Verkäufer*in - Ausbildung

Du möchtest Verkäufer*in werden und fragst dich, was dich in der Zeit deiner Ausbildung erwartet? Dann bist du hier genau richtig. Erfahre alles rund um die Dauer und Inhalte deiner Lehre, sowohl im Unternehmen als auch in der Berufsschule sowie deine Schwerpunkte und Arbeitszeiten.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Die Voraussetzung für den Großteil der Berufe ist der Schulabschluss. Für den Job als Verkäufer*in wird in der Regel lediglich ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Auch wenn die meisten Azubis einen solchen haben, hat dennoch mehr als ein Drittel sogar einen Realschulabschluss.


Beim Umgang mit Lebensmitteln ist außerdem eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich. Nach Absolvierung derer erhältst du eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Dieses Dokument trägt den Titel "Gesundheitszeugnis". Die Belehrung erfolgt in der Regel im Gesundheitsamt selbst. Dafür meldest du dich vorher an. Die Dauer des Kurses beträgt circa 90 bis 120 Minuten. Du lernst den sicheren Umgang mit Lebensmitteln und wie du das Ansteckungsrisiko beim Umgang mit Nahrungsmitteln gegenüber Dritten verhinderst. Die Kosten für die Belehrung belaufen sich auf etwa 20 Euro. Im Rahmen eines (Schüler-) Praktikums bekommst du diese jedoch erstattet. 


Die Erstbelehrung ist verpflichtend für beispielsweise Küchenpersonal sowie Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder (gewerbsmäßig) liefern. Alle 24 Monate bedarf es einer Auffrischung der Schulung.

Die Ausbildung im Überblick

Regulär dauert eine Ausbildung zum / zur Verkäufer*in zwei Jahre. Bei besonders guten Leistungen oder einem höheren Schulabschluss kannst du diese auch auf ein bis eineinhalb Jahre verkürzen. Bei der Ausbildungsart handelt es sich um eine duale Ausbildung. Du lernst sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb.

Im ersten Lehrjahr werden folgende Inhalte behandelt:

  • Repräsentation des Unternehmens

  • Kundenbetreuung an der Kasse

  • Führung kundenorientierter Verkaufsgespräche

  • Werbemaßnahmen und Verkaufsförderung

  • Warenpräsentation

Im zweiten Lehrjahr dreht sich alles rund um folgende Themen:

  • Erfassung und Kontrolle von Geschäftsprozessen

  • Warenbeschaffung

  • Warenannahme, -pflege und -lagerung

  • Bewältigung besonderer Verkaufssituationen

  • Vorbereitung und Durchführung preispolitischer Maßnahmen

Im Betrieb spezialisierst du dich auf eine Wahlqualifikation:

  • Beratung und Verkauf: Beratungs- und Verkaufsgespräche führen, Bearbeitung von Reklamationen, Erlernen von korrektem Umgang mit Kund*innen in schwierigen Gesprächssituationen

  • Kasse: Service, Nutzung des Kassensystems, Kassieren, Reklamationen

  • Warenannahme und -lagerung: Qualitätskontrolle, korrekte Warenannahme und -lagerung

  • Marketing: Konzeption von Werbung, Verstärken der Kundenbindung und Erlernen von Servicemaßnahmen

Der Job als Verkäufer*in ist der zweitbeliebteste Ausbildungsberuf in Deutschland.

Berufsschule

In der Regel hast du an zwei Tagen in der Woche Unterricht. Anders ist es bei dem Modell des Blockunterrichts. Bei dieser Art hast du in zusammenhängenden Zeiträumen Schule. Dies sind dann mehrere aufeinanderfolgende Tage oder Wochen.

Deine in der Berufsschule absolvierte Zeit wird normalerweise auch auf deine Arbeitszeit angerechnet. Du musst diese also nicht im Betrieb nacharbeiten. Mehr als 5 Stunden Unterricht gelten grundsätzlich als ein voller Arbeitstag.


Bereits zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung der IHK (Industrie- und Handelskammer). Die Teilnahme an dieser ist verpflichtend, um am Ende der Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Zur idealen Vorbereitung dieser erlernst du in der Berufsschule wichtige Inhalte.


Folgende Fächer wirst du in der Berufsschule auf dem Stundenplan haben:

  • Deutsch

  • Englisch

  • Politik

  • Datenverarbeitung

  • Gesundheitsförderung

Arbeitszeiten

Auszubildende dürfen nicht länger als acht Stunden täglich arbeiten. Während bei Volljährigen die Maximalzahl an Stunden in der Woche 48 beträgt, dürfen bei Minderjährigen 40 Wochenstunden nicht überschritten werden. Allgemein gilt auch, dass Lehrlinge unter 18 im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht arbeiten dürfen. Ausnahmen gibt es jedoch zum Beispiel bei Bäckerlehrlingen. Diese dürfen ab 16 Jahren um 05:00 Uhr beginnen, ab 17 Jahren sogar um 04:00 Uhr


Auch bei den Pausen gibt es besondere Regelungen. Minderjährigen steht nach 4,5 bis 6 Stunden Arbeit eine Pause von einer halben Stunde zu. Werden 6 Stunden überschritten, muss die Pause auf eine ganze Stunde ausgeweitet werden. Volljährigen Azubis steht hingegen nach 6 Stunden Tätigkeit eine halbe Stunde Auszeit zu, nach 9 Stunden verlängert sich diese auf 45 Minuten. Überstunden sind während der Ausbildung eigentlich nicht zulässig. Sollten Lehrlinge dennoch welche aufbauen, so sind diese mit Freizeit auszugleichen oder nach § 17 Berufsbildungsgesetz zu vergüten.

Ausbildungsgehalt

Das Ausbildungsgehalt als Verkäufer*in kann von Bundesland zu Bundesland stark variieren. Im ersten Ausbildungsjahr wird sich deine Ausbildungsvergütung deshalb auf circa 600 bis 950 Euro belaufen. Im zweiten Lehrjahr verdienst du etwas mehr, weshalb die Höhe deines Gehalts circa zwischen 800 und 1.100 Euro liegt. Ins Berufsleben steigst du anschließend mit circa 1.800 Euro ein. Wenn du mehr rund um das Thema Gehalt von Verkäufer*innen wissen möchtest, schaue dir unseren Artikel „Verkäufer*in Gehalt an.

Unternehmen im Bereich Verkauf gibt es viele. Bei der Wahl eines geeigneten Ausbildungsbetriebs gilt es jedoch zu beachten, ob dein Wunschbetrieb auch ausbildet. Zu den beliebtesten Ausbildungsbetrieben im Verkauf gehören unter anderem Aldi, Netto, Rossmann und Hellweg

Zusatzqualifikationen

Auch Auszubildende können bereits Zusatzqualifikationen erlangen, die ihnen einen Vorteil im Bewerbungsprozess für einen Job verschaffen können.


Das können zum Beispiel die Folgenden sein:

  • „Europaassistent*in“: Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss bekommen unter anderem die Möglichkeit des Aufbaus von interkulturellen Kompetenzen sowie der Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen. Weitere Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein spezieller Berufsschulunterricht (bspw. zum Europäischen Waren- und Wirtschaftsrecht) sowie ein mehrwöchiges Auslands-Praktikum. 

  • „Freiverkäufliche Arzneimittel“: Auszubildende erhalten bei dieser Zusatzqualifikation die Möglichkeit, sich über ihre erste Ausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie erlangen unter anderem Kenntnisse über die in den Arzneimitteln verwendeten Pflanzen und Chemikalien. Weiteres Know-How erlernen sie beispielsweise zur Lagerung, zu Gefahren durch unsachgemäßen Umgang und zum Heilmittelwerbegesetz. Das neu angeeignete Wissen wird im Anschluss durch eine schriftliche Prüfung abgefragt und nach erfolgreicher Absolvierung mit einem Zertifikat belohnt.

Der Beruf als Verkäufer*in ohne Ausbildung

Tatsächlich kannst du diversen Jobs auch ganz ohne Ausbildung nachgehen. Dazu zählt auch der Beruf als Verkäufer*in. Mit einer geeigneten Bewerbung als Quereinsteiger*in steht deinem Werdegang in dieser Branche nichts im Wege. Schau einfach nach geeigneten Ausschreibungen oder bewirb dich mit einer Initiativbewerbung. Nicht selten suchen einige Unternehmen sogar konkret nach Quereinsteiger*innen.


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