Ähnlich wie bei einem Endzeugnis ist ein Zwischenzeugnis als Arbeitszeugnis zu verstehen, welches jedoch noch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses angefertigt wird. Mit Hilfe eines Zwischenzeugnisses hat man demnach eine Gewährleistung, dass die guten Leistungen, welche bisher erbracht wurden, auch tatsächlich im abschließenden Endzeugnis aufgeführt werden.
Der Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Arbeitszeugnis lässt sich in der Gesetzeslage finden. Demnach bildet ein Zwischenzeugnis eine gute Grundlage für ein endgültiges Arbeitszeugnis, zu welchem der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet ist. Gegebenenfalls kann ein Zwischenzeugnis komplett als endgültiges Arbeitszeugnis übernommen werden.