Um dich als Steuerfachwirtin bezeichnen zu dürfen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sammelst du 10 Jahre Berufserfahrung oder du absolvierst nach drei Jahren im Beruf eine Weiterbildung mit anschließender Prüfung.
Entscheidest du dich für die zweite Variante, musst du dich noch zwischen einer Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit entscheiden. Entschließt du dich, einen Vollzeitlehrgang zu besuchen, kannst du dich bereits nach zwei Monaten geprüfte Steuerfachwirtin nennen. Absolvierst du einen sogenannten Samstagslehrgang, dauert deine Weiterbildung etwas länger als ein halbes Jahr.
Ob die anfallenden Kosten von deinem Arbeitgeber übernommen werden, solltest du bereits im Vorfeld absprechen. Sie betragen meist mehrere tausend Euro, was ohne Ersparnisse schnell zu einem Hindernis werden kann.
Nach bestandener Prüfung bekommst du neben einem besseren Gehalt auch mehr Verantwortung. Außerdem kannst du schon nach sieben Jahren im Beruf mit der Steuerberater-Ausbildung beginnen und dich im Anschluss selbstständig machen.