Als Bewerbungskosten, oft auch Werbungskosten genannt, gelten nach §9 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) alle anfallenden Kosten bzw. Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Du kannst deine Werbungskosten sogar dann steuerlich geltend machen, wenn deine Bewerbung nicht erfolgreich war. Das wird als sogenannte vergebliche Werbungskosten bezeichnet. Der Erfolg des Bewerbungsprozesses hat also keinen Einfluss auf die Absetzbarkeit.
Es gibt keinen Höchstbetrag für deine Werbungskosten. Allerdings richtet sich die Höhe deiner Steuerersparnisse nach deinem Steuersatz. Hast du also einen Steuersatz von 20% wird dieser Satz auch von den Kosten, die du steuerlich geltend machen willst, abgerechnet. Zu diesen Kosten zählen neben Materialien, die zum Erstellen der Bewerbungsunterlagen dienen, auch Kosten der Recherche und Dienstleistung, weiterhin ebenfalls Reisekosten und solche der Eigenwerbung. Diese absetzbaren Werbungskosten stelle ich dir in den folgenden Abschnitten näher vor.
Wenn du freiwillig eine Steuererklärung einreichst, hast du dafür vier Jahre Zeit. Wenn du verpflichtet bist, musst du dich jedoch an striktere Fristen halten und deine Steuererklärung in der Regel bis Juli des nächsten Jahres oder bei steuerlicher Beratung bis Februar des übernächsten Jahres einreichen.