Bewerbungskosten absetzen

Wichtige Inhalte in diesem Video

Ob Bewerbungsfotos oder die Reisekosten der Fahrt zum Vorstellungsgespräch: Die Bewerbungskosten werden von Bewerber*innen häufig unterschätzt. Von der Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren, indem man sie steuerlich absetzt, wissen die Wenigsten. Da das auf den ersten Blick für dich bestimmt schwierig erscheint, habe ich dir in diesem Artikel alles Wichtige detailliert aufgeschlüsselt.


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Was sind Bewerbungskosten?

Als Bewerbungskosten, oft auch Werbungskosten genannt, gelten nach §9 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) alle anfallenden Kosten bzw. Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen.

Du kannst deine Werbungskosten sogar dann steuerlich geltend machen, wenn deine Bewerbung nicht erfolgreich war. Das wird als sogenannte vergebliche Werbungskosten bezeichnet. Der Erfolg des Bewerbungsprozesses hat also keinen Einfluss auf die Absetzbarkeit.


Es gibt keinen Höchstbetrag für deine Werbungskosten. Allerdings richtet sich die Höhe deiner Steuerersparnisse nach deinem Steuersatz. Hast du also einen Steuersatz von 20% wird dieser Satz auch von den Kosten, die du steuerlich geltend machen willst, abgerechnet. Zu diesen Kosten zählen neben Materialien, die zum Erstellen der Bewerbungsunterlagen dienen, auch Kosten der Recherche und Dienstleistung, weiterhin ebenfalls Reisekosten und solche der Eigenwerbung. Diese absetzbaren Werbungskosten stelle ich dir in den folgenden Abschnitten näher vor.


Wenn du freiwillig eine Steuererklärung einreichst, hast du dafür vier Jahre Zeit. Wenn du verpflichtet bist, musst du dich jedoch an striktere Fristen halten und deine Steuererklärung in der Regel bis Juli des nächsten Jahres oder bei steuerlicher Beratung bis Februar des übernächsten Jahres einreichen.

Hier findest du eine PDF-Liste zum kostenlosen Download, die zusammenfasst, welche Werbungskosten du steuerlich geltend machen kannst.

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Bewerbungsmaterialien

Um gute Bewerbungsunterlagen zu erstellen, benötigst du Materialien.

Die Kosten für diese Utensilien musst du jedoch nicht allein tragen, sondern kannst sie mindestens zu einem gewissen Anteil steuerlich absetzen.


Beispiele für solche Materialien sind:

  • Präsentationsmappen, Klarsichtfolien

  • Briefmaterial (Briefpapier, Briefumschläge, Briefmarken)

  • Bewerbungsdesigns

  • Drucker, falls für die Bewerbung angeschafft

  • Druckerpatronen

  • Computer o. Ä, falls noch nicht vorhanden und für das Schreiben der Bewerbung erforderlich

  • Kopien

  • Schreib- und Klebeutensilien (Stifte, etc.)

Computer o. Ä. werden meist nur anteilig bis zu einem Prozentsatz von 50% übernommen. Einen höheren Anteil gilt es beim Finanzamt glaubhaft zu machen.

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Eigenwerbung / Präsentation

Bewerbungen dienen der Selbstpräsentation und längst sind traditionelle Bewerbungsunterlagen nicht mehr das einzige Mittel für eine gelungene Bewerbung.

Auch in diesem Bereich kannst du vieles steuerlich absetzen.


Beispiele dafür sind:

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Reisekosten

Sollte dir eine kostenfreie Anreise zum Vorstellungsgespräch nicht möglich sein, kannst du auch anfallende Reisekosten von der Steuer absetzen.

Beispiele für steuerlich absetzbare Reisekosten sind:

  • Übernachtungskosten

  • Stadtpläne

  • Verpflegung

  • Fahrtkosten für die Anreise zum Vorstellungsgespräch oder zum Probearbeiten (Spritkosten, Bus- und Zugtickets, Parkgebühren)

Falls du mit einem Flugzeug oder der ersten Klasse reisen möchtest, muss die Kostenübernahme explizit abgeklärt werden! Hier kannst du die Erstattung nicht zwangsläufig einfordern.

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Recherche / Dienstleistung

Wenn du möchtest, dass deine persönlichen Bewerbungsunterlagen möglichst professionell werden, bist du meist auf externe Informationen und Dienstleistungen angewiesen.

Folgende Recherchemittel und Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar:

  • Fachliteratur und Bewerbungsratgeber (Bücher, Zeitschriften, Magazine)

  • Bewerbungskurse und Bewerbungsseminare

  • Beglaubigungen von Zeugnissen

  • Anteilig: Internetzugang, Computer und Telefonkosten

  • Bewerbungsservices (z. B. auch für Übersetzungen)

  • Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für viele Stellenausschreibungen sind, z. B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung

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Pauschalbeträge oder Nachweise nutzen?

Du kannst deine Kosten durch deine Steuererklärung absetzen.

Dafür benötigst du die Anlage N. Auf Seite zwei kannst du deine Bewerbungskosten angeben. Hierbei hast du jeweils die Wahl, ob du mit einem Pauschalbetrag oder dem tatsächlichen Kostenbetrag rechnen möchtest.


Folgende Pauschalen sind für Werbungskosten besonders interessant:

  • Pauschale für Bewerbungskosten: Bei der steuerlichen Absetzung hat das Finanzamt eine Pauschale von maximal 1.000 Euro im Jahr für Arbeitnehmer*innen festgelegt. Die Höhe der Pauschale für eine einzelne Bewerbung kann unterschiedlich hoch ausfallen. 10 bis 15 Euro für schriftliche und 2,50 Euro für Online-Bewerbung, Kurzbewerbung oder Initiativbewerbung gelten in der Regel als Standardwerte. Einen Anspruch auf eine bestimmte Pauschale hast du als Arbeitnehmer*in allerdings nicht – die Entscheidung über die Genehmigung und Höhe liegt immer bei den zuständigen Finanzbeamt*innen.

  • Pauschale für Verpflegungskosten: Wer länger als acht Stunden wegen eines Vorstellungsgespräches oder eines Termins zum Probearbeiten unterwegs ist, kann wie bei Dienstreisen eine Verpflegungspauschale geltend machen. Zwischen 8 und 24 Stunden beträgt diese 14 Euro, ab über 24 Stunden sogar 28 Euro.

  • Pauschale für Fahrtkosten: Die Fahrt zum Bewerbungsgespräch oder zum Probearbeiten fällt unter die sogenannte Pendlerpauschale und wird mit einem Pauschbetrag von 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer angesetzt, für jeden weiteren Kilometer gilt hingegen ein Wert von 0,38 Euro pro Kilometer. Zu Fahrtkosten zählen neben Spritkosten bzw. auch Bus- und Zugtickets sowie Parkgebühren. Im Jahr kannst du maximal 4500 Euro absetzen. In diesen Beitrag werden auch Kosten der Fahrt zur Arbeit mit einberechnet.

Oft orientieren sich Finanzämter auch am Urteil der Finanzgerichts Köln (vom 7.7.2004, Az. 7 K 932/03). Bewerbungsmappen werden pauschal mit 8,50 Euro und mappenlose Bewerbungen mit 2,50 Euro gerechnet. Fahrt- und Übernachtungskosten sind in diesen Werten noch nicht enthalten.

Erst wenn deine Kosten die Pauschale von 1000 Euro übersteigen, kannst du die gesamten Kosten geltend machen, indem du einzelne Belege über deine Aufwendungen einreichst. Auch wenn deine Kosten unter 1000 Euro liegen, besteht eine Nachweispflicht. Das Finanzamt oder die Bundesagentur für Arbeit können also auf Wunsch die Bedingung eines Nachweises deiner entstandenen Kosten einfordern. Um deine Bewerbungskosten glaubhaft zu machen, gibt es verschiedene Wege.


Folgendes wäre als glaubhafter Nachweis möglich:

  • Kopie des Bewerbungsschreibens (mit Versanddatum!)

  • Quittungen der gekauften Materialien, Reisetickets, etc.

  • Auf deine versandte Bewerbung wirst du in der Regel eine Antwort erhalten. Nutze die Eingangsbestätigungsmail, das Absage- oder Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch, um den Versand der Bewerbung an dieses Unternehmen zu bestätigen

Auszahlung - Wirksamkeit der Zahlung

Nachdem du deine Steuererklärung eingereicht hast, zieht das Finanzamt den Betrag, den du im Bereich Werbungskosten angegeben hast, vom zu versteuernden Einkommen ab. Eine weitere Möglichkeit ist, dass du einen Teil der bereits gezahlten Steuern nach Erhalt des Steuerbescheides zurücküberwiesen bekommst. Das kann allerdings einen Zeitraum von sechs Wochen in Anspruch nehmen.


Hast du dich bei mehreren Unternehmen beworben, erstelle eine Liste dieser, um die Übersicht über die jeweiligen Aufwendungen zu behalten. Hast du dich bei einem Unternehmen auf mehrere Stellen beworben, inkludiere auch das in deine Liste.

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Anleitung für die Steuererklärung

Eine Steuererklärung stellt nicht nur Bewerber*innen vor große Rätsel.

Damit du dich weiter auf deine Bewerbungsunterlagen und deinen Bewerbungsprozess konzentrieren kannst, habe ich dir hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengetragen.


Ich rate dir, so vorzugehen:

  1. Liste die angefallenen Kosten auf: Fertige eine Aufstellung aller angefallenen Kosten an und füge sie deiner Steuererklärung bei. Es müssen alle Aufwendungen zum Bewerbungsmaterial, zu Anfahrts- und Verpflegungskosten etc. enthalten sein. Außerdem müssen vom Arbeitgeber bereits übernommene Kosten abgezogen sein.

  2. Berechne die entstandenen Kosten: Berechne die Kosten einer Standardbewerbung oder nutze den Pauschalwert und multipliziere diesen mit der Anzahl deiner versendeten Bewerbungen. Du solltest jedoch zwischen reinen Online-Bewerbungen und ausgedruckten Unterlagen differenzieren, da sonst die Rechnung wegen der etwaigen Kopier- und Druckkosten nicht aufgeht.

  3. Gib die Werbungskosten in der Steuererklärung an: Die daraus entstandene Summe wird dann in den Anlagen deiner Steuererklärung eingetragen. Es gibt Anlagen für Einkünfte und für Nachweise zur Berechnung eines Steuerabzugs. In der Anlage N auf Seite drei sind die Zeilen 65 und 66 für den Vermerk von Bewerbungskosten vorgesehen.

  4. Bewahre die Belege auf oder füge sie bei: Optional kannst du Belege bereits beifügen, spätestens aber bei Rückfragen oder Einforderung des Finanzamtes musst du diese parat haben und dem Finanzamt zu Nachweiszwecken aushändigen. Thermobelege solltest du nach Möglichkeit kopieren, da die Tinte auf diesem Material schnell verblasst und du sie so eventuell nicht mehr als Nachweis nutzen kannst.

  5. Reiche deine Steuererklärung rechtzeitig ein: Wenn du verpflichtet bist, eine Steuererklärung einzureichen, hast du in der Regel bis Ende Juli des Folgejahres dafür Zeit. Wirst du durch eine*n Steuerberater*in unterstützt, verlängert sich diese Frist sogar bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Wenn du Werbungskosten in deiner Steuererklärung absetzen möchtest, benötigst du unbedingt die Anlage N. Diese kannst du hier kostenlos downloaden.

Besonderheiten für verschiedene Situationen

Steuererklärungen sind kompliziert und nicht immer und du kannst dich in den verschiedensten Situationen befinden, wenn du dich damit auseinandersetzen musst. Deshalb gebe ich dir im Folgenden einen kleinen Überblick über verschiedene Situationen und worauf es dabei ankommt.


Folgende Situationen sind Spezialfälle:

  • Online-Bewerbung absetzen: Bei einer Online-Bewerbung werden zwar keine Versand- und Druckkosten fällig, trotzdem fallen zum Beispiel Kosten für professionelle Designs, Bewerbungsfotos oder die Fahrt zum Vorstellungsgespräch an. Das Finanzamt geht bei Online-Bewerbungen von geringeren Kosten aus, dennoch lassen sich diese Ausgaben absetzen.

  • Werbungskosten als Auszubildende*r / Student*in absetzen: Als Auszubildende*r oder Student*in können deine Werbungskosten in deiner Steuererklärung als Verlust vorgetragen werden. Die Verrechnung erfolgt, sobald du in den Beruf einsteigst und dein Einkommen erstmals versteuert wird. Der Betrag der Werbungskosten wird dann von dem zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen. Übrigens zählen auch deine Studiengebühren zu Werbungskosten, wenn es sich bei deinem Studium um deine Erstausbildung handelt.

  • Bewerbungskosten der Kinder absetzen: Entstehende Bewerbungskosten deiner Kinder können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Für diese Ausgaben ist das Kindergeld vorgesehen. Reicht das Kind allerdings selbst eine Steuererklärung ein, kann es die Kosten dementsprechend in dem Bereich Werbungskosten absetzen.

Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema

Welche Bewerbungskosten übernimmt das Arbeitsamt?

Tatsächlich übernimmt das Arbeitsamt teilweise Bewerbungskosten


Es gibt das sog. Vermittlungsbudget des Arbeitsamts, über das von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, aber auch Ausbildungs- und Berufssuchende eine Förderung erhalten können.


In den Bereich des Vermittlungsbudgets fallen bspw. die Kosten für Bewerbungsunterlagen, Kosten für Dokumente, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch und für die Arbeitsstelle nötige Umzüge bis zu einem Höchstbetrag von 260 Euro.


Du solltest die Förderung zuvor absprechen und bestenfalls vor dem Vorstellungsgespräch online beantragen, denn einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Kann ich Werbungskosten ohne eigene Einkünfte von der Steuer absetzen?

Im Grunde ist die steuerliche Absetzung der Werbungskosten von der Lohnsteuer abhängig. Warst du also ganzjährig geringfügig beschäftigt oder arbeitslos und hast deshalb kein Einkommen bezogen, erschwert dies das steuerliche Absetzen.


Sollte das der Fall sein, kannst du dich beim Arbeitsamt melden. Dort kannst du anfragen, ob deine Werbungskosten übernommen werden, es besteht hierzu von Amtsseite jedoch keine Verpflichtung.


Weiterhin besteht die Möglichkeit, die anfallenden Beträge als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen, was bedeutet, dass deine Werbungskosten mit bevorstehendem Einkommen verrechnet werden. Diese Kosten werden umgangssprachlich auch oft als „vorab entstandene Werbungskosten“ bezeichnet.

Kann ich ohne Nachweis Werbungskosten steuerlich absetzen?

Es gibt eine sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze. Diese Grenze soll im Beispiel der Werbungskosten den Aufwand des Finanzamtes und der Bewerber*innen minimieren. Überschreiten deine Angaben zu den Werbungskosten diese Grenze nicht, kann es gut sein, dass vonseiten des Finanzamts zu keiner Anfrage der entsprechenden Belege kommt.


Da dies allerdings eher eine interne Maßnahme und keinesfalls gesetzlich geregelt ist, solltest du als Bewerber*in die entsprechenden Belege unbedingt aufbewahren. Solltest du auf Anfrage des Finanzamts jedoch keine Belege aufweisen können, hat das für dich keine rechtlichen Konsequenzen, es kann jedoch sein, dass das Finanzamt sich folgend weigert, die Absetzung der entsprechenden Kosten zu akzeptieren.

Muss ich Belege für meine Bewerbungskosten aufbewahren?

Es bietet sich an, ja. Das Finanzamt hat zumindest das Recht, diese Belege anzufordern, wenn du die Kosten steuerlich geltend machen möchtest. In der Praxis gibt es aber eine Nichtbeanstandungsgrenze, also eine inoffizielle Betragsgrenze, bis zu der das Finanzamt gewöhnlich keine Belege anfordert. Darauf vertrauen solltest du allerdings nicht und deine Belege daher unbedingt aufbewahren.