Welche Dauer deine Kündigungsfrist umfasst, kannst du in deinem Arbeitsvertrag herausfinden. Aus Arbeitnehmersicht beträgt die Kündigungsfrist häufig vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Problematisch kann eine vereinbarte Kündigung zum Quartalsende sein. Der frühestmögliche Eintrittstermin würde bei Verstreichen dieser Frist um drei Monate nach hinten verschoben werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit deinem aktuellen Unternehmen einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, wodurch ein früherer Eintrittstermin ermöglicht wird. Gegebenenfalls ist es sinnvoller, diesen erst nach der Zusage für eine neue Stelle aushandeln, weshalb du dies nicht zwangsläufig im Anschreiben unterbringen kannst.