Arbeitszeugnis

Im Laufe der Karriere gesammelte Arbeitszeugnisse dienen nicht nur als Arbeitsnachweise, sondern enthalten in den meisten Fällen auch eine versteckte Bewertung des Arbeitnehmers. Ein schlechtes Zeugnis wirkt sich in der Bewerbung negativ aus. In diesem Beitrag erfährst du daher alles Wissenswerte zum Arbeitszeugnis. Wir nehmen den Aufbau unter die Lupe, informieren dich über deine Rechte und entschlüsseln die gängigen Formulierungen.

Ein Beitrag von Stefan Gerth

Wir haben dir die wichtigsten Informationen zum Thema in unserem YouTube-Video zusammengefasst. Jetzt anschauen:

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine Urkunde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausstellt. Anhand des sogenannten Zeugniscodes, also der Art und Weise, wie das Arbeitszeugnis formuliert wurde, können Personalverantwortliche herauslesen, wie gut ein Arbeitnehmer bei seinem letzten Unternehmen performt hat.


Es wird zwischen zwei Arten des Arbeitszeugnisses unterschieden: 

  • Das einfache Arbeitszeugnis enthält Angaben zur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, zur Position sowie zu den Tätigkeiten des Arbeitnehmers. 

  • Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens.

Der Arbeitgeber muss ungefragt mindestens ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen. Arbeitnehmer können und sollten in der Regel jedoch immer das qualifizierte Arbeitszeugnis einfordern. Liegt nämlich in einer späteren Bewerbung nur das einfache Zeugnis bei, könnten Personaler vermuten, dass die Bewertung schlecht ausgefallen ist und daher verheimlicht werden soll. 

Ein Arbeitszeugnis muss sowohl wahr als auch wohlwollend formuliert sein. Das bedeutet, es dürfen keine Aussagen gemacht werden, die einem Arbeitnehmer den weiteren Karriereverlauf erschweren. Offene Kritik ist daher nicht zulässig, kann jedoch zwischen den Zeilen abgelesen werden. 

Die Bewertung im Arbeitszeugnis erfolgt auf Basis der klassischen Schulnoten. Diese werden jedoch nicht aufgelistet, sondern verstecken sich hinter bestimmten Formulierungen und Schlüsselwörtern.


Zudem können mithilfe besonderer Redewendungen, oft als Geheimcode bezeichnet, weitere unterschwellige Aussagen über den Arbeitnehmer getroffen werden. Dieses Vorgehen ist zwar gesetzlich verboten, kommt in der Praxis jedoch weiterhin vor. Oft verbirgt sich hinter vermeintlich positiven Sätzen massive Kritik. 

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Arbeitsrechtlich gesehen hat laut §109 GewO bzw. §630 BGB jeder Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis. Dies schließt Praktikanten, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Minijobber, freie Mitarbeiter und befristet Beschäftigte mit ein. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ein Dienstzeugnis.


Die Verjährungsfrist für Arbeitszeugnisse beträgt drei Jahre ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Der Anspruch auf ein Zeugnis kann jedoch schon vorher verwirkt werden, wenn der Arbeitnehmer diesen nicht geltend macht oder es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich ist, ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis auszustellen. Dies kann bereits nach einigen Monaten der Fall sein.


Wer ein individuelles und aussagekräftiges Arbeitszeugnis erhalten möchte, sollte dieses also rechtzeitig beantragen und nach Erhalt prüfen lassen, da auch eine Berichtigungsklage später nicht mehr möglich ist.

Die hier aufgeführten Gesetzesparagrafen dienen dem Bundesarbeitsgericht (BAG) ausschließlich als Leitlinien. Vergangene Urteile des BAG, welche den Umgang bei Rechtsstreiten in Bezug auf Arbeitszeugnisse entscheidend geprägt haben, findest du hier.

Kann ich mein Arbeitszeugnis selbst schreiben?

Viele Unternehmen bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben. Der fertige Entwurf wird dann meist nur noch von einem Vorgesetzten oder einem Mitglied der Personalabteilung unterzeichnet. Diese Vorgehensweise stellt für dich als Arbeitnehmer eine wertvolle Chance dar. Du nimmst direkten Einfluss auf deine Darstellung und steigerst mit einem guten Arbeitszeugnis deine Erfolgschance bei zukünftigen Bewerbungen.


Die Problematik: Für Laien ist die typische Zeugnissprache oft sehr undurchsichtig. Im Schlimmsten Fall disqualifiziert man sich mit einer vermeintlich harmlosen Formulierung. In diesem Artikel findest du daher nicht nur umfangreiche Informationen zum formalen und inhaltlichen Aufbau sowie zu den Formulierungen im Arbeitszeugnis, sondern auch hilfreiche Vorlagen zum Download


Arbeitszeugnis prüfen lassen

Arbeitszeugnis prüfen lassen

Viele Bewerber*innen unterschätzen die Wirkung schlechter Arbeitszeugnisse im Bewerbungsprozess. Laut einer aktuellen Studie von Indeed besitzt das letzte Arbeitszeugnis für 82 % der Personalverantwortlichen eine genauso hohe Relevanz wie das Anschreiben oder der Lebenslauf der Bewerbung.


Du hast dein Arbeitszeugnis erhalten und bist unsicher, welche Noten sich hinter dem Zeugniscode verstecken? Dann gehe auf Nummer sicher und lass dir dein Arbeitszeugnis innerhalb von wenigen Sekunden online analysieren.


Jetzt Arbeitszeugnis prüfen lassen


Arbeitszeugnis Inhalt & Aufbau

Aufbau und Inhalt des Arbeitszeugnisses

Bei der Anfertigung eines Arbeitszeugnisses müssen bestimmte Formalitäten strikt eingehalten werden. Du hast als Arbeitnehmer Anspruch auf ein fehlerloses, individuelles und schriftlich ausgestelltes Zeugnis auf sauberem Papier. Eine Zustellung per E-Mail oder Fax ist ausgeschlossen.


Das qualifizierte Arbeitszeugnis nimmt in der Regel 1-2 Seiten ein. Das einfache Arbeitszeugnis dagegen fällt aufgrund der fehlenden Bewertungen deutlich kürzer aus und umfasst nicht mehr als eine Seite. Unterschrieben wird das Arbeitszeugnis von einer befugten Person. Das kann entweder ein Vorgesetzter oder ein Mitglied der Personalabteilung sein. 


Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: 

  • Briefkopf des Unternehmens oder Firmenbogen: Wird das Arbeitszeugnis nicht auf Firmenpapier gedruckt, muss am Anfang der Briefkopf des Unternehmens eingefügt werden. Der Firmenstempel reicht an dieser Stelle nicht aus.

  • Überschrift: Das Arbeitszeugnis muss eine Überschrift aufweisen, die es als solches zu erkennen gibt. Üblicherweise lautet diese einfach „Arbeitszeugnis“. Ebenfalls möglich sind „Dienstzeugnis“ (im öffentlichen Dienst), „Ausbildungszeugnis“ oder „Praktikumszeugnis“.

  • Einleitungssatz: Der Einleitungssatz des Arbeitszeugnisses enthält Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers sowie Angaben zum Beschäftigungszeitraum und der besetzten Stelle im Unternehmen. Eine mögliche Formulierung lautet: „Frau Maria Mustermann, geboren am 01.09.1990 in Hamburg, war vom 01.08.2018 bis 31.12.2019 als Mitarbeiterin im Bereich XY in unserem Unternehmen tätig.“

  • Kurze Beschreibung des Unternehmens: Die Unternehmensbeschreibung sollte den Firmennamen sowie die Branche enthalten. Weitere Informationen können Hauptsitz, Unternehmensgröße, Rechtsform, Anzahl der Standorte und die Art der Produkte oder Dienstleistungen sein.

  • Stellenbeschreibung: In der Stellenbeschreibung werden die wichtigsten und regelmäßig ausgeführten Aufgaben genannt (Tätigkeitsbeschreibung). Diese werden nach Relevanz geordnet und können stichpunktartig aufgelistet werden. Wichtig ist, dass sie für einen Personaler deutlich erkennbar abgegrenzt werden. Außerdem können in der Stellenbeschreibung Angaben zur Personal- und Budgetverantwortung gemacht werden.

  • Bewertung der erbrachten Leistungen: In der Leistungsbeurteilung werden die folgenden Bereiche separat bewertet: Arbeitsbereitschaft, Arbeitsfähigkeit, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und ggf. die Führungsleistung.

  • Beurteilung des Sozialverhaltens: In diesem Abschnitt wird dein Verhalten gegenüber anderen Personen bewertet. Hierbei wird zwischen dem Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden (in dieser Reihenfolge) unterschieden.

  • Schlusssatz: Die Schlussformel eines Arbeitszeugnisses setzt sich aus mehreren (optionalen) Teilen zusammen: Grund der Beendigung (nur mit deiner Zustimmung), Dankesformel, Bedauernsformel und Zukunftswünsche. Während die Leistungsbewertung vollständig sein muss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Dank oder sein Bedauern über dein Ausscheiden auszudrücken. Die konkrete Formulierung des Schlusssatzes nimmt Einfluss auf die Wirkung des Zeugnisses und kann daher als Teil der Bewertung angesehen werden.

  • Ort, Datum und Unterschrift des Vorgesetzten: Ort, Datum und vor allem die Unterschrift des Vorgesetzten machen das Bewerbungszeugnis erst zu einem gültigen Dokument.

Noten, Geheimcodes und unzulässige Angaben

Die als Fließtext formulierten Bewertungen im Arbeitszeugnis wirken auf den ersten Blick ausschließlich positiv, sind es jedoch nicht immer. Anhand bestimmter Formulierungen und Schlüsselwörter wie „stets“ oder „vollsten“ können im Arbeitszeugnis die klassischen Schulnoten abgelesen werden.


Bereits kleinste Anpassungen an einem Satz können hier viel ausmachen. Die Beispiele in diesem Abschnitt sollen die Abstufung verdeutlichen und dir die Möglichkeit geben, Schulnoten im Arbeitszeugnis zu erkennen. 

Versteckte Noten in der Gesamtbewertung

Besonders wichtig ist die Gesamtbewertung / Leistungszusammenfassung. Sie kann z.B. folgendermaßen formuliert werden: 

  • Note 1 (sehr gut): „Frau Muster hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

  • Note 2 (gut): „Herr Muster hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

  • Note 2 (gut): „Frau Muster hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

  • Note 3 (befriedigend): Herr Muster hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

  • Note 3 (befriedigend): Frau Muster hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.

  • Note 4 (ausreichend): „Herr Muster hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.“

  • Note 5 (mangelhaft): „Frau Muster erfüllte ihre Aufgaben im Allgemeinen zu unserer Zufriedenheit.“

  • Note 6 (ungenügend): „Herr Muster bemühte sich, unseren Anforderungen zu entsprechen.“

Bewertungen im Schlusssatz

Bei der Angabe des Beendigungsgrundes im Schlusssatz kann zwischen verschiedenen Gründen unterschieden werden: 

  • Kündigung des Arbeitnehmers („auf eigenen Wunsch“) 

  • Kündigung des Arbeitgebers („betriebsbedingt“)

  • Einigung beider Parteien („in beiderseitigem Einvernehmen“)

  • Auslaufen eines befristeten Vertrages („nach Ablauf der vereinbarten Frist“)

  • Fristlose Kündigung („Herr/Frau Muster schied am TT.MM.JJJJ aus unserem Unternehmen aus.“)

Ein Austrittsgrund darf nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers angegeben werden. 

Bei der Formulierung der Abschiedsformel, bestehend aus Dankesformel, Bedauernsformel und Zukunftswünschen hat der Arbeitgeber dagegen freie Hand. Je ausführlicher ein Schlusssatz formuliert ist, desto positiver wirkt er sich auf die Gesamtwirkung deines Arbeitszeugnisses aus. 

Beispiele für verschiedene Noten in der Abschiedsformel:

  • Note 1 (sehr gut): „Wir bedauern ihre Entscheidung, das Unternehmen zu verlassen, außerordentlich. Für ihre berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir Frau Muster weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“

  • Note 2 (gut): „Er verlässt auf eigenen Wunsch das Unternehmen, was wir sehr bedauern. Wir wünschen ihm beruflich weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“

  • Note 3 (befriedigend): „Frau Muster verlässt uns auf eigenen Wunsch. Unserer Mitarbeiterin wünschen wir weiterhin viel Erfolg und privat alles Gute.“

  • Note 4 (ausreichend): „Herr Muster verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Für seinen weiteren beruflichen und persönlichen Weg wünschen wir Erfolg und alles Gute.“

  • Note 5 (mangelhaft): „Mit Frau Muster verlieren wir eine gewillte Mitarbeiterin. Wir wünschen ihr Erfolg und alles Gute.“

Weitere Beispielformulierungen für die Benotung der einzelnen Bereiche (Arbeitsmotivation, Arbeitsbefähigung etc.) findest du in unserem kostenlosen PDF-Dokument und in unserem Fachartikel „Arbeitszeugnis Formulierungen“. 

Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Mithilfe bestimmter, auf den ersten Blick oft harmlos erscheinender Formulierungen, können im Arbeitszeugnis versteckte Aussagen über einen Arbeitnehmer getroffen werden. Diese sogenannten Geheimcodes sind unter vielen Personalern bekannt, für Laien jedoch oft nicht ersichtlich.


Obwohl § 109 GewO die Verwendung von Geheimcodes explizit verbietet, finden sie in der Praxis noch immer Anwendung. Doch nicht hinter jeder problematischen Formulierung steckt auch eine böse Absicht. Ist der Verfasser eines Arbeitszeugnisses nicht mit der Zeugnissprache vertraut, können leicht Fehler begangen und ungewollt negative Aussagen eingebaut werden.


Als Arbeitnehmer ist es empfehlenswert, diese Codes zu kennen oder sein Zeugnis von Experten überprüfen zu lassen, um später böse Überraschungen zu vermeiden.


Im Folgenden findest du eine Auswahl beliebter Zeugniscodes. Diese beziehen sich auf die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers und auf sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten. 

Beispiele für Geheimcodes im Arbeitszeugnis:

  • „Mit den Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.“ ⇒ Er ist ein Mitläufer und zeigt keine Eigeninitiative.

  • „Für die Belange der Mitarbeiter bewies er immer Einfühlungsvermögen.“ ⇒ Er hat mit den anderen Mitarbeitern geflirtet bzw. hatte sexuelle Kontakte mit anderen Mitarbeitern.

  • „Er verfügt über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.“ ⇒ Er überspielt mit Arroganz sein mangelndes Fachwissen.

  • „Er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben.“ ⇒ Er war fleißig, aber hatte bei seinen Aufgaben keinen Erfolg.

  • „Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß. ⇒ Er war zu bürokratisch und zeigte keine Eigeninitiative.

  • „Er verstand es, die ihm übertragenen Aufgaben mit Erfolg zu delegieren.“ ⇒ Er hat sich vor seiner Arbeit gedrückt und die Aufgaben an seine Kollegen übergeben.

  • „Im Umgang mit Mitarbeitern und Vorgesetzten zeigte er eine erfrischende Offenheit.“ ⇒ Er war zu frech zu seinen Vorgesetzten (und Kollegen).

  • „Er war mit Interesse bei der Sache/zeigte großes Interesse an seinen Aufgaben.“ ⇒ Er war interessiert, hatte aber keinen Erfolg.

  • „Er war sehr gesellig und trug so zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“ ⇒ Er hatte ein Alkoholproblem.

Weitere versteckte Beurteilungen im Arbeitszeugnis

Neben Noten und Geheimcodes kann ein Arbeitszeugnis weitere versteckte Hinweise auf Leistung und Verhalten eines Arbeitnehmers enthalten. Da im Arbeitszeugnis nur wohlwollende Formulierungen zulässig sind, äußert sich Kritik oft darin, dass negativ bewertete Bereiche ausgelassen werden. Fehlt z.B. die Erwähnung erwarteter Kompetenzen oder Soft Skills, lässt dies auf Defizite schließen. Diese Art der Bewertung wird auch als „beredtes Schweigen“ bezeichnet. 


Ein negativer Eindruck entsteht außerdem, wenn in der Tätigkeitsbeschreibung bestimmte Aufgaben erwähnt werden, die dazugehörigen Bewertungen jedoch fehlen. 

Ebenfalls solltest du stutzig werden, wenn in deinem Arbeitszeugnis Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit oder Ehrlichkeit hervorgehoben oder sogar an den Anfang gestellt werden. Dies deutet darauf hin, dass wichtige Kernkompetenzen fehlen.  

Auch an anderen Stellen kommt es auf die richtige Reihenfolge an: Bei der Beurteilung deines Sozialverhaltens wird zuerst das Verhalten gegenüber Vorgesetzten erwähnt, dann das Verhalten gegenüber Kollegen, zuletzt der Umgang mit Kunden. Steht das Verhalten gegenüber Vorgesetzten nicht an der ersten Stelle, werden Personaler davon ausgehen, dass dieses nicht einwandfrei war. 

Unzulässige Angaben im Arbeitszeugnis

Neben den umstrittenen Geheimcodes gibt es zahlreiche Punkte, die in einem Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Gesundheitszustand, zu Krankheitsausfällen oder einer Betriebsratstätigkeit. Auch Abmahnungen und Nebentätigkeiten dürfen nicht im Zeugnis stehen. Ausnahmen bestehen z.B., wenn es beträchtliche Fehlzeiten gab oder der Gesundheitszustand ein Gefährdungspotenzial darstellt. 

Folgende Angaben sind im Arbeitszeugnis ebenfalls unzulässig: 

  • Streik 

  • Mutterschutz / Schwangerschaft

  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch

  • Privatangelegenheiten

  • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Partei

  • Vorstrafen / Straftaten

  • Religion

  • Schwerbehinderung

  • Wettbewerbsverbote

Checkliste Arbeitszeugnis – Darauf achten Personaler

Neben guten Noten und unbehafteten Formulierungen, kannst du mit einem vollständigen und aussagekräftigen Zeugnis punkten. Einen besonders guten Eindruck hinterlassen persönliche Kommentare von Vorgesetzten im Arbeitszeugnis. Diese sind als Empfehlung für dich als Arbeitskraft aufzufassen. 

Darüber hinaus achten Personaler auf folgende Punkte:

  • Rechtschreib- und Grammatikfehler

  • Klarer Schreibstil ohne leere Floskeln

  • Individualität

  • Überprüfung der Formulierungen: was bedeuten sie wirklich?

  • Unterschrift des Vorgesetzten

  • Vollständigkeit der Angaben

  • Vermittelter Gesamteindruck

Arbeitszeugnis Vorlagen zum kostenlosen Download

In diesem Abschnitt stellen wir dir verschiedene Zeugnisvorlagen zum kostenlosen Download bereit. Du erhältst jeweils ein Muster für das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis, die du zur Orientierung nutzen kannst. Darüber hinaus findest du ein Beispiel für ein schlechtes Arbeitszeugnis. Alle Vorlagen wurden im Microsoft Word Format (.docx) erstellt, sodass du sie jederzeit bearbeiten und wiederverwenden kannst.

Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten - was kann ich tun?

Die meisten Arbeitszeugnisse weisen sehr gute oder gute Bewertungen auf. Ein schlechteres Zeugnis sticht daher umso mehr aus der Masse hervor.  

Arbeitszeugnis in der Bewerbung weglassen? 

Bei einer Bewerbung werden in der Regel die drei letzten, mindestens jedoch das aktuellste Arbeitszeugnis angehängt. Lässt du es weg, erweckt das keinen guten Eindruck. Personaler werden vermuten, dass du etwas zu verbergen hast und auf ein schlechtes Arbeitszeugnis schließen.


Handelt es sich dagegen um ein älteres Arbeitszeugnis und du hast bereits ein aktuelleres, gutes Zeugnis beigefügt, kannst du in der Bewerbung generell darauf verzichten. 

Verbesserung anfordern 

Entspricht dein Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Vorgaben (wohlwollende Formulierung, schriftliche Form, Fehlerfreiheit), kannst du eine Korrektur beantragen. Wende dich dazu zunächst schriftlich an deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung.


Entsprechen die Leistungen des Arbeitnehmers den allgemeinen Anforderungen, muss das Arbeitszeugnis außerdem mindestens die Gesamtnote „befriedigend“ vergeben. Eine schlechtere Bewertung muss der Arbeitgeber im Zweifelsfall vor Gericht begründen können, wenn es zu einer Klage kommt.


Das bedeutet jedoch auch, dass die Beweislast bei dir liegt, wenn du gegen eine unfaire Beurteilung klagst und ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis forderst. Eine bessere Arbeitsleistung im Nachhinein zu begründen, ist nicht leicht. 

Hast du bereits ein Zwischenzeugnis erhalten, darf die endgültige Bewertung im Arbeitszeugnis ohne triftigen Grund nicht davon abweichen. Das Zwischenzeugnis kann daher verhindern, dass ein Arbeitgeber dir als Vergeltung für eine Kündigung o.ä. eine schlechtere Bewertung verpasst. Weitere Informationen zum Zwischenzeugnis findest du im nächsten Abschnitt. 

Bei Unstimmigkeiten bezüglich deines Arbeitszeugnisses solltest du zunächst das Gespräch mit deinem (ehemaligen) Arbeitgeber suchen. So können mögliche Versehen oder Missverständnisse ausgeschlossen werden. Oftmals wollen sich beide Parteien die Gerichtskosten und den zeitlichen Aufwand sparen, den eine Verhandlung mit sich bringt. Eine persönliche Einigung oder ein Einlenken des Arbeitgebers sind daher nicht unwahrscheinlich.


Bevor du eine Klage in Betracht ziehst, solltest du deinen Antrag auf eine Korrektur oder Verbesserung schriftlich eingereicht haben. Nenne die zu korrigierenden Stellen im Dokument und liefere eigene Änderungsvorschläge. Wenn auch dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, kannst du den Weg über ein Arbeitsgericht gehen. 

4 Gründe, sich sein Arbeitszeugnis schreiben zu lassen

In einen professionellen Service zu investieren und sich das Arbeitszeugnis schreiben zu lassen, lohnt sich nicht? Wir geben dir vier Gründe, die das Gegenteil beweisen.

  • Das Arbeitszeugnis – ein wichtiger Teil der Bewerbung: Dein Arbeitszeugnis ist eines der aussagekräftigsten Dokumente deiner Bewerbung. Auch wenn es bestimmten Regeln unterliegt, ist es die persönlichste und ehrlichste Auskunft, die ein Arbeitgeber über dich bekommt.

  • Arbeitgeber ohne Know-how: Aufgrund der vielen Fallen, die sich bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses verstecken, sollte es wirklich nur von Profis mit dem nötigen Know-how erstellt werden.

  • Kleine Fehler im Zeugnis – große Folgen für deine Bewerbung: Rechtschreib- und Grammatikfehler sind tiefe Schlaglöcher. Sie vermitteln dem potenziellen neuen Arbeitgeber nämlich, dass sich keine Mühe bei dem Erstellen deines Arbeitszeugnisses gegeben wurde.

  • Die Experten in Sachen Arbeitszeugnis überzeugen: Ein gutes Arbeitszeugnis beinhaltet nicht nur eine bloße Anreihung von Lobpreisungen und Komplimenten. Durch die Hilfe eines professionellen Services, erlangst du ein glaubwürdiges Zeugnis.

Es gibt eine Vielzahl an Online-Dienstleistern, die die Erstellung und/oder Prüfung von Arbeitszeugnissen anbieten. Wir empfehlen dir dafür unseren Partner Die Bewerbungsschreiber.

Weitere Formen des Arbeitszeugnisses

Neben dem klassischen Arbeitszeugnis existieren weitere Varianten des Dokuments, die zu verschiedenen Anlässen ausgestellt werden:

Ausbildungszeugnis 

Das Ausbildungszeugnis gleicht einem Arbeitszeugnis in fast allen Punkten. Auch hier solltest du auf die qualifizierte Variante bestehen, welche eine Bewertung deiner Leistung und deines Verhaltens während der Ausbildung beinhaltet. Zudem werden die Note der Abschlussprüfung und optional eine Übernahme des Auszubildenden genannt. 

Praktikumszeugnis 

Auch Praktikanten gelten als Arbeitnehmer und haben demnach Anspruch auf ein qualifiziertes Praktikumszeugnis. Auch hier gelten die gleichen Regelungen wie beim Arbeitszeugnis bezüglich Form, Aufbau und Inhalt. 

Im Öffentlichen Dienst wird das Arbeitszeugnis als „Dienstzeugnis“ bezeichnet. Dieses erhalten z.B. Beamte und Soldaten. 

Zwischenzeugnis 

Auch wenn ein Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist, kannst du als Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen ein Zeugnis verlangen. Das sogenannte Zwischenzeugnis wird im Gegensatz zum normalen Arbeitszeugnis im Präsens verfasst, entspricht aber ansonsten inhaltlich dem Arbeitszeugnis. Wichtig: Ein später erhaltenes Arbeitszeugnis darf nicht ohne Grund von den Bewertungen im Zwischenzeugnis abweichen.


Das Zwischenzeugnis kann beantragt werden, wenn dies tarifvertraglich geregelt ist oder ein berechtigtes Interesse auf Seiten des Arbeitnehmers besteht. Letzteres ist zwar gesetzlich nicht geregelt, jedoch erkennen Arbeitsgerichte eine Reihe von triftigen Gründen an, darunter bereits das Planen einer Bewerbung. 

In folgenden Situationen kann ein Zwischenzeugnis beantragt werden: 

  • Beförderung 

  • Vorgesetztenwechsel

  • Freistellung als Betriebsrat

  • Betriebsübergang

  • Fortbildungen, die ein Zeugnis erfordern

  • Bevorstehendes Ende der Beschäftigung (z.B. Kündigung)

Ein Arbeitszeugnis für Manager weist im Vergleich zum Standard-Arbeitszeugnis einige Besonderheiten auf. Hier werden zusätzlich die strategischen Fähigkeiten und das Führungsverhalten bewertet. Detaillierte und individuelle Bewertungen sind erstrebenswert, zudem sollte ein nachvollziehbarer Trennungsgrund aufgeführt werden. 

Das Arbeitszeugnis im internationalen Bereich

In der DACH-Region kommt dem Arbeitszeugnis eine wichtige Bedeutung zu. International ist es dagegen weniger relevant.


Im englischsprachigen Raum gleicht das Arbeitszeugnis eher einem Empfehlungsschreiben oder Referenzschreiben. Dementsprechend wird es meist als „letter of recommendation“ oder „testimonial“ bezeichnet und beginnt mit einer Empfehlung des ehemaligen Arbeitgebers. Sogenannte Referenzgeber spielen oft eine wichtige Rolle im Bewerbungsprozess. Diese werden mitsamt ihrer Kontaktdaten in der Bewerbung angegeben und stehen Personalern in der Regel für Rückfragen zur Verfügung.


Im Gegensatz zum deutschen Arbeitszeugnis hat ein Arbeitnehmer in den USA, Kanada oder Großbritannien kein Recht auf ein solches Dokument und muss sich aktiv darum bemühen.


Eine wortwörtliche Übersetzung deutscher Arbeitszeugnisse zum Zweck einer internationalen Bewerbung ist aufgrund kultureller Unterschiede nicht empfehlenswert. Personaler in anderen Ländern können mit der deutschen Zeugnissprache oft wenig anfangen. Wenn du die Möglichkeit hast, dir das Zeugnis direkt auf Englisch ausstellen zu lassen, solltest du diese nutzen. Ansonsten kann auch eine professionelle Übersetzung sinnvoll sein. 

Weitere häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis

Wann erhalte ich das Arbeitszeugnis?

Wie viel Zeit ein Arbeitgeber zur Erstellung des Zeugnisses hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Hast du auch nach deinem Ausscheiden aus dem Unternehmen noch kein Arbeitszeugnis erhalten, solltest du zunächst schriftlich nachfragen.


Nach einer Kündigung kannst du direkt im Anschluss und noch während der Kündigungsfrist ein Arbeitszeugnis beantragen, damit es dir möglich ist, dich sofort zu bewerben. Dieses wird als „vorläufiges Zeugnis“ bezeichnet, unterscheidet sich jedoch inhaltlich nicht von eine Standard-Arbeitszeugnis. 

Wie bitte ich um ein Arbeitszeugnis?

Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, dir zum Ende einer Beschäftigung ungefragt ein Arbeitszeugnis auszustellen. Allerdings gilt diese Regelung nur für das einfache Arbeitszeugnis. Manchmal musst du daher selbst (schriftlich) um ein qualifiziertes Zeugnis bitten.


Deine Anfrage könntest du folgendermaßen formulieren:


„… hiermit bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung im Zeitraum vom TT.MM.JJJJ-TT.MM.JJJJ.“ 

Wie erhalte ich das Arbeitszeugnis?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir das Arbeitszeugnis in schriftlicher Form auszustellen. Für die Abholung bist du selbst verantwortlich und hast in der Regel keinen Anspruch auf eine Zustellung per Post. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Anreise unzumutbar wäre.

Wie lange muss ich in einem Unternehmen tätig sein, um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten?

In der Regel hast du bereits nach wenigen Wochen in einem Unternehmen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, nämlich sobald eine Beurteilung deiner Leistung und deines Verhaltens möglich ist.

Weitere Informationen zum Arbeitszeugnis erhältst du von den Experten von juraforum.de.


Ein Foto von Stefan Gerth

Autor: Stefan Gerth

Stefan hat sich während seines Studiums der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum intensiv mit dem Thema Bewerbung beschäftigt. So entstand die Idee, ein Unternehmen zu gründen. Eine Idee, die er in 2011 realisiert hat. Stefan ist Gründer und Geschäftsführer der webschmiede GmbH (Die-Bewerbungsschreiber.de & Bewerbung.net), schreibt seit Jahren Fachbeiträge und gibt Interviews zum Thema professionelle Bewerbungsunterlagen.


Zu Stefans Autorenprofil

Bewerbung2Go