Die Voraussetzung für den Großteil der Berufe ist der Schulabschluss. Für den Job als Verkäufer*in wird in der Regel lediglich ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Auch wenn die meisten Azubis einen solchen haben, hat dennoch mehr als ein Drittel sogar einen Realschulabschluss.
Beim Umgang mit Lebensmitteln ist außerdem eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich. Nach Absolvierung derer erhältst du eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Dieses Dokument trägt den Titel "Gesundheitszeugnis". Die Belehrung erfolgt in der Regel im Gesundheitsamt selbst. Dafür meldest du dich vorher an. Die Dauer des Kurses beträgt circa 90 bis 120 Minuten. Du lernst den sicheren Umgang mit Lebensmitteln und wie du das Ansteckungsrisiko beim Umgang mit Nahrungsmitteln gegenüber Dritten verhinderst. Die Kosten für die Belehrung belaufen sich auf etwa 20 Euro. Im Rahmen eines (Schüler-) Praktikums bekommst du diese jedoch erstattet.
Die Erstbelehrung ist verpflichtend für beispielsweise Küchenpersonal sowie Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder (gewerbsmäßig) liefern. Alle 24 Monate bedarf es einer Auffrischung der Schulung.