Als Bewerbungskosten gelten nach §9 des EStG alle anfallenden Kosten bzw. Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Sie werden auch als Werbungskosten bezeichnet. Zu Bewerbungskosten zählen allerdings nicht nur Materialien, wie eine Bewerbungsmappe oder das Porto, mit dem du deine Bewerbung versendest.
Folgendes fällt unter die Kategorie Bewerbungskosten: