Eine Gehaltsvorstellung sollte in der Bewerbung immer dann angegeben werden, wenn in der Stellenausschreibung danach verlangt wird. Verzichtest du trotz Aufforderung auf die Angabe deines Wunschgehalts entsteht leicht der Eindruck, du hättest die Stellenanzeige nicht richtig gelesen. In der Folge sind deine Bewerbungsunterlagen unvollständig und du riskierst im schlimmsten Fall eine Absage.
Die Gehaltsvorstellung wird in der Stellenanzeige nicht erwähnt? Dann solltest du auf die Angabe verzichten. Die Ausnahme ist, wenn du gewisse Vorstellungen hast und nicht sicher bist, ob das Unternehmen diesen gerecht werden kann. Bist du einfach „zu teuer“ für das Unternehmen, kannst du beiden Parteien die Zeit für ein Vorstellungsgespräch ersparen.