Er/Sie zeigte stets überdurchschnittlichen Einsatz und Motivation und erfüllte seine/ihre Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit.“

  • „Er/Sie erzielte durchweg hervorragende Ergebnisse und legte dabei eine ausgezeichnete Arbeitseinstellung an den Tag.“

  • „Wir bedauern sehr den Verlust eines stets herausragend engagierten und sympathischen Mitarbeiters.“

Gut:

  • „Er/Sie war während der gesamten Beschäftigungsdauer sehr zuverlässig.“

  • „Er/Sie überzeugte jederzeit mit seinen/ihren guten Fachkenntnissen.“

  • „Er/Sie zeigte überdurchschnittlichen Einsatz und hat alle Erwartungen stets erfüllt.“

  • „Er/Sie konnte stets alle Herausforderungen seines umfangreichen Aufgabenfeldes meistern.“

  • „Durch den Abschied von Frau Weiß verlieren wir unter Bedauern eine sympathische und engagierte Mitarbeiterin.“

Befriedigend:

  • „Er/Sie zeigte eine gute Arbeitseinstellung und war immer motiviert.“

  • „Er/Sie konnte gut mit Verantwortung umgehen.“

  • „Er/Sie hat die vorgegebenen Ziele und Erwartungen durch seinen/ihren Arbeitseinsatz erfüllt.“

  • „Er/Sie erwies sich als flexibel und belastbar beim Erledigen aller Aufgaben.“

  • „Der Abschied von Frau Weiß fällt uns schwer, da sie sehr engagiert und zielstrebig war.“

Ausreichend:

  • „Er/Sie trat Vorgesetzten und Kollegen kompetent und freundlich gegenüber.“

  • „Er/Sie zeigte Ehrgeiz am Arbeitsplatz.“

  • „Er/Sie konnte seine Aufgaben problemlos bewältigen.“

  • „Er/Sie hat die an ihn/sie gestellten Erwartungen mit seinem/ihrem Einsatz erfüllen können.“

  • „Mit dem Abschied von Frau Weiß geht der Verlust einer engagierten Mitarbeiterin einher.“

Mangelhaft:

  • „Er/Sie war bemüht, alle Erwartungen und Ziele zu erfüllen.“

  • „Er/Sie kam seiner/ihrer Verantwortung im Großen und Ganzen nach.“

  • „Er/Sie versuchte, eine zuverlässige Arbeitsweise an den Tag zu legen.“

  • „Er/Sie erzielte insgesamt zufriedenstellende Arbeitsergebnisse.“

  • „Wir bedauern den Verlust einer im Großen und Ganzen erfolgreichen Mitarbeiterin.“

Neben den Zeugniscodes, die Noten entsprechen, gibt es weitere versteckte Informationen, die das Arbeitszeugnis bewerten: 

  • Das Erwähnen von Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit oder dem Erledigen von Aufgaben

  • Generelles Weglassen wichtiger Bestandteile des Arbeitszeugnisses oder Soft Skills wie Teamfähigkeit

  • Verwendungen von Verneinungen

  • Verwendung vieler passiver Formulierungen

  • Widersprüchlichkeiten in den Aussagen

  • Veränderung der üblichen Reihenfolge

Was darf nicht im qualifizierten Arbeitszeugnis stehen?

Auch wenn nahezu alles durch Codes umschrieben werden kann, gibt es dennoch ein paar Inhalte, die nicht in einem qualifizierten Arbeitszeugnis vorkommen dürfen.


Inhalte, die nicht vorkommen dürfen, sind:

  • Kündigungsgrund (nur mit Zustimmung der betreffenden Arbeitnehmer*innen)

  • Fehlzeiten, wenn diese nicht die Leistung maßgeblich beeinflussten

  • Nebentätigkeiten, die nicht gegen den Arbeitsvertrag verstoßen

  • Detaillierte Gehaltsangaben

  • Abgeschlossene oder laufende polizeiliche Verfahren, die nicht mit der Arbeit zusammenhängen

  • Zugehörigkeit zu einer Partei, dem Betriebsrat oder einer Gewerkschaft, es sei denn, es wird durch die betreffende Person ausdrücklich gewünscht

  • Sexuelle Orientierung

  • Religionszugehörigkeit

  • Außerdienstliches Verhalten

  • Gesundheitliche Probleme wie z.B. eine Schwerbehinderung

  • Angaben zur Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie

  • Schwangerschaft, Erziehungsurlaub oder Mutterschutz

Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema

Darf ich ein neues Arbeitszeugnis verlangen?

Ja, du darfst dein qualifiziertes Arbeitszeugnis reklamieren und hast dann Anspruch auf ein Neues, wenn das alte Zeugnis die grundlegenden Kriterien nicht erfüllt. Diese umfassen wohlwollenden, wahrheitsgemäßen und vollständigen Inhalt.

Wer darf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfertigen?

Grundsätzlich darf nur der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, allerdings muss dieser den Inhalt nicht selbst verfassen. Nötigenfalls darfst du sogar selbst den Inhalt verfassen, solltest du das müssen, lass es von einem Sachverständigen prüfen.


Das Zeugnis darf allerdings nur von einer berechtigten Person unterschrieben werden. Es reicht allerdings, wenn dieser ranghöher und weisungsberechtigt gegenüber der behandelten Person war.

Habe ich als Praktikant*in oder Werkstudent*in Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Die Art der Beschäftigung spielt keine Rolle, ob Voll- oder Teilzeitkraft, Aushilfe, Auszubildene*r, Praktikant*in oder eben Werkstudent*in, sie alle haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.


Bei Auszubildenden ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch ohne die ausdrückliche Anforderung des Zeugnisses, ein solches anzufertigen.

Kündigung während oder nach der Probezeit – Habe ich dennoch Anspruch auf ein Zeugnis?

Grundsätzlich: Ja! Allerdings argumentieren Firmen oft damit, dass die Zeit für ein detailliertes und allumfassendes Zeugnis über den /die Arbeitnehmer*in unzureichend sei. Es besteht keine eindeutige gesetzliche Regelung und somit auch kein allgemeingültiger Mindestzeitraum für eine Beschäftigung.

Wann muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss dann ausgestellt werden, wenn es von einem / einer Arbeitnehmer*in innerhalb der Frist von bis zu drei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingefordert wird. Arbeitgeber haben außerdem die Möglichkeit, eine Klausel in den Arbeitsvertrag zu integrieren, die eine abweichende Frist für die Anforderung bestimmt.

Wie schnell muss ein Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen?

Arbeitnehmer*innen können dem Arbeitgeber eine Frist für das Erstellen des qualifizierten Arbeitszeugnisses setzen. Üblich sind hier meist zwei oder drei Wochen. Hält der Arbeitgeber diese Frist nicht ein, hat er einen validen Grund zu nennen. Weigert sich der Arbeitgeber und zögert das Erstellen des Arbeitszeugnisses weiter hinaus, so ist es als Arbeitnehmer*in ratsam rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich bekomme kein Arbeitszeugnis, was kann ich tun?

Da viele Gründe für das Ausbleiben des qualifizierten Arbeitszeugnisses verantwortlich sein können, solltest du vorerst abwarten und deinen Arbeitgeber schriftlich und mit passender Frist erneut um das Erstellen des Arbeitszeugnisses bitten. Auch kannst du deine Hilfe anbieten und nach den Gründen für das Ausbleiben des Zeugnisses fragen. Folgt dann noch immer keine Reaktion gilt es sich die Hilfe eines Anwaltes zu sichern, denn oft hilft bereits das Schreiben eines Rechtsanwaltes.


Zögert der Arbeitgeber auch weiterhin das Ausstellen des qualifizierten Arbeitszeugnisses heraus, so bleibt dir die Möglichkeit beim Arbeitsgericht zu klagen.

Ein Foto von Stefan Gerth

Autor: Stefan Gerth

Stefan hat sich während seines Studiums der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum intensiv mit dem Thema Bewerbung beschäftigt. So entstand die Idee, ein Unternehmen zu gründen. Eine Idee, die er in 2011 realisiert hat. Stefan ist Gründer und Geschäftsführer der webschmiede GmbH (Die-Bewerbungsschreiber.de & Bewerbung.net), schreibt seit Jahren Fachbeiträge und gibt Interviews zum Thema professionelle Bewerbungsunterlagen.


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