Allgemeines zu Bewerbungskosten
Als Bewerbungskosten gelten nach §9 des EStG alle anfallenden Kosten bzw. Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Sie werden auch als Werbungskosten bezeichnet. Zu Bewerbungskosten zählen allerdings nicht nur Materialien, wie eine Bewerbungsmappe oder das Porto, mit dem du deine Bewerbung versendest.
Folgendes fällt unter die Kategorie Bewerbungskosten:
Bewerbungsmaterialien:
- Präsentationsmappen, Klarsichtfolien
- Briefmaterial (Briefpapier, Briefumschläge, Briefmarken)
- Designs für die Bewerbung
- Druckerpatronen
- Kopien
- Schreib- und Klebeutensilien (Stifte, etc.)
- Bewerbungsservices
Eigenwerbung /-präsentation:
- Bewerbungsfoto
- Stelleninserate
- Bewerbungshomepage
- Bewerbungsvideo
Reisekosten:
- Übernachtungskosten
- Stadtpläne
- Verpflegung
- Fahrtkosten für die Anreise zum Vorstellungsgespräch oder zum Probearbeiten (Spritkosten, Bus- und Zugtickets, Parkgebühren)
Falls du mit einem Flugzeug oder der ersten Klasse reisen möchtest, muss die Kostenübernahme explizit abgeklärt werden! Hier ist die Erstattung nicht zwangsläufig einforderbar.
Recherche & Dienstleistung:
- Fachliteratur (Bücher, Zeitschriften, Magazine, Ratgeber)
- Bewerbungskurse und Bewerbungsseminare
- Beglaubigungen von Zeugnissen
- Anteilig: Internetzugang, Computer und Telefonkosten
- Bewerbungsservices (z. B. auch für Übersetzungen)
- Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind, z. B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung
Werbungskosten: Bewerbungskosten steuerlich absetzen
Du kannst deine Kosten mithilfe der Steuererklärung absetzen. Dafür benötigst du die Anlage N. Auf Seite zwei kannst du deine Bewerbungskosten angeben. Hierbei hast du jeweils die Wahl, ob du mit einem Pauschalbetrag oder dem tatsächlichen Kostenbetrag rechnen möchtest.
Pauschale für Bewerbungskosten
Pauschale für Bewerbungskosten
Bei der steuerlichen Absetzung hat das Finanzamt eine Pauschale von maximal 1.000 Euro im Jahr für Arbeitnehmer festgelegt. Die Höhe der Pauschale für eine einzelne Bewerbung kann unterschiedlich hoch ausfallen. 10 bis 15 Euro für schriftliche und 2,50 Euro für Online-, Kurz- oder Initiativbewerbung gelten in der Regel als Standardwerte.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Pauschale hast du als Arbeitnehmer allerdings nicht – die Entscheidung über die Genehmigung und Höhe liegt immer beim zuständigen Finanzbeamten.
Pauschale für Verpflegungskosten
Pauschale für Verpflegungskosten
Wer länger als acht Stunden wegen einer Bewerbung weg ist, kann wie bei Dienstreisen eine Verpflegungspauschale geltend machen. Zwischen 8 und 24 Stunden beträgt diese 14 Euro, ab über 24 Stunden sogar 28 Euro.
Pauschale für Fahrtkosten
Pauschale für Fahrtkosten
Die Fahrt zum Bewerbungsgespräch oder zum Probearbeiten fällt unter die sogenannte Pendlerpauschale und wird mit einem Pauschbetrag von 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt.
Zu Fahrtkosten zählen neben Spritkosten bzw. auch Bus- und Zugticket sowie Parkgebühren. Im Jahr kannst du maximal 4500 Euro absetzen. In diesen Beitrag werden auch Kosten der Fahrt zur Arbeit mit einberechnet.
Nachweis für exakte Kosten
Nachweis für exakte Kosten
Das Finanzamt oder die Bundesagentur für Arbeit können auf Wunsch die Bedingung eines Nachweises deiner entstandenen Kosten einfordern. Es gibt verschiedene Wege, deine Bewerbungskosten glaubhaft zu machen.
- Kopie des Anschreibens (mit Versanddatum!)
- Quittungen der gekauften Materialien, Reisetickets, etc.
- Auf deine versandte Bewerbung wirst du in der Regel eine Antwort erhalten. Nutze die Eingangsbestätigungsmail, das Absage- oder Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch, um den Versand der Bewerbung an dieses Unternehmen zu bestätigen
Erstelle eine Liste mit allen Unternehmen, bei denen du dich beworben hast, um die Übersicht über die jeweiligen Aufwendungen zu behalten.
Auszahlung: Wirksamkeit der Zahlung
Auszahlung: Wirksamkeit der Zahlung
Nachdem du deine Steuererklärung eingereicht hast, zieht das Finanzamt den Betrag, den du im Bereich Werbungskosten angegeben hast, vom zu versteuernden Einkommen ab.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass du einen Teil der bereits gezahlten Steuern nach Erhalt des Steuerbescheides zurücküberwiesen bekommst. Das kann allerdings einen Zeitraum von sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Anleitung: Kosten absetzen in der Steuererklärung
Anleitung: Kosten absetzen in der Steuererklärung
Schritt 1: Liste die angefallenen Kosten auf
Schritt 1: Liste die angefallenen Kosten auf
Fertige eine Aufstellung aller angefallenen Kosten an und füge sie deiner Steuererklärung bei. Es müssen alle Aufwendungen zum Bewerbungsmaterial, Anfahrts- und Verpflegungskosten, etc. enthalten sein. Außerdem sollten vom Arbeitgeber bereits übernommene Kosten abgezogen sein.
Schritt 2: Berechne die entstandenen Kosten
Schritt 2: Berechne die entstandenen Kosten
Berechne für eine Standardbewerbung die Kosten oder nutze den Pauschalwert und multipliziere diesen mit der Anzahl deiner versendeten Bewerbungen.
Schritt 3: Gib die Werbungskosten in der Steuererklärung an
Schritt 3: Gib die Werbungskosten in der Steuererklärung an
Die daraus entstandene Summe wird dann in den Anlagen deiner Steuererklärung eingetragen. Es gibt Anlagen für Einkünfte und für Nachweise zur Berechnung eines Steuerabzugs. In der Anlage N auf Seite zwei sind die Zeilen 47 und 48 für den Vermerk von Bewerbungskosten vorgesehen.
Schritt 4: Bewahre die Belege auf oder füge sie bei
Schritt 4: Bewahre die Belege auf oder füge sie bei
Optional kannst du Belege bereits beifügen, spätestens aber bei Rückfragen oder Einforderung des Finanzamtes musst du diese parat haben und zu Nachweiszwecken dem Finanzamt aushändigen.
Thermobelege solltest du nach Möglichkeit kopieren, da die Tinte auf diesem Material schnell verblasst und du sie so eventuell nicht mehr als Nachweis nutzen kannst.
Schritt 5: Reiche deine Steuererklärung rechtzeitig ein
Schritt 5: Reiche deine Steuererklärung rechtzeitig ein
Seit 2019 hast du sogar mehr Zeit, deine Steuererklärung einzureichen. Die Frist wurde von Mai auf Ende Juli verlängert. Beauftragst du einen Steuerberater, hast du sogar bis Februar Zeit.
Häufige Fragen: Verschiedene Bewerbungskosten absetzen
Kann ich Online-Bewerbungen absetzen?
Kann ich Online-Bewerbungen absetzen?
Bei Online-Bewerbungen werden zwar keine Versand- und Druckkosten fällig, trotzdem fallen zum Beispiel Kosten für professionelle Designs, Bewerbungsfotos oder die Fahrt zum Vorstellungsgespräch an. Das Finanzamt geht bei Online-Bewerbung von geringeren Kosten aus, dennoch lassen sich diese Ausgaben absetzen.
Kann ich Bewerbungsservices absetzen?
Kann ich Bewerbungsservices absetzen?
Du möchtest nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Aufwand sparen? Dann lasse deine Bewerbung von professionellen Bewerbungsschreibern verfassen! Das sind Unternehmen, die sich auf das professionelle Erstellen von Bewerbungen (Anschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben, etc.) spezialisiert haben. Die Kosten für diese Dienstleistung kannst du ganz häufig von der Steuer absetzen oder dir vom zuständigen Amt erstatten lassen.
Kann ich die Bewerbungskosten meiner Kinder absetzen?
Kann ich die Bewerbungskosten meiner Kinder absetzen?
Entstehende Bewerbungskosten der Kinder können nicht abgesetzt werden. Für diese Ausgaben ist das Kindergeld vorgesehen. Reicht das Kind allerdings selbst eine Steuererklärung ein, kann es die Kosten dementsprechend in dem Bereich Werbungskosten absetzen.
Kann ich Werbungskosten als Azubi / Student absetzen?
Kann ich Werbungskosten als Azubi / Student absetzen?
Als Azubi oder Student können deine Werbungskosten in deiner Steuererklärung als Verlust vorgetragen werden. Die Verrechnung erfolgt, sobald du in den Beruf einsteigst und dein Einkommen erstmals versteuert wird. Der Betrag der Werbungskosten wird dann von dem zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen.
Übrigens zählen auch deine Studiengebühren zu Werbungskosten, wenn es sich bei deinem Studium um deine Erstausbildung handelt.