In diesem Abschnitt kann der Arbeitgeber dich zum Abschluss entweder noch einmal ausdrücklich weiterempfehlen oder abwerten.
Welch große Rolle ein zusätzliches Wort oder dessen Anordnung im Satz spielen kann, verdeutlichen insbesondere die Floskeln für die Zukunftswünsche. Zwischen den Formulierungen „wir wünschen weiterhin viel Erfolg“ und „weiterhin wünschen wir viel Erfolg“ besteht ein großer Unterschied.
Bei der ersten Phrase impliziert das Wort „weiterhin“, dass der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung bereits diverse Erfolge vorweisen konnte. Fehlt dieses Wort oder steht es am Satzanfang wie bei der zweiten Formulierung, ist das ein Anzeichen, dass bisher keine erfolgreichen Leistungen erbracht wurden.
Die üblichen Standardfloskeln lassen sie auch hier wieder in Schulnoten übersetzen:
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Sehr gut: „Den Abschied von Frau Muster bedauern wir sehr und bedanken uns für ihre stets sehr guten Leistungen. Wir wünschen ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
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Gut: „Den Abschied von Frau Beispiel bedauern wir und bedanken uns für die durchweg guten Leistungen. Wir wünschen ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.“
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Befriedigend: „Den Abschied von Frau Muster bedauern wir und bedanken uns für die guten Leistungen. Wir bedanken uns für die guten Leistungen. Wir wünschen ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und Erfolg.“
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Ausreichend: „Den Abschied von Frau Beispiel bedauern wir und bedanken uns für ihre Leistungen. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“
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Mangelhaft: „Der Abschied von Frau Muster ist durchaus bedauerlich. Wir wünschen ihr alles erdenklich Gute, insbesondere bei den weiteren Bemühungen.“