Die Polizei besteht aus mehreren polizeilichen Behörden mit den verschiedensten Zuständigkeitsbereichen. Dazu gehört die Landespolizei, die Polizei des Deutschen Bundestages, das BKA (Bundeskriminalamt) und die Bundespolizei.
Als Landespolizist gliedern sich deine Vollzugsaufgaben in die Bereiche Gefahrenabwehr, Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung. Dazu kommen Verwaltungsaufgaben, welche in allen Kreispolizeibehörden anfallen. Die Landespolizei ist für jedes Bundesland eigenständig geregelt und untersteht dem jeweiligen Innenminister.
Arbeitest du bei der Polizei des Deutschen Bundestags, sorgst du für die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Parlaments. Dazu zählen alle Grundstücke, Gebäude und Räume, die zu der Verwaltung des Bundestags zählen oder vorübergehend vom Bundestag genutzt werden. Als Polizist beim Deutschen Bundestag unterliegst du dem Bundestagspräsidenten.
Im Bundeskriminalamt (BKA) zählen Ermittlungen, Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung und Personenschutz zu deinen täglichen Aufgaben. Die Kriminalpolizei des Bundes dient als Informations- und Kommunikationszentrale der deutschen Polizei.
Bei der Bundespolizei warten zahlreiche Einsatzgebiete auf dich. Dabei kannst du entscheiden, auf welchen Bereich du dich spezialisieren möchtest. Neben dem klassischen Polizeivollzugsdienst kannst du bei der Polizei in der Verwaltung, in einem zivilen Beruf, der Technik oder der IT arbeiten. Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium.